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Rücksendung unbestellter Ware ?

gefragt von Ontario am 11.09.2008 um 7:45 Uhr

Die Firma GAVIA - Münzhandelsversand hat mir unbestellte und für mich unbrauchbare Ware ( Fussballgedenkmünze) zugesandt. Frage: Muss man unbestellte Ware zurücksenden, oder kann man diese zur Abholung über einen gewissen Zeitraum vorhalten ?


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 11. September 2008 07:47
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das kommt darauf an, was in Kontext steht, denn u.U. kann das Behalten als Zustimmung für die weitere kostenpflichtige Zusendung anderer Ware gewertet werden

Schau nach und wenn du dir nicht sicher bist, dann schicke den ganzen Zauber unfrei zurück mit einem kurzen Text, daß du in Zukunft von der Zusendung unverlangter Sachen verschont bleiben möchtest


anonym
beantwortet von hochglanz am 11. September 2008 07:53
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Aufschrift: Unbestellte Ware - Annahme verweigert und ab damit zu Post - OHNE Porto


Berry68
beantwortet von Berry68 am 11. September 2008 08:02
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Die Arbeit mit dem unfrei Zurückschicken würde ich mir nicht machen, da der Firma das Strafporto meistens teurer kommt als der Wert des Inhalts und die Annahme verweigert. Habe mal ein großes Paket Glückwunschkarten unverlangt zugeschickt bekommen, und als ich dies unfrei zurück geschickt habe, kam es auch promt wieder zurück. Seitdem kommt das ein paar Monate in den Keller und dann in den Müll. Ich habe nie wieder was von der Firma gehört.


1234
beantwortet von 01234 am 11. September 2008 07:46
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dass kenne ich einfach zurückschicken das habe ich auch öfters bei gavia. die versuchen nur dir das zeug eufzudrängen.


LittleDammi
beantwortet von LittleDammi am 11. September 2008 07:48
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unfrei zurückschicken, nix mehr annehmen!


Kommentar von 4100c4d44da9177247e44a5fc1546778small01234 am 11. September 2008 07:51

wenns im briefkasten ist kann man ja nicht ablehnen.

Kommentar von Simple_avatar9smallLittleDammi am 11. September 2008 07:56

hast dus nicht bestellt, kann auch kein abo draus werden. ware dann nur aufheben und auf abholung warten. die müssten dir beweisen, dass du bestellt hast

Kommentar von 4100c4d44da9177247e44a5fc1546778small01234 am 11. September 2008 07:59

schon klar aber zu schicken werden die dir immer wieder was

Kommentar von docbde am 11. September 2008 08:14

Doch! "Annahme verweigert!" draufschreiben und ab zur Post!


ralli16
beantwortet von ralli16 am 11. September 2008 08:15
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neomatt
beantwortet von neomatt am 11. September 2008 08:19
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Den ganzen Kram irgendwo hinräumen wo er nicht stört. Dem Versender eine Nachricht zukommen lassen, dass du unbestelltes Zeug hier hast und er es bis zum Tag X (Fristsetzung) abholen lassen kann, danach würdest du es entsorgen. Mit weiteren solchen Waren würdest du genau so verfahren. So hab ich das immer gemacht, meistens per Fax und es hat immer geklappt. Es kam nie einer und hat was abgeholt oder zurückgefordert.


anonym
beantwortet von anjanni am 11. September 2008 08:27
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Das kommt drauf an, ob Du eine Geschäftsbeziehung zu der Firma hast oder nicht.

Wenn Du eine Geschäftsbeziehung (kann auch ein Abo sein) zu der Firma hast, mußt du Dich auf jeden Fall melden und die Firma auffordern, die Ware (auf ihre Kosten) zurückzunehmen.

Wenn Du mit der Firma sonst nichts zu tun hast, kannst Du einfach abwarten.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 11. September 2008 18:25
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Wenn Du die Ware nicht bestellt hast brauchst Du Sie weder zu bezahlen noch zurückzusenden ! Du bist allerdings verpflichtet sie Sachen so auf zu bewahren als wenn es sich um dein Eingentum handeln würde !

Was auf in den Vertragsbedingungen steht ist für Dich unverbindlich, denn es handelt sich um s.g. einseitige Vertragsbedingungen !

Wäre das gleiche: schicke jemand eine Rechnung, und in den Bedingungen stünde, durch öffnen des Briefumschlages verpflichtet sich der Empfänger unwiderruflich zu Zahlung des Rechnungsbetrages ! Die Probieren das, klappt das nicht kommen Inkassobüros, und warten Drauf das gezahlt wird, oder aber kein Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt wird !

Kommentar von Ontario am 16. September 2008 08:28

Hallo Eddy ! Habe der Firma GAVIA geschrieben, dass ich gegen Erstattung der mir anfallenden Kosten für Zeit, Fahrzeug, Parkhausgebühren bereit wäre, die Ware zurückzusenden. Es handelt sich um einen Warenwert von ca. 40.--€. In den nächsten Briefkasten ein- werfen geht nicht, ist als Päckchen deklariert. Unser Postamt liegt im Zentrum der Stadt. Keine Parkmöglichkeit vor dem Postamt, muss in ein Parkhaus und Parkgebühren bezahlen. Warum soll man für unbestellte Ware auch noch Kosten akzeptieren ? GAVIA hat sich seitdem nicht mehr gemeldet.


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