kuemmel am 27.08.2008 um 12:20 Uhr
Habe ich ein Rcüktrittsrecht bei einem Online abgeschlossenen Handyvertrag? Habe vor einer Woche bei T-Mobile einen vetrag abschliessen wollen und bis heute keine Bestellbestätigung bekommen, mir daraufhin ein gleichwertiges Handy für 100€ bei Ebay bestellt und nun kam heute das paket von T-Mobile (immernoch keine Bestätigung oder dergleichen in irgendeiner Form erhalten) Und festgestellt das mich das Handy im Vertrag 400€ kosten würde über 2 jahre und ich finde das ein wenig bekloppt, auch wie unfreundlich sie an der hotline waren. habe ich das Recht das Handy zu testen und nach 2 Wochen zurückzuschicken ggf.? Nur mal so. Hab das Paket auch noch nicht angenommen müsste es heute abholen mfg

Du kannst binnen 2 Wochen von deinem Widerrufsrecht gebrauch machen. Ich würde das Paket dann nicht annehmen.

Ja. Kündige sofort per Einschreiben mit Rückschein, damit die 2 Wochenfrist gewahrt bleibt.

Innerhalb von 14 Tagen kannst Du den Vertrag widerrufen.
Nimm das paket nicht an.Du hast ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen,also gleich hin geschrieben.

Wenn Du das Handy erst testest, gefährdest Du Dein Widerrufsrecht. So ging es mir jedenfalls: Weil ich schon Leistung in Empfang genommen hatte, wurde meine Widerrufsfrist nicht anerkannt und ich konnte nur ordentlich, d.h. nach zwei Jahren, kündigen. Also widerrufe so schnell wie möglich und nimm das Paket gar nicht erst an.

Lies doch bitte das Kleingedruckte deines Online-Vertrages. Wenn du die Kiste nicht aufgemacht hast, dann könntest du es u.U. zurückschicken und so aus dem Vertrag zurücktreten. In anderen Fällen geht die Sache irgendwann vor's Gericht und und da ist gar nichts mehr sicher.
Du hast zwei Verträge abgeschlossen, einen Kaufvertrag (das Handy) und einen Mobilfunkvertrag.
Beide kannst Du innerhalb von 14 Tagen widderrufen.
Das Handy selbst darfst Du 14 Tage lang ausgiebig testen. Aber nicht mit der mitgelieferten SIM-Karte! Im Kleingedruckten findet sich nämlich für gewöhnlich eine Klausel, dass Du vom Mobilfunkvertrag nicht mehr zurücktreten kannst, sofern Du die Leistungen in Anspruch genommen hast. -iazzz