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Rücktritt von verbindlichen Bestellung

gefragt von NoergelixNoergelix am 17.10.2009 um 11:13 Uhr

Hallo liebe GF Gemeinde, vor 2 Wochen war ich bei einem Gebrauchtwagenhändler, fuhr dort einen Wagen probe, und bestellte ihn verbindlich, weil er meinen Vorstellungen entsprach. In der Zwischenzeit aber verlor ich meine Arbeit, neue ist nicht unbedingt in Aussicht, ich schilderte ihm den Fall, schrieb eine Rücktrittserklärung von der verbindlichen Bestellung unter Angabe von Gründen. Jetzt flatterte mir ein Einschreiben ins Haus, er macht Kosten für die Bereitstellung geltend, obwohl ich innerhalb der 14 tägige Frist den Rücktritt erklärt habe. Aufgrund einer angespannten Lage möchte ich jetzt nicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung anlegen, kann er Entschädigung verlangen? Er sagte beim Verkaufsgespräch, er hätte sogar einen Interessent, der blind kaufen würde... Gebrauchtwagenhändler standen noch nie guit im Ruf, aber das ist jetzt aller Hand! Was meint ihr?


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helrich
beantwortet von helrich am 17. Oktober 2009 11:22
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Hilfreichste Antwort

Mein jetziger PKW ist auch gebraucht erworben und über eine Bank finanziert. In den Unterlagen ist sogar ein einzelnes Blatt mit der Überschrift: Widerrufsrecht für Verbraucher

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) wiederrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Anschrift der Bank

Ich denke, daß der Händler hier trickst. Eigentlich sollten seine AGBs Aufschluß geben und gesetzeskonform sein. Laß Dich nicht einschüchtern...

Kommentar von PeterSchmitt2 am 17. Oktober 2009 14:15

Das ist nur insoweit richtig, wenn es sich um eine Finanzierung handelt. Bei Abschluss eines verbindlichen Kaufvertrages hingegen, ist kein Rücktritt ohne eine Abstandszahlung möglich. Erst recht nicht bei vereinbarten Bargeschäften.

Die Abstandszahlung wird i.d.R. immer fällig und beträgt ca. 10 % vom Kaufpreis.

Pacta sund servanda - Verträge muss man halten


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jbinfo
beantwortet von jbinfo am 17. Oktober 2009 17:46
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Wie der Name "verbindliche Bestellung" schon sagt, ist sie natürlich verbindlich. Dem Verkäufer steht ein Schadensausgleich zu wenn er ihn dir auch nachweist. Es muss ihm also wirklich ein Schaden entstanden sein, z.B. in der Form, dass er den Wagen nun vielleicht nicht mehr für die 12900 verkaufen konnte. Jedoch wird ihm das recht schwer fallen das nach zu weisen. Ein seriöser Händler macht davon sehr selten wirklich Gebrauch. Vielleicht redest Du nochmal mit ihm vernünftig über Deine Situation. Bleibt er stur, lass ihn doch Klagen. Er wird es nicht machen, denn er wird den Schaden nicht beweisen können. Sollte er einen Mahnbescheid schicken, auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Ein Rücktrittsrecht gibt es nur bei Haustürgeschäften oder einer Finanzierung.

Kommentar von 2ae897d64266a411c5c7af0bb04135f9smallNoergelix am 17. Oktober 2009 21:45

DH, hätte auch einen "hilfreichste Antwort" verdient. Danke!


anonym
beantwortet von jofischi am 17. Oktober 2009 11:20
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und er kann die Kosten, die tatsächlich angefallen sind dir in Rechnung stellen. Wenn er einen Rücktritt von der verbindlichen Bestellung akzeptiert ist das schon ein Entgegenkommen.


hajottka
beantwortet von hajottka am 17. Oktober 2009 11:22
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wenn Du fristgerecht warst, hat er keinen Anspruch!


Herbstzeitlose
beantwortet von Herbstzeitlose am 17. Oktober 2009 11:15
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Laß dich von einem Anwalt beraten.

