Hallo, ich wollte mal zu folgendem Sachverhalt was wissen: wen man jemanden bei der Polizei wegen Sachbeschädigung/Vandalismus anzeigt (PKW, Schaden etwa 400€), sich dann aber mit dem Verursacher finanziell einigt, kann man dann die Anzeige bei der Polizei zurückziehen, auch wenn die Ermittlungen bereits laufen ? Werden die Ermittlungen vom Staatsanwalt weitergeführt oder eingestellt ?

zurückziehen kann man immer. ob eingestellt wird kommt darauf an, ob ein öffentliches interesse besteht.

Das hängt von der Sache ab, und vom Staatsanwalt. Wenn die Sache von öffenlichem Interesse ist, wird in der Sache weiter ermittelt. Sicher nicht bei einem Schaden von 400,-€!
koofenix am 31. August 2009 23:37 von öffentlichem interesse kann auch sein, wenn jemand z.B. in der öffentlichkeit naziparolen grölt. dabei entsteht kein materieller schaden, das interesse ist aber da.
man kann sie zurücknehen aber der staatsanwalt entscheidet dann selber ob das verfahren weitergefürt wird je nach dem was es für beweise gibt und so

das kommt auf die schwere der straftat an, ob der staat in seinem interesse weiterermittelt (bei Sachbeschädigung ab 30 Tagessätzen, mein ich mich vage zu erinnern).

Wenn ihr Euch außergerichtlich einigt, hat der Staat kein Interesse mehr an einer Weiterverfolgung, da es sich nicht um ein Kapitalverbrechen, oder um das Interesse der Allgemeinheit geht.
Pumukl am 31. August 2009 23:36 Falsch! Die Beurteilung der Schwere der Tat liegt ausschließlich im Ermessen des Staatsanwalts.
Der Anzeigende wird dann als Zeuge vernommen und er sollte tunlichst vermeiden, von seiner ersten Version abzuweichen.
sieht ein Staatsanwalt bei privatem Schaden ein öffentliches Interesse ? Geht es hierbei evtl. auch darum die Staatskasse zu füllen ?
Pumukl am 31. August 2009 23:47 Du hast vielleicht ein seltsames Rechtsvertändnis.