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Rückrufaktion Fahrrad mit Abschlagszahlung?

gefragt von katnikpauer am 02.12.2008 um 7:01 Uhr

Hallo! Meine Schwiegermutter kaufte vor ca 1,5 Jahren beim Versandhaus Universalversand ein Damenfahrrad. Gestern hat sie ein Schreiben bekommen, das sie das Fahrrad aus Sicherheitsgründen nicht mehr benutzen dürfe--es wird umgetauscht. Allerdings werden ihr 25% vom ursprünglichen Wert abgezogen. Meine Frage: Hat von euch schon was von dieser Rüchrufaktion gehört? Und was noch wichtiger ist, darf man die 25%Abschlag einfordern/einbehalten?

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anonym
beantwortet von Mietnormade am 2. Dezember 2008 09:13
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Nun der Rückruf ist möglich gegen die 25% Minderung würde ich mit Verweis auf das Urteil vom Europäische Gerichtshof (EuGH)v. 17.4.2008 (C-404/06) ablehnen.


PetitPapillon
beantwortet von PetitPapillon am 2. Dezember 2008 07:18
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Das kam erst vor kurzem im TV, dass wäre nicht rechtens mit den 25 % Abzug. Frag am besten in der Verbraucherzentrale nach.


saskia1201
beantwortet von saskia1201 am 2. Dezember 2008 07:22
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glaub auch nicht das das rechtens ist. ist ein ja nicht dein fehler- das rad muss ja nicht verkehrstauglich sein. also keine abzüge muss alles ersetzt oder erstattet werden!


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