halli hallo an alle
habe zu 99 % ab anfang januar wieder nen neuen job. das aber noch nicht schriftlich also noch kein AVertrag.
allerdings bekomme ich immer anfang des monats das geld vom arbeitsamt überwiesen.
also ende des letzten monats für den nächsten monat drauf.
wenn ich also am 2.01.10 anfange, muß ich dann das geld für den januar wieder zurückzahlen oder wie läuft das dann, wenn ich am 02.01.10 anrufe um mich in arbeit zurückzumelden??

Wenn Du jetzt noch nicht genau weißt, ob Du den AVertrag bekommst, rufe doch einfach beim AA an und frage, wie Du Dich verhalten sollst. Die werden Dir schon sagen, ob Du (solltest Du das Geld für Januar vom AA bekommen) das Geld zurückzahlen musst. Aber ich denke schon, da Du ja dann Arbeit hast und nicht mehr vom AA bezahlt wirst. Aber das Geld für die Arbeit bekommst Du erst im Februar und vom AA für den Monat Januar im Januar.
wenn du am 30.1 deinen Lohn bekommst musst du dein geld vom aa zurückzahlen, bekommst du dein geld aber erst am 1.2 dann nicht. es zählt das zuflußprinzip
ja du musst es zurückzahlen da du ja ab 02.01 arbeiten bist.

Am 2.1. bekommst du das ALG für Dezember!
gaaanz sicher??
nein, du bekommst im gegensatz zum gehalt, das alg in voraus
Das stimmt aber nicht.
BigKingXXL am 11. Oktober 2009 19:26 Arbeitslosengeld wird Ihnen regelmäßig monatlich nachträglich ausgezahlt. Es ist sichergestellt, dass Sie am ersten Arbeitstag des Folgemonats über den Zahlungsbetrag verfügen können.
bitmap am 11. Oktober 2009 19:24 Aber nur bei ALG I. ALG II wird im voraus gezahlt.
BigKingXXL am 11. Oktober 2009 19:29 OK, habs verstanden...Komisch dann bekommt man beim Übergang von ALG1 zu ALG2 das Geld zweimal....na egal, ihr werdets schon wissen!
AlgII wird aber auch nicht vom Arbeitsamt, sondern von der Arbeitsgemeinschaft Grundsicherung bezahlt.
bitmap am 11. Oktober 2009 19:38 Aufmerksam gelesen, aber es gibt auch seit Jahren kein ''Arbeitsamt'' mehr. ;-)
Ohne Rückmeldung des Fragestellers, ist eine weitere Diskussion darüber also sinnfrei.
würde ab 15.01.2010 auf hartz 4 abrutschen. nun habe ich die möglichkeit, wieder arbeiten gehen zu dürfen. wieso soll ich dann die kohle an die zurückzahlen??
ja, du musst ab dem tag der arbeitsaufnahme zurückzahlen, aber keine angst, kannst auch ratenzahlung vereinbaren, falls der betrag zu hoch ist
Falschantwort!
Arbeitslosengeld wird Ihnen regelmäßig monatlich nachträglich ausgezahlt. Es ist sichergestellt, dass Sie am ersten Arbeitstag des Folgemonats über den Zahlungsbetrag verfügen können.
Kommt drauf an, ob man ALG I oder ALG II bekommt.
''Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden für jeden Monat im Voraus gezahlt.''
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/SGB-II-Merkblatt-Alg-II.pdf