Kommentar von 2ae897d64266a411c5c7af0bb04135f9smallNoergelix am 17. Oktober 2009 11:23

Mach' ich.


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 17. Oktober 2009 11:17
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Ja, kann er. Bei einem normalen Geschäft gibt es kein Rücktrittsrecht. Rücktrittsrecht gibt es nur bei Haustürgeschäften und Internethandel. Noch dazu hast Du verbindlich bestellt. Er kann sogar von Dir verlangen, dass Du den vollen Preis bezahlst.

Kommentar von 2ae897d64266a411c5c7af0bb04135f9smallNoergelix am 17. Oktober 2009 11:24

DH, hast Recht, jetzt muß ich mich um einer Lösung bemühen.


anonym
beantwortet von PeterSchmitt2 am 17. Oktober 2009 11:19
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Hallo, wenn du einen verbindlichen Kaufvertrag unterschrieben hast, dann musst du den Wagen auch abnehmen oder dem Händler einen angemessenen Ausgleich für entstandenen Schaden ersetzen - aber dieser muss natürlich in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Wie hoch ist denn die Summe die er verlangt ?

Kommentar von 2ae897d64266a411c5c7af0bb04135f9smallNoergelix am 17. Oktober 2009 14:03

Kaufpreis 12900, Entschädigung: 800. Auf der Rückseite des Kaufvertrages/ verbindlichen Bestellung steht es an erster Stelle, Rücktrittsmöglichkeit für Lieferwagen 2 Wochen. Bescheid habe ich ihm nach 9 Tage gegeben. Was soll er noch haben wollen?

Kommentar von PeterSchmitt2 am 17. Oktober 2009 14:10

Das Rücktrittsrecht gild aber nur bei Kreditfinanzierung, nicht bei Bargeschäften. 15% Schadensersatz des Kaufpreises wegen Nichterfüllung kann der Händler verlangen.


anonym
beantwortet von Martin1111 am 17. Oktober 2009 11:20
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du scheinst schon einiges unterschrieben zu haben!!! eine entschädigung wegen der nicht-einhaltung des kaufvertrages kann unter umständen verlangt werden. der verkäufer muss sie begründen und belegen, auch in der höhe. hier ist wohl der weg zum rechtsanwalt nötig.

Kommentar von 2ae897d64266a411c5c7af0bb04135f9smallNoergelix am 17. Oktober 2009 14:05

Eine verbindliche Bestellung. Vor dem tatsächlichen Kauf brach meine gute Stelle weg, unnötig in Kosten stürzen kann und will ich nicht, es blieb nur der Rücktritt, laut §1 des AGB in 2 Wochen nach dem Abschluß möglich. Über Entschädigung steht da nichts.


casinotester
beantwortet von casinotester am 18. Oktober 2009 23:26
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Sprich nochmal mit dem Händler, vielleicht hat er ja ein preiswerteres Fahrzeug für Dich, ansonsten sind oftmals 10-15% in den AGB verankert. In diesem Fall muss er nicht einmal einen Schaden nachweisen. Wichtig ist, dass du schriftlich innerhalb der vertraglichen frist deinen Rücktritt auch schriftlich erklärt hast, ansonsten ist der Weg zum anwalt vielleicht schon nötig.

Kommentar von 2ae897d64266a411c5c7af0bb04135f9smallNoergelix am 19. Oktober 2009 02:05

Das ist keine gute Lösung, ich habe schlicht und einfach keine Mittel, um dieses Auto kaufen zu können - die weggebrochene Arbeitsstelle hat alles etwas ins Wanken gebracht. Wenn ich einen Weg sehen würde und diesen gehen könnte, würde ich dies' sofort tun, aber so...


anonym
beantwortet von braun3759 am 27. Oktober 2009 15:30
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wenn die bezahlung in der verbindlichen bestellung als barzahlung geregelt wurde, gilt die 14-tagesfrist nicht, sondern nur bei finanzierung. Ich versuche nämlich auch gerade von einer verbindlichen bestellung (barbezahlung) los zu kommen. allerdings, weil der händler falsche angaben zur ausstattung gemacht hat!!


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