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Rücktritt vom Autokauf von Privat

gefragt von LuisMendel am 22.05.2009 um 11:48 Uhr

hab mir einen gebrauchten Vectra zugelegt der seit 2 Monaten abgemeldet war. Daher konnte ich leider nicht ausgiebig probefahren, nur einmal um den Hauserblock rum. Lt. Verkäufer aber alles bestens i.O.

Daher hab ich ihn von privat mit Kaufvertrag gekauft, angemeldet und schon bei der Heimfahrt mußte ich feststellen, dass er bei 2000Umdrehungen seltstam vibriert. Am nächsten Tag brach während der Fahrt die Feder beim Stossdämpfer (nehme an das vibrieren kam von der Feder..) und schlitzte den Vorderreifen auf - das bei 80km/h!

Es stellte sich ausserdem raus, dass die Angaben im Web nicht richtig waren: Erstzulassung 3 Monate früher als angegeben, TÜV & AU sogar 1 Jahr früher fällig als angegeben.Mein Verkäufer meint lediglich er hätte sich vertippt - super gell... Ausserdem stellte sich heraus, dass es sich um ein Importfahrzeug handelt, entgegen der Angabe im Kaufvertrag !

Drohte ihn mit Rückgabe des Fahrzeugs, wg. arglistiger Täuschung, oder mit Bezahlung der Reperaturkosten, da laut KfZ-Werkstatt die Feder schon lange angebrochen war (roststellen). Dies konnte er aber evtl. nicht wissen, wobei das starke vibrieren ein deutliches Zeichen hinweist, dass was nicht in Ordnung ist. Nehme an, deswegen hatte er den PkW bereits abgemeldet..

Ist ein Rücktritt vom privaten KfZ-Kaufvertrag unter diesen Umständen möglich -> arglistige Täuschung, da Re-Import ?


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edepirelli
beantwortet von edepirelli am 22. Mai 2009 11:56
1x
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Wenn er das alles verschwiegen hat, so ist das meine Wissens arglistige Täuschung, das bedeutet das Du vom Vertrag zurücktreten kannst.



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