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Rückwärts parken in der Tiefgarage trotz Verbot?

gefragt von FlippiFlink am 30.09.2008 um 17:06 Uhr

Die Tiefgarage in der Wohnanlage ist sehr eng. Wenn zwei Autos in der Box stehen muss einer vorwärts und einer rückwärts einparken, dann können beide ganz nah an die jeweilige Wand fahren und jeder bekommt seine Fahrertür auf. Leider stehen überall große Schilder, die besagen, dass man nicht rückwärts parken soll. Aber dann bekommt immer seine Tür nicht mehr auf. Was kann man tun? Trotzdem rückwärts parken? Ich habe übrigens einen Auspuff, der nach unten gebogen ist.


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anonym
beantwortet von Wikingerbraut am 30. September 2008 17:07
4x
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Rechtlich darf man das wohl nicht, ich würde aber mal mit dem Hausmeister sprechen. Man kann z.B. einen großen Pappkarton an der Wand befestigen, damit diese nicht verschmutzt wird.

Kommentar von 9e086261573886d2d6dac572d32f6173smallCadeau am 30. September 2008 17:08

Gute Idee!


Cadeau
beantwortet von Cadeau am 30. September 2008 17:08
2x
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Es ist unglaublich, wie dämlich Architekten sein können! Die Autos werden immer breiter und länger und die Parkplätze weisen nach wie vor Masse von vor 20 Jahren auf! Ich würde denjenigen, der das Schild angebracht hat, bitten, beide Autos vorwärts einzuparken und dann die Türen zu öffnen - wenn's denn geht. Klar wird die Wand verschmutzt durch die Abgase, aber man will ja auch nicht im Auto übernachten!

Kommentar von 3453623d9f3570c956e1035731f1644bsmallNesquick am 30. September 2008 17:12

Aber Hallo! Du kannst ja mals als Architekt zum Bauherren gehen und sagen, wir machen die Stellplätze 1,0 m breiter als vorgeschrieben. Dann verliert der Bauherr, seiner Meinung nach, wertvolle qm, Grünfläche usw. und hat dafür Mehrkosten f. Befestigung. Also bezeichne Bitte eine andere Zunft als dämlich! danke.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 30. September 2008 17:08
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der Deutsche an sich und im besonderen liebt ja Verbotsschilder und dabei ist egal , ob sie sinnig oder unsinnig sind..

hier geht es ja nur darum Verschmutzung der Wand zu unterbinden...allerdings..ins Auto muss man ja auch kommen

also hilft nur eins: IGNORATION des Schildes

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 30. September 2008 17:11

.....und das streichen der Wand zu bezahlen.

Denn wenn gegen das Verbot verstößt ist Regresspflichtig!

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 30. September 2008 17:22

wer das eine will muss das andere mögen..:-))


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 30. September 2008 17:09
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Du hast einen nach unten gebogenen Auspuff? Das ist ja schlimm, tut mir leid für Dich. ;-)

Im Ernst, probiers aus, wie der Hausmeister reagiert, Du hast ja schließlich eine gute Begründung.


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