Hallo! Meine Schwiegermutter kaufte vor ca 1,5 Jahren beim Versandhaus Universalversand ein Damenfahrrad. Gestern hat sie ein Schreiben bekommen, das sie das Fahrrad aus Sicherheitsgründen nicht mehr benutzen dürfe--es wird umgetauscht. Allerdings werden ihr 25% vom ursprünglichen Wert abgezogen. Meine Frage: Hat von euch schon was von dieser Rüchrufaktion gehört? Und was noch wichtiger ist, darf man die 25%Abschlag einfordern/einbehalten?
Nun der Rückruf ist möglich gegen die 25% Minderung würde ich mit Verweis auf das Urteil vom Europäische Gerichtshof (EuGH)v. 17.4.2008 (C-404/06) ablehnen.

Das kam erst vor kurzem im TV, dass wäre nicht rechtens mit den 25 % Abzug. Frag am besten in der Verbraucherzentrale nach.

glaub auch nicht das das rechtens ist. ist ein ja nicht dein fehler- das rad muss ja nicht verkehrstauglich sein. also keine abzüge muss alles ersetzt oder erstattet werden!