Hallo! Ich habe mit meinem Bruder vor einer Woche in einem Möbelladen eine Couch (Sonderposten) gekauft. Jetzt haben wir aber zeitgleich in einem anderen Möbelhaus eine andere Couch gesehen, die uns erheblich besser gefallen hat auch gekauft... dass heisst 2 Verträge.
So! Nun bin ich zu dem ersten Möbelhaus gegangen und wollte vom Kaufvertrag zurücktreten. Die reizende Dame dort meinte es würde gehen, wenn ich eine Aufhebungssumme von sage und schreibe 25 % des Kaufpreises zahle. Ich wollte daraufhin wissen wo dies Vermerkt ist, sie meinte "In unseren AGB".....aha
Im Kaufvertrag selbst sind nirgends AGB´s aufgelistet, nichtmals auf der Rückseite. Es steht folgendes drin:
Liefer- und Geschäftsbedingungen senden wir ihnen auf Wunsch zu.
wie bitte um alles in der Welt soll ich die AGB´s vorher gelesen haben? Ist der Vertrag ohne AGB´s überhaupt rechtens`?
vielen Dank im Vorraus
Nur um es für alle deutlich zu machen, habe ich gegooglet und folgendes unter http://www.johannafeuerhake.de/verbraucherrecht/ gefunden, was hier eindeutig Klarheit schafft (hättest Du auch selbst recherchieren können, Bingoingo):
"Allgemeines Verbraucherrecht - Immer 14-Tage Widerrufsrecht?
Man kann nicht alle Verträge widerrufen. Das Widerrufsrecht ist eine Ausnahme.
Sollten Sie zum Beispiel im Möbelladen eine Couch ausgesucht haben und dort einen Kaufvertrag geschlossen, gilt dieser Vertrag. Stellen Sie nach dem Kauf fest, dass die Couch nicht in Ihre Wohnung passt oder in einem anderen Möbelladen billiger ist, kommen Sie aus dem ersten Vertrag trotzdem nicht heraus. Häufig haben die Verträge allerdings eine Stornierungsklausel. Wenn Sie Geld dafür bezahlen, können Sie den Vertrag stornieren.
Nur bei Verträgen zwischen Unternehmer und Verbraucher, bei denen man sich beim Vertragsschluss nicht sieht, die also per E-Mail, Fax oder Brief (Fernabsatzgeschäft) geschlossen wurden, haben Sie grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Dies ist 14-Tage lang, wenn Sie die Belehrung über das Widerrufsrecht vor Vertragsschluss in Textform erhalten haben.
Sollten Sie die Widerrufsbelehrung nach Vertragsschluss erst in Textform erhalten haben, dann haben Sie ein Widerrufsrecht von 1 Monat. Dies ist zum Beispiel beim Kauf vom Unternehmer bei eBay immer der Fall. Sind Sie nicht oder falsch über das Widerrufsrecht belehrt worden, dann haben Sie 6 Monate Widerrufsrecht.
Hierzu gibt es Ausnahmen. Sie haben zum Beispiel kein Widerrufsrecht bei Reiseverträgen, Verträgen über Speiselieferungen oder bei kundenspezifischen Anfertigungen. Wenn Sie selbst beauftragt haben, dass mit der Dienstleistung sofort begonnen werden soll, dann haben Sie ebenfalls kein Widerrufsrecht."
Bitte was? stechmoul du bist wahrscheinlich ein Kerngesunder Mensch , der noch nie in seinem Leben einen Fehlkauf getätigt hat oder? Wir Leben in einem Rechtsstaat, von daher gibt es für alles ein Gesetzt. Dies erlaubt mir also von einem Kauf innerhalb von 14 Tagen zurück zu treten. Warum sollte ich dies nicht tun?
Dann hast Du ja keine Probleme. Wieso fragst Du dann hier?
Ich finde, Du solltest in erster Linie mal über Dein Verhalten nachdenken. Du willst keinen Verlust erleiden, hast aber kein Problem damit, diesen einem anderen - nämlich dem Möbelhaus - zuzufügen. Was sind denn das für Praktiken, unterschreibt einen Vertrag und meint, wenn man etwas Besseres gefunden hat, soll der andere doch darauf sitzen bleiben? Wie würdest Du damit umgehen, wenn das Möbelgeschäft hätte zurücktreten wollen, weil ein Kunde nur 5 % mehr geboten hätte, wenn es ihm das Möbelstück verkaufen würde?
Ehrlich gesagt finde ich es schon ziemlich anmaßend, andere auch noch um Hilfe zu bitten, wenn man sich unseriös verhalten möchte. Das tust Du nämlich. Nicht die 25 % sind unseriös, sondern Dein Vorgehen. Das tut mir leid, dafür habe ich kein Verständnis.
Obwohl Du danach nicht gefragt hast, musste ich das hier los werden, nachdem ich die Frage und die Antworten gelesen habe.
Noch ein Nachtrag: Man muss schon vom anderen Stern sein, wenn man geschäftsfähig ist und nicht weiß, dass AGB existieren, die immer Bestandteil von Verträgen sind. Wenn man sie vorher einsehen möchte, muss man halt darum vorher bitten.
Du hast sicherlich beim Kaufvertrag mit deiner Unterschrift die AGBs anerkannt. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, wende dich doch an einen Anwalt, der den Kaufvertrag mal prüft. Ansonsten kann vielleicht die Verbraucherzentrale helfen. Auf jeden Fall solltest du dir die AGBs mal aushändigen lassen, ob das da wirklich drin steht, was die Verkäuferin behauptet. Wenn du versuchst zurückzutreten vom Vertrag mach das auf jeden Fall schriftlich, damit du das hinterher beweisen kannst. Nicht das die Dame versucht dich hinzuhalten, bis dein Rücktrittsrecht zeitlich verstrichen ist.
Wenn ich die Couch jetzt doch nehme, dann wieder Verkaufe, würde ich auch Verlust machen. Es würde aufs selbe hinaus laufen.
Das seltsame an der Sache ist halt nur das die AGB auf wunsch beantragt werden können?!?

Frag mal einen Anwalt!!! nur fragen-nicht gleich beauftragen... oder noch besser,ruf mal bei der Bunderverbraucherzentrale an,die helfen dir auch weiter!! LG jens http://www.verbraucherzentrale.de/

Willst Du allen Ernstes deswegen klagen? (Darauf läuft es dann ja im Endeffekt hinaus.) Warum verscherbelst Du die andere Couch nicht einfach wieder - wenn auch mit etwas Verlust?