Wann ist das möglich?
Gibt ein Gebrauchtwagenhändler im Kaufvertrag den Tachostand eines Autos deutlich zu niedrig an, kann der Käufer den Wagen zurückgeben, so ein Urteil des Oberlandesgerichts Rostock. (AZ.: 6 U 2/07) Im entschiedenen Fall hatte der Verkäufer eine Laufleistung von gut 77.000 Kilometern in den Vertrag geschrieben. Tatsächlich war das Auto aber bereits über 84.000 Kilometer gefahren. Eine Abweichung von satten acht Prozent und damit weit über den erlaubten zwei bis maximal drei Prozent, die als unerheblich angesehen werden. Nach Ansicht der Richter muss der Kunde das nicht hinnehmen und kann vom Kaufvertrag zurücktreten. www.wdr.de

Nur bei arglisiger Täuschung möglich. Das ist zumindest bei Privatverkäufen so.

es gibt viele Umstände, die zu einem Vertragsrücktrit führen können, du müsstest vielleicht etwas mehr an Informationen rübergehen
Das ist meist genau so schwierig wie bei anderen Käufen, nämlich garnicht. Solltest du nach Unterschrift unter den Kaufvertrag einen Rückzieher machen wollen, dann schau ins Kleingedruckte, wieviel Prozent vom Kaufpreis fällig werden, wenn du das Fahrzeug nicht abnimmst.
Dürften zwischen 10 und 25 % sein.
Wenn im Vorfeld nachweislich falsche Angaben vom Verkäufer gemacht wurden ( verschwiegene Mängel, falscher Tachostand, Vorschäden)