Maximus40 am 06.02.2009 um 8:42 Uhr
Habe eine Nudelmaschine geliefert bekommen. Lt. Rechnung soll sie eine Marcato Atlas 150 Compack sein. Sie stammt jedoch aus dem Hause Küchenprofi und ist keine Maschine der Fa. Marcato.
Der Rechnungsbetrag wurde per Lastschrift eingezogen.
Ich werde die Maschine an den Lieferanten zurück senden.
Da ich ein wenig spektisch bin, dass mir das Geld wieder gut geschrieben wird, würde ich die Lastschrift gerne widerrufen.
Ist das rechtens oder kann ich da Probleme bekommen?

Prinzip der Schadensminimierung: Setze denen eine Frist zur Rücküberweisung, denn eine Rücklastschrift kostet die um die 8 Euro und sie hatten nicht mal die Gelegenheit, ihren Irrtum zu bemerken und selbst zurückzuüberweisen.

Melde Dich bei dem Verkäufer und mach ihm die Mitteilung,dass und warum Du die Lastschrift widerrufen möchtest....dann hörst Du,was er sagt und kannst reagieren!
Maximus40 am 6. Februar 2009 08:49 Eine erste Mail habe ich hingesendet. Vielen Dank!

am 6. Februar 2009 08:47 ''Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.''
http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html
Lastschrift einfach zurückbuchen lassen (und dies im Widerruf mit angeben).
Maximus40 am 6. Februar 2009 08:49 Ok, dann dürfte es wohl unkompliziert sein. Vielen Dank!

Wenn es eine ffalsche Maschine ist kannst Du sie zurücksenden. Da Du den Rückruf noch 6 Wochen machen kannst gib ihnen doch Gelegenheit die richtige zu schicken
Maximus40 am 6. Februar 2009 08:47 Ein gutes Argument. Vielen Dank. Ich versuche mal, jemanden telefonisch zu erreichen. Ich vermute, dass sie lediglich die Maschinen der Fa. Küchenprofi im Angebot haben.

Du kaufst einen Artikel und bekommst einen falschen geliefert. Der erste Schritt ist dann doch immer, sich erst einmal mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen um zu klären, wie man das dann weiter abwickelt. Das ist in jedem Fall der erste Schritt, sonst kann man auf irgendwelchen Kosten sitzenbleiben.
Viele Firmen z.B. lassen ein Paket über einen Rückholauftrag abholen, was meist günstiger als normales Porto ist. Die Firma wird auch sagen können, ob das ein Fehler war, ob das richtige Gerät geschickt werden kann, oder ob man sein Geld zurückbekommt.
Sicherlich kann man in einer Community wie GF usw auch mal nachfragen, aber das nur zur zusätzlichen Information, es ersetzt nicht den Kontakt mit dem Verkäufer.
Erkundige dich aber auch vorher einmal, ob Küchenprofi nicht eine Produktlinie oder eine Teilfirma der Firma Mercato ist, dann wäre das nämlich in Ordnung.
Maximus40 am 6. Februar 2009 09:07 Danke für Deinen Kommentar.
Bei Küchenprofi habe ich angerufen. Die werden von Marcato nicht mehr beliefert.
Kannst du dort anrufen? Schau das du da nachfragen kannst,weil ich denke auch wenn du es bezahlt hast,kannst du es zrückgeben.
Maximus40 am 6. Februar 2009 08:48 Klar, zurückgeben ist kein Problem. Es geht mir um mein Geld!
ja,..versteh ich,aber Kontaktiere die Firma,die werden dir sicher eine Auskunft geben können,ich bin der Meinung,das du dein Geld mit sicherheit zurückbekommmst,auch kannst du beim Verbraucherschutz anfragen.
Ja, er hat den Vertrag gebrochen. Du hast Ware X bestellt, wenn der Verkäufer dir diese Ware die du bestellst nicht liefert, ist das ein Vertragsbruch. Und der Kaufvertrag darf Rueckgaenig gemacht werden.
hallo
schicke daß packet per nachnahme zurück...
dann muss er der postfrau ja daß geld geben...
nimmt er es nicht an dann bewerte ihn schlecht ect...

Innerhalb von 14 Tagen ist das meines Wissens problemlos zu machen!! LG
Maximus40 am 6. Februar 2009 08:48 Ja, das ist richtig.
Das hört sich gut an. Vielen Dank!