Die Firma GAVIA - Münzhandelsversand hat mir unbestellte und für mich unbrauchbare Ware ( Fussballgedenkmünze) zugesandt. Frage: Muss man unbestellte Ware zurücksenden, oder kann man diese zur Abholung über einen gewissen Zeitraum vorhalten ?

das kommt darauf an, was in Kontext steht, denn u.U. kann das Behalten als Zustimmung für die weitere kostenpflichtige Zusendung anderer Ware gewertet werden
Schau nach und wenn du dir nicht sicher bist, dann schicke den ganzen Zauber unfrei zurück mit einem kurzen Text, daß du in Zukunft von der Zusendung unverlangter Sachen verschont bleiben möchtest
Aufschrift: Unbestellte Ware - Annahme verweigert und ab damit zu Post - OHNE Porto
Die Arbeit mit dem unfrei Zurückschicken würde ich mir nicht machen, da der Firma das Strafporto meistens teurer kommt als der Wert des Inhalts und die Annahme verweigert. Habe mal ein großes Paket Glückwunschkarten unverlangt zugeschickt bekommen, und als ich dies unfrei zurück geschickt habe, kam es auch promt wieder zurück. Seitdem kommt das ein paar Monate in den Keller und dann in den Müll. Ich habe nie wieder was von der Firma gehört.

dass kenne ich einfach zurückschicken das habe ich auch öfters bei gavia. die versuchen nur dir das zeug eufzudrängen.
unfrei zurückschicken, nix mehr annehmen!
01234 am 11. September 2008 07:51 wenns im briefkasten ist kann man ja nicht ablehnen.
hast dus nicht bestellt, kann auch kein abo draus werden. ware dann nur aufheben und auf abholung warten. die müssten dir beweisen, dass du bestellt hast
01234 am 11. September 2008 07:59 schon klar aber zu schicken werden die dir immer wieder was
Doch! "Annahme verweigert!" draufschreiben und ab zur Post!

Den ganzen Kram irgendwo hinräumen wo er nicht stört. Dem Versender eine Nachricht zukommen lassen, dass du unbestelltes Zeug hier hast und er es bis zum Tag X (Fristsetzung) abholen lassen kann, danach würdest du es entsorgen. Mit weiteren solchen Waren würdest du genau so verfahren. So hab ich das immer gemacht, meistens per Fax und es hat immer geklappt. Es kam nie einer und hat was abgeholt oder zurückgefordert.
Das kommt drauf an, ob Du eine Geschäftsbeziehung zu der Firma hast oder nicht.
Wenn Du eine Geschäftsbeziehung (kann auch ein Abo sein) zu der Firma hast, mußt du Dich auf jeden Fall melden und die Firma auffordern, die Ware (auf ihre Kosten) zurückzunehmen.
Wenn Du mit der Firma sonst nichts zu tun hast, kannst Du einfach abwarten.

Wenn Du die Ware nicht bestellt hast brauchst Du Sie weder zu bezahlen noch zurückzusenden ! Du bist allerdings verpflichtet sie Sachen so auf zu bewahren als wenn es sich um dein Eingentum handeln würde !
Was auf in den Vertragsbedingungen steht ist für Dich unverbindlich, denn es handelt sich um s.g. einseitige Vertragsbedingungen !
Wäre das gleiche: schicke jemand eine Rechnung, und in den Bedingungen stünde, durch öffnen des Briefumschlages verpflichtet sich der Empfänger unwiderruflich zu Zahlung des Rechnungsbetrages ! Die Probieren das, klappt das nicht kommen Inkassobüros, und warten Drauf das gezahlt wird, oder aber kein Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt wird !
Hallo Eddy ! Habe der Firma GAVIA geschrieben, dass ich gegen Erstattung der mir anfallenden Kosten für Zeit, Fahrzeug, Parkhausgebühren bereit wäre, die Ware zurückzusenden. Es handelt sich um einen Warenwert von ca. 40.--€. In den nächsten Briefkasten ein- werfen geht nicht, ist als Päckchen deklariert. Unser Postamt liegt im Zentrum der Stadt. Keine Parkmöglichkeit vor dem Postamt, muss in ein Parkhaus und Parkgebühren bezahlen. Warum soll man für unbestellte Ware auch noch Kosten akzeptieren ? GAVIA hat sich seitdem nicht mehr gemeldet.