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Rückwirkendmieterhöhung

gefragt von Tatjana20 am 23.09.2008 um 12:15 Uhr

Kann mir einer helfen.

Unser Vermieter verlangt eine Mieterhöhung rückwirkend vom 01.01.2008, und zwar für Instandsetzung und Verwaltungskosten ,kann er das von uns verlangen. Würde mich über eure Hilfe freuen.


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Wenne
beantwortet von Wenne am 23. September 2008 12:18
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Ich glaube nicht dass ein Mieterhöhung rückwirkend geltend gemacht werden kann!

Immerhin hättest du ja in der Zeit auch eine Mieterhöhung ablehnen und dir eine andere Wohnung suchen können. Diese Möglichkeit wäre die hier aber genommen.

Es gibt glaub ich sogar eine gewisse Frist ab der Bekanntgabe einer Mieterhöhung, zu der sie erst wirksam werden kann. Ob nun ein oder zwei Monate weiß ich allerdings nicht.

Kommentar von 399bad907493326c9d20ad5991e9194fsmallmanni1937 am 23. September 2008 12:28

3 Monate , und sie muß begründet werden, Es wird immer der ortsübliche Mietspiegel als Vergleich herangezogen.

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 23. September 2008 12:32

Aha! Also drei Monate - also die Zeit die man ja als Kündigungsfrist hätte, wenn man die Mieterhöhung nicht anerkennen wollte und sich eine neue Wohnung sucht.

Irgendwie logisch! ;-)


monja1995
beantwortet von monja1995 am 23. September 2008 12:16
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Das geht normal nicht, wende Dich an den Mieterbund oder einen Anwalt


wj2000
beantwortet von wj2000 am 23. September 2008 12:17
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Eine Mieterhöhung muss immer vorher angekündigt werden. Rückwirkend ist sowas nicht stattbar.


Schubse2
beantwortet von Schubse2 am 23. September 2008 12:19
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Rückwirkend geht gar nichts!


anonym
beantwortet von wanda0102 am 23. September 2008 12:19
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NEIN


Biggi2000
beantwortet von Biggi2000 am 23. September 2008 12:22
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Nein , eine rückwirkende Mieterhöhung ist nicht möglich , es sei denn es handelt sich um Mietnebenkosten die umlagefähig sind und in der Jahresabrechnung erscheinen.Falls diese im Jahr 2007 höher als die monatliche Rate war , wird der neue Nebenkostenbetrag für 2008 angesetzt. Laß Dir die Aufstellung schriftlich geben und erkundige Dich beim Mieterverein.


anonym
beantwortet von Ontario am 23. September 2008 12:22
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Hat er die Instandsetzung angekündigt und nach deren Beendigung eine Mietanhebung in Aussicht gestellt ? Weiss nicht ab wann der Vermieter mehr Miete verlangt. Normalerweise kann er das nach Instandsetzungsarbeiten die die Wohnqualität erheblich verbessern. Beispiel: Wohnung wurde im Februar 2008 instandgesetzt. Mieterhöhung wird schriftlich mitgeteilt und zwar ab 01.09.2008. Dann gilt das Datum ab wann die Mieterhöhung zu zahlen ist, so diese in der Höhe auch berechtigt ist. Rückwirkend wie im Beispiel genannt, ab Februar mehr Miete zu verlangen, widerspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er kann rückwirkend keine höhere Miete verlangen, dies betrifft auch die Verwaltungskosten. Notfalls mal beim zuständigen Mieterverein vorsprechen.


mamalita
beantwortet von mamalita am 23. September 2008 12:20
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Nein, der Vermieter geht auf Dummfang!


Henry59
beantwortet von Henry59 am 23. September 2008 12:22
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Verwaltungskosten sollten Nebenkosten sein. Instandhaltung ebenso, Modernisierung muss vorher angekündigt werden. Mieterhöhung muss er auch ankündigen. Rückwirkend geht gar nix. Zahl das einfach nicht. Soll er toben, klagen, drohen mit Kündigung... kann nix machen :-)

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 15. Dezember 2008 22:34

Mieterhöhung muss immer 2 volle monate vorher schriftlich mit Zustimmungsformular angekündigt werden. Bei mieterhöhung wegen moderniesierung muss er die Maßnahme(n) die gesamtkosten angeben. Hierauf kann er 11% als Erhöhungsbetrag ansetzen. Verwaltungskosten sind keine Nebenkosten. Guck in den Mietvertrag, dort stehen die Nebenkosten, die abgerechnet werden.


anonym
beantwortet von Rolfe am 23. September 2008 13:55
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Das ist definitiv nicht möglich. Instandsetzungskosten hat der Mieter mit der Miete abgegolten bekommen. Einer zukünftigen Mieterhöhung muss der Mieter zustimmen. Rückwirkend geht gar nichts.


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