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Rückname des Hundes

gefragt von KatharinaLange am 07.07.2008 um 17:37 Uhr

Hallo ich habe ein großes Problem.

Ich hatte einen Hund der an einen bekannten verkauft wurde er jedoch nicht zahlt bzw 130 euro eingegangen sind von 400 und ich diesen jetzt hinter her rennen muß zum wohle des tieres wurde vereinbahrt das ich ihn regelmäßig sehn darf und er sich nicht daran hält .Kann ich was tun um den kleinen zurück zubekommen da er mir sehr am Herzen liegt und ich nicht weiter weis .Gespräche wurden unter zeugen geführt er jedoch verweigert den hund raus zugeben.ich bitte um hilfe


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Qetan
beantwortet von Qetan am 7. Juli 2008 17:38
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Schalte einen Anwalt ein wenn die Zeugen zur Aussage bereit sind.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 7. Juli 2008 17:51

Richtig! DH!


Glimmer
beantwortet von Glimmer am 7. Juli 2008 17:48
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Habt Ihr keinen Schutzvertrag aufgesetzt mit Vorkaufsrecht falls das Tier nicht mehr gehalten werden kann ? Einen der die artgerechte Haltung des Hundes absichert, das er bei Krankheiten ect einem Tierarzt vorgeführt wird und eben das Du das Recht hast die Haltung des Tieres zu überprüfen ?

Ich denke gerade zum Wohle des Tieres wäre es doch sinnvoll gewesen und 400 Euro ist auch nicht wenig Geld, da macht man doch keinen Handel per Handschlag oder?

Erkundige Dich am Besten wie schon erwähnt bei einem Anwalt oder Tierheim nach der rechtlichen lage bzw. Vorgehensweise.

Lieben Gruß, Glimmer


Resistance
beantwortet von Resistance am 7. Juli 2008 17:40
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Schieß nicht gleich mit Spatzen auf Kanonen, also schalte nicht gleich einen Anwalt ein, sondern wende Dich an das nächste Tierheim. Die haben Erfahrung mit sowas.


cynthiagirl
beantwortet von cynthiagirl am 8. Juli 2008 16:29
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hi, das mit dem geld ist natürlich ärgerlich. aber wenn es dem hund dort gut geht, dann lass ihn dort. er hat sich ja schon eingelebt. ansonsten den tierschutz vorbeischicken. LG und viel glück. und PS:und soviel ich weiss, ist es nicht sehr gut für den hund wenn er dich immer wieder sieht das würde ihn verwirren das hat mir mal eine vom TH gesagt.


anonym
beantwortet von KatharinaLange am 7. Juli 2008 18:02
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Naja hab schriftstücke da und wie gesagt die zeugen die für mich aussagen ich habe ihn mehrmals schriftlich angeschrieben und auch auf normalen wege gebeten mir den hund zurück zugeben und er bekommt die 130 euro wider hab eben nicht nach gedacht bei der sache



Sassassa
beantwortet von Sassassa am 7. Juli 2008 18:03
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Kommt darauf an ob ihr einen Schutzvertrag abgeschlossen habt und was ihr dort schriftlich festgehalten habt. Ansonsten hattet ihr nur einen mündlichen Vertrag und das ist immer schwerer durchzusetzten. Hast du Papier behalten? Impfausweis oder läuft noch eine Versicherung bzw Steuern auf dich? Damit könntest du halt beweisen das es dein Hund its.


anonym
beantwortet von KatharinaLange am 7. Juli 2008 18:06
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Also hab vom züchter noch die bescheinung Ausweis hat er leider schon aber gemeldet is der noch bei mir und beim tierartzt war ich auch davor mit ihm

Kommentar von 87779ba08928fcfa7a02534c62497463smallSassassa am 7. Juli 2008 21:23

Ist zwar nicht die feine Art, aber wenn er nicht den mündlichen Teil der Absprachen einhält dann herausgebe des Eigentums, beweisbar durch die Anmeldung,fordern. Würde ich allerdings nur machen wenn du den Hund dann behalten willst und kannst. Wenn es dir darum geht das es dem Hund gut geht wäre es ja schön wenn er dann nicht wieder weg muss. Überhaupt würde ich eher dazu raten...versuche heraus zu finden wie es dem Tier geht. Beim spaziergehen von Freunden beoabachten lassen, siehts harmonisch aus? Ist der Hund im guten Ernährungszustand? Oder trägt er ein stachelhalsband und wird hin und hergezerrt? Und wenns dem Hund gehen sollte würde ich versuchen zu denken, das dies das wichtigste ist. Gruss S.


anonym
beantwortet von UlrikeD am 9. Juli 2008 09:07
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Hallo,

wenn ich das richtig lese, hast du den Hund vom Züchter? Warum hast du den dann weiter verkauft und willst ihn trotzdem ständig sehen? Das widerspricht sich doch.

Lass den Hund da wo er ist und wenn du den Rest des Geldes haben willst, dann musst du wohl einen Anwalt einschalten.

Allerdings - ob sich das bei dem Streitwert rechnet - glaube ich jetzt nicht ganz.


anonym
beantwortet von masimba am 9. Juli 2008 09:34
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Wenn dein Hund vom Züchter ist, hast du sicher die Papiere des HUndes. Damit hast du einen Eigentumsnachweis, es sei denn den hast du vor Bezahlung des vollständigen Preises mitgegeben. Allerdings wenn der Hund vom Züchter ist, hättest du ihn gar nicht verkaufen dürfen, ohne den Züchter über deine Absicht zu informieren. Gute Züchter behalten sich ein Vorkaufs, bzw. Rückkaufsrecht vor, wenn der Hund aus irgendwelchen Gründen nicht bei seinem Halter bleiben kann.


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