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Rücktritt vom Vertrag ??? Gibt es Fristen ??

gefragt von Andrea1204Andrea1204 am 04.06.2007 um 13:00 Uhr

Hallo! Ich kann im Internet nichts finden. Ich möchte von einem 2 Jahres-Vertragsabschluß im Fitnessstudio innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluß zurücktreten. Geht das so ohne Weiteres?? Gibt es nicht diese 14tägige Rücktrittsfrist?? Gilt die auch für so etwas? Würde mich über Antworten sehr freuen! Danke schon mal hierfür und Gruß, Eure Andrea


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anonym
beantwortet von Regenmacher am 4. Juni 2007 13:15
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Die 14tägige Rücktrittsfrist gibt es nur bei im Internet und evtl. an der Haustür oder in der Fußgängerzone abgeschlossenen Verträgen. Also ist beim Abschluss eines Vertrages im Fitnessstudio die 14 Tage Frist nicht anwendbar.

Lege aber diesen Vertrag einem Anwalt oder einer Verbraucherzentrale zur Prüfung vor. Es gibt Urteile, die den Abschluss eines solchen Vertrages für 2 Jahre als unzumutbar bezeichnen.

Kommentar von Simple_avatar1smallAndrea1204 am 4. Juni 2007 13:25

Ich habe mich da zu etwas "belabern" lassen und war total "geblendet". Als ich dann die erste Woche dort war, habe ich mal "hinter den Kulissen" einiges mitbekommen, was mir überhaupt nicht passt und habe da jetzt schon keinen Bock mehr drauf, geschweige denn 2 Jahre lang! Ich hätte auch auf ein Probertraining bestehen müssen, aber so habe ich die Katze im Sack unterschrieben. Ärgerlich irgendwie!!

Kommentar von 7825c62e4cee9a23440868fb28764309smallETEAM am 4. Juni 2007 14:26

Ja das ist sehr wohl ärgerlich...beim nächsten Mal weißt du hoffentlich bescheid...Liebe Grüße ;-)))


jacobi06
beantwortet von jacobi06 am 4. Juni 2007 13:33
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Ich seh da auch ein Problem, wenn in der AGB nichts steht, da es kein Haustürgeschäft war. Hab hier mal zwei link´s für Dich die Dir weiterhelfen sollten:

http://www.super-illu.de/recht/index.php?page=bibliothek/fitnessvertraege2.html

Das einzige worauf Du bezug nehmen könntest wäre der Punkt: »Kunden-Bindemittel« Damit Kunden nicht schon nach drei Monaten wieder aussteigen, bieten Fitness-Studios oft Grundlaufzeiten an: Diese können von sechs bis 24 Monaten reichen. Sechs Monate sind auf jeden Fall rechtens. Auch ein Jahr dürfte nicht zu beanstanden sein. Das AGB-Gesetz verbietet zwar nur Laufzeiten von mehr als zwei Jahren. Doch wird schon eine Mindestlaufzeit von über einem Jahr vor Gericht keinen Bestand haben: Hier liegt grundsätzlich eine unangemessene Benachteiligung vor.

Falls Sie sich quer stellen , sollte Du mal den Verbraucherschutz konsultieren oder falls Du hast Deinen Anwalt.

Kommentar von 3f10e40bb295e3ed86dc5ea22eac69besmalljacobi06 am 4. Juni 2007 13:36

hier der andere link mußt aber immer alles kopieren da GF leider nicht den ganzen link erkennt (wie oben) :

http://www.verbraucher-urteile.de/vertr/sportstudiocontent.html

Kommentar von Simple_avatar1smallAndrea1204 am 4. Juni 2007 15:39

Vielen Dank für den Link, werde ich direkt mit einreichen ;-) Hoffentlich hilft das!! Vor allem habe ich gar keine AGB's dabei bekommen und auch nicht unterschrieben, das steht fest....


odemtann
beantwortet von odemtann am 4. Juni 2007 13:03
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Sicher gibt es die noch . Du mußt nur Fristgerecht und schriftlich kündigen , ohne Angabe von Gründen . Es zählt das Dtum des Poststempels .


anonym
beantwortet von Regenmacher am 4. Juni 2007 13:30
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Hallo,

ich schreibe es noch einmal gaaanz langsam. Dieser Vertrag, den du unterschrieben hast, ist erstmal für dich bindend. Ein sogenanntes Rücktrittsrecht von Verträgen dieser Art gibt es nicht. Lasse dich von der Verbraucherzentrale oder von einem Anwalt beraten, ob gegen die Laufzeit (2Jahre)etwas einzuwenden ist. Das geht aber nur bei denen, weil hier bei GF keine Rechtsberatung erteilt werden darf.


anonym
beantwortet von Wellenreiter am 9. September 2008 16:02
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Auch wenn die späte Beantwortung der Fragestellerin nicht unbedingt mehr etwas bringt, so möchte ich dennoch hier kurz Antworten, da Regenmacher leider nicht so ganz richtig liegt und diese leicht falschen Antworten ja immer noch im Internet für alle einsehbar sind.

Es ist so, dass es laut Gesetz mehrere Möglichkeiten gibt, aus einem Vertrag herauszukommen. Dies ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich zu betrachten. Nichts ist jedenfalls wirklich bindend, auch wenn dies von Gesetz aus oft so suggeriert wird.

Zunächst mal ist wichtig, wo und wie ein Vertrag vereinbart wurde. Z. B. mündlich oder schriftlich, Haustüre oder Ladenlokal? Dann kommt es darauf an, was genau mündlich oder schriftlich vereinbart wurde. Hat sich nach Vertragsabschluss etwas Gravierendes verändert - (z. B. Fitnessstudio hat überwiegend defekte Geräte etc.) - liegt ggf. ein Vertragsstörungsgrund gem. § 313, 314 ff BGB vor, der zum außerordentlichen, fristlosen Vertragsrücktritt berechtigt. Inwieweit dies hier vorlag ist mir unbekannt, da die Angaben "hinter den Kulissen einiges mitbekommen zu haben" zu ungenau sind.

Grundsätzlich kommt man aber aus jedem Vertrag wieder raus, wenn man es nur geschickt anstellt und die entsprechenden Paragraphen für sich zu verwenden weiß ;-)



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