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Rücktritt bei falscher Vertragsbelehrung?

gefragt von schalkerbier am 27.02.2008 um 16:35 Uhr

Hallo. Mich hat vor ca einem Monat ein Mann in der Fußgängerzone angesprochen und mir ein kostenloses Probe-Abo des Focus angeboten. Es hieß, ich würde 8 Ausgaben umsonst erhalten und würde mich anschließend entscheiden können, ob ich das Abo fortsetzen will. Außerdem sollte ich einen Anruf bekommen um mein Probe-Abo zu bestätigen. Heute habe ich einen Brief bekommen in dem steht, dass ich zwar 8 Ausgaben umsonst bekomme, aber angeblich auch direkt 52 weitere kostenpflichtig abonniert habe. Eine Durchschrift von dem "Vertrag" habe ich nicht erhalten und den Bestätigungsanruf gab es auch nicht. Was soll ich denn jetzt machen? Die 2-wöchige Rücktrittsfrist ist ja eigentlich schon vorbei.


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 27. Februar 2008 16:37
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Sofort auf den heutigen Brief reagieren und den Sachverhalt schildern. Ich glaube kaum, dass Focus Interesse daran hat, sich Abonnenten durch fragwürdige Werber zu sichern. Widersprich auf jeden Fall auch der Bezugsdauer.


hanna2908
beantwortet von hanna2908 am 27. Februar 2008 16:39
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Wenn du dem was unterschriben hast besteht eigentlich nur die Möglichkeit zu versuchen herauszufinden wie der Mitarbeiter heisst und von seinem Verlag eine Kopie des Vertrages zu erhalten. Ich würde auf jeden Fall erst einmal Wiederspruch gegen diesen Beschid einlegen (Einschreiben mit Rückschein). Ich hatt edas gleiche PÜroblem mit der WR. Hat sich alles geklärt und ich habe nur das Probe Abo erhalten. Kann aber ne sehr langwierige Rennerei sein.


manuela0269
beantwortet von manuela0269 am 27. Februar 2008 16:41
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als erstes würde ich mich mit dieser firma tel. in verbindung setzen und die sachlage darstellen. sollten die uneinsichtig sein, verlange einfach eine kopie deines angeblich unterschriebenen vertrages. diesen erst mal durchlesen und gegenfalls zur verbraucherzentrale. die werden dir helfen. entweder im schriftverkehr oder dich an einen anwalt verweisen. viel glück


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 27. Februar 2008 16:38
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nepper, schlepper, bauernfänger....

es wird wohl schwierig werden in deinem fall zu beweisen das du geleimt wurdest.


anonym
beantwortet von schalkerbier am 27. Februar 2008 16:57
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Also zunächst mal danke für die schnellen Antworten. Ich habe erstmal eine Email an diese Firma geschickt und alles genau geschildert. In dem Brief stand, dass Kündigungen auch per Email zugesandt werden können. Ich habe auch sofort eine automatische Antwort erhalten, dass meine Anfrage eingegangen ist und dass sie zeitnah antworten werden. Ich wollte mal bis morgen warten, ob sie sich melden. Sonst rufe ich bei denen an. Eigentlich wäre es sofort telefonisch wohl besser gewesen, aber deren Service-Telefon ist leider nicht kostenlos und als Student muss man sein Geld ja schließlich zusammenhalten. Deswegen wollte ich auch nur diese 8 kostenlosen Ausgaben mitnehmen und dann eigentlich nicht verlängern.

Wie sieht das denn mit der 14tägigen Kündigungsfrist aus? Ich habe ja schließlich keine Durchschrift des "Vertrages" erhalten. Müsste diese Frist dann nicht erst heute (mit Erhalt des Briefes) beginnen? Dann sollte es ja eigentlich kein Problem sein.

Kommentar von support am 27. Februar 2008 18:03

Liebe/r Gerrit Brinkmann,

ich bitte Dich in Zukunft Dein "Dankeschön" und auch Ergänzungen zu Deiner Frage im Kommentarfeld unterzubringen und nicht im Antwortfeld.

Danke für Dein Verständnis und viele Grüße,

Tim vom gutefrage.net-Support


sissy28
beantwortet von sissy28 am 3. März 2008 16:07
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SOFORT widerspruch in schriftlicher form einreichen!!! und die vorgehensweise exakt schildern!!!

diese werber in fussgängerzonen sind illegal!!! das kommt einem sogenannten "haustürgeschäft" gleich und ist NICHT RECHTENS!!!


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