Rücktritt von einem Vertrag wegen falsche Angaben

6 Antworten

wegen "schlechter Kritiken" können sie keinen vertrag kündigen. vllt. hilft ein gespräch mit der Firma. weisen sie hierbei auf die bei ihnen eventuell bevorstehende insolvenz hin. sgane sie, sie wüssten nicht wie sie das bezahlen sollen, weil es sein könne, dass das Finanzamt demnächst alles bei ihnen pfändet. so weit haben sie noch nicht gelogen, das könnte ja alles passieren, man weiß es ja nicht genau. sagen sie, dass sie einen aufhebungsvertrag brauchen "wegen der bank" und unterschreiben sie diesen nur unter der bedingung, dass sie "ohne jegliche finanzielle verpflichtungen" auseinandergehen. das funktioniert meistens, aber nicht immer.

ansonsten lassen sie die herren montieren. nehmen sie einen sachverständigen mit zur abnahme dazu und unterschreiben sie nichts ohne den mann, mehr können sie dann nicht tun.

Solche Sachen sollte man prüfen und VOR dem Vertragsabschluss überlegen! Wenn Du einen Vertrag unterschrieben hast, kannst Du nur aus gewichtigem Grund zurücktreten und den Vertrag anfechten oder aufheben. Ein schlechter Leumund der Firma ist aber kein gewichtiger Grund. Für das Herkunftsland der Kollektoren ist entscheidend, was im Vertrag steht. Wenn da ausdrücklich steht, dass die Kollektoren NICHT aus China stammen oder in einem bestimmten Land produziert wurden, kannst Du gegen den Vertrag vorgehen und Vertragserfüllung (Kollektoren aus der angegebenen Herkunftsquelle) fordern. Wenn im Vertrag zu dieser Thematik keine Aussage getroffen wird, kannst Du gar nichts machen. Also erst prüfen und nachdenken und dann unterschreiben und nicht umgekehrt. Das macht sich in der Praxis immer bezahlt.

Wenn vertraglich Kollektoren aus europäischer Fertigung bestellt wurden und nun Kollektoren aus China verbaut werden, gibt es sicherlich eine rechtliche Grundlage. Wenn die Herkunft der Kollektoren jedoch vertraglich nicht vereinbart wurde, hast Du zu akzeptieren, was Dir geliefert wird, solange es der vertraglich vereinbarten Menge, Qualität und Leistung entspricht.

Ein Vertrag ist bindend,hättest dich vorher kundig machen müssen.

Das kannst du natürlich.

Der Schadensersatz dürfte aber dann 80-100% der vereinbarten Summe betragen.