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Rücknahme einer Strafanzeige = Ende der Ermittlungen ??

gefragt von rolandnatze am 31.08.2009 um 23:31 Uhr

Hallo, ich wollte mal zu folgendem Sachverhalt was wissen: wen man jemanden bei der Polizei wegen Sachbeschädigung/Vandalismus anzeigt (PKW, Schaden etwa 400€), sich dann aber mit dem Verursacher finanziell einigt, kann man dann die Anzeige bei der Polizei zurückziehen, auch wenn die Ermittlungen bereits laufen ? Werden die Ermittlungen vom Staatsanwalt weitergeführt oder eingestellt ?


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koofenix
beantwortet von koofenix am 31. August 2009 23:32
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zurückziehen kann man immer. ob eingestellt wird kommt darauf an, ob ein öffentliches interesse besteht.


Keckermann
beantwortet von Keckermann am 31. August 2009 23:32
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Ermittlungen werden für die Akten weitegeführt.


Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 31. August 2009 23:33
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Das hängt von der Sache ab, und vom Staatsanwalt. Wenn die Sache von öffenlichem Interesse ist, wird in der Sache weiter ermittelt. Sicher nicht bei einem Schaden von 400,-€!

Kommentar von B55f9d08cce54dbf071bf0bb6ff64485smallkoofenix am 31. August 2009 23:37

von öffentlichem interesse kann auch sein, wenn jemand z.B. in der öffentlichkeit naziparolen grölt. dabei entsteht kein materieller schaden, das interesse ist aber da.


anonym
beantwortet von ben90 am 31. August 2009 23:33
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man kann sie zurücknehen aber der staatsanwalt entscheidet dann selber ob das verfahren weitergefürt wird je nach dem was es für beweise gibt und so


schnanani
beantwortet von schnanani am 31. August 2009 23:34
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das kommt auf die schwere der straftat an, ob der staat in seinem interesse weiterermittelt (bei Sachbeschädigung ab 30 Tagessätzen, mein ich mich vage zu erinnern).



Glatteis
beantwortet von Glatteis am 31. August 2009 23:34
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Wenn ihr Euch außergerichtlich einigt, hat der Staat kein Interesse mehr an einer Weiterverfolgung, da es sich nicht um ein Kapitalverbrechen, oder um das Interesse der Allgemeinheit geht.

Kommentar von 629308504fc6d3543121af7476c00498smallPumukl am 31. August 2009 23:36

Falsch! Die Beurteilung der Schwere der Tat liegt ausschließlich im Ermessen des Staatsanwalts.
Der Anzeigende wird dann als Zeuge vernommen und er sollte tunlichst vermeiden, von seiner ersten Version abzuweichen.


anonym
beantwortet von rolandnatze am 31. August 2009 23:42
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sieht ein Staatsanwalt bei privatem Schaden ein öffentliches Interesse ? Geht es hierbei evtl. auch darum die Staatskasse zu füllen ?

Kommentar von 629308504fc6d3543121af7476c00498smallPumukl am 31. August 2009 23:47

Du hast vielleicