Hallo Zusammen!
Ich hatte mir im Februar einen neuen PC im Internet bestellt. Nach kurzer Zeit ging dieser immer von alleine aus. Also habe ich ihn zur Reparatur zurückgeschickt. Danach lief er wieder eine zeitlang, doch dann zeigte sich diese "Macke" wieder von neuem. Also habe ich ihn wieder eingeschickt, und nun, also nach der zweiten Reparatur, zeigt er wieder diesen Fehler. Welche Rechte habe ich nun? Kann ich auf Rücktritt vom Kaufvertrag bestehen? Kann ich auf einen komplett neuen Rechner bestehen? Beginnt in diesem Fall dieses Recht auf Nacherfüllung wieder von neuem (also 2x)? Ist es ratsam evtl. zu versuchen einen nachträglichen Preisnachlass zu erwirken, und ihn dann noch mal reparieren zu lassen? Wie wirkt sich das dann auf meine Rechte aus?
Ich bin echt ein wenig ratlos, und danke euch schon mal für eure Mühe! Liebe Grüße Chiiya
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Die Nachbesserung hat nicht geklappz, also hast du das Recht auf Wandlung, das heisst: Rückabwicklung des gesamten Vertrages

ja nach 3- maliger mißlungener Reparatur innerhalb von 2 Jahre muß Saturn und & den PC zurücknehmen und voll erstatten (excl. Abnutzung).

"Kann ich auf Rücktritt vom Kaufvertrag bestehen?"
Ja, das kannst du jetzt.
Und das würde ich dir auch empfehlen.