gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


rückwirkend rechnung stellen

gefragt von elysa2elysa2 am 31.08.2009 um 9:50 Uhr

es gibt seit 2006 ein kleines unternehmen - abrechnung läuft über ein steuerbüro, ausgemacht ist eine monatszahlung von 60,00€ es gibt eine 400 € arbeitskraft -- jetzt im august 2009 kommt plötzlich eine abrechnung für lohn seit 2006 und auch eine höhere monatspauschale von 77,00 ohne ankündigung --rückwirkend die lohnabrechnung seit 2006 schlägt natürlich gleich zu und es ist eine große rechnungssumme entstanden, aber muß ich das bezahlen ist doch meine steuerkanzlei hätten die mir nicht irgend wann einmal bescheid geben müssen


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

recht (34185)
rechnung (1004)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von tini1082 am 31. August 2009 09:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

soweit ich weiß ist die verjährung nach 2 jahren, sollte keine rechnung gestellt worden sein. ruf doch einfach mal in einem anderen steuerbüro an und frag nach, ob das rechtens ist


anonym
beantwortet von guterwolf am 31. August 2009 09:53
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

von wem kommt die Rechnung? Vom Steuerbüro?


anonym
beantwortet von Loki666 am 31. August 2009 09:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn nicht ausgemacht war wann genau bezahlt wird und das zufällig jetzt war ist alles was 2006 fällig gewesen wäre am 31.12.2008 verjährt. der rest... frag am besten nen anwalt...

Kommentar von 1268e4e554282eb0142110f680fc41c9smallelysa2 am 31. August 2009 10:01

danke ;)

Kommentar von mig112 am 31. August 2009 10:03

Ich meine, die Verjährungsfrist betrüge 3 Jahre, also verjährt die 2006er Forderung frühestens Ende diesen Jahres!!

Rückwirkende Erhöhungen ohne Absprache sind allerdings (natürlich) unwirksam!


anonym
beantwortet von mig112 am 31. August 2009 10:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Rückwirkende Erhöhungen ohne Absprache sind (natürlich) unwirksam!


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.