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Rücktrittsrecht bei nicht sachgemäßer Beratung?

gefragt von fayline am 23.06.2008 um 15:13 Uhr

Ich habe vor zwei Tagen im Shop von T-mobile nachgefragt, wie lange mein Vertrag noch läuft. Die Verkäuferin schaute nach und sagte: Den Vertrag können wir heute verlängern, sie können dafür ein Handy mitnehmen. Ich war überrascht und sagte, dass ich einen Relax50 Vertrag habe und als ich den abgeschlossen hatte, schon mein eigenes Handy hatte, ich 9,90 Euro zahle und 50 Freiminuten habe. Die Verkäuferin sagte, ja das steht hier auch so, da ändert sich nichts, außer der Vertrag läuft dann weitere 24 Monate zu gleichen Konditionen. Nun, stelle sich heraus, dass ich nun 19,95Euro zahlen muss monatlich. Das habe ich erst Zuhaus festgestellt, dies stand nirgends in den Unterlagen.Was tun?

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handy x 21.311 beratung x 334 rücktrittrecht x 3

NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 24. Juni 2008 13:54
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Eigentlich sollte ich diese Frage gar nicht beantworten, denn die Antwort wird Ihnen nicht gefallen: Es gibt KEIN Rücktrittsrecht! Es handelt sich mal wieder um einen,sich immer weiter verbreitenden, Irrtum, daß man von allen Verträgen innerhalb von 2 Wochen seit Abschluss zurücktreten kann. Dieses 2wöchige Rücktrittsrecht gilt nur für Haustür-, Fernabsatzgeschäfte etc., also alle Geschäfte, bei denen man, wie an der Haustür, überrascht werden kann oder, wie bei Katalog- oder Onlinebestellungen, die Ware nicht prüfen kann. Hier, und nur hier, wird dem Verbraucher vom Gesetzgeber eine Überlegungs- und Prüffrist eingeräumt. Alle anderen Verträge müssen eingehalten werden und können lediglich, im Rahmen der gültigen Fristen, gekündigt werden. Ich befürchte, Sie haben in dem Laden auch etwas unterschrieben. Bis dahin, so sagt die Rechtssprechung, hätten Sie doch ohne Probleme überprüfen können, was und welche Bedingungen Sie dort unterschreiben. Nun ist aber noch nicht aller Tage Abend. Es gibt noch eine Möglichkeit: Sie können den neuen Vertrag wegen Irrtums (§ 119 BGB) oder Täuschung (§ 123 BGB) anfechten. Mit der Erklärung einer wirksamen Anfechtung, wird der Vertrag nichtig. Natürlich müssen Sie das Handy zurück geben. Die Erklärung der Anfechtung sollten Sie aber auf jeden Fall schriftlich abgeben und so an T-Mobile senden, daß Sie den Zugang dort auch beweisen können (Einwurfeinschreiben). Bei dem Laden müssen Sie nämlich damit rechnen, daß zunächst einmal nicht reagiert wird. Kommt es zum Streit werden Sie beweisen müssen, daß die Mitarbeiterin von T-Mobile Ihnen die falschen Informationen gegeben hat. Hoffentlich gibt es da keine Probleme.


wellnessshop
beantwortet von wellnessshop am 24. Juni 2008 16:23
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Hotline anrufen und nett beschweren aber auch deutlich machen, dass ihr Anwalt schon mit den hufen scharrt. Dies ist ein Betrug, da ihnen ein finanzieller schaden entstanden ist und damit kommen sie auch vor gericht durch, daher sind die chancen sehr groß dass sie rauskommen.

aber auch selbst schuld wenn man bei der teledoof einen vetrag hat.


miumiu
beantwortet von miumiu am 23. Juni 2008 15:26
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du hast 2 wochen rücktrittsrecht. ich würde da hingehen und der frau in den popo treten liebschau

Kommentar von 93fc09d21aff53c94a86b8abb2be88f9smallwellnessshop am 24. Juni 2008 16:21

FALSCH!! setzen 6. Rücktrittsrecht niemals im Geschäft nur im Fernabsatz.


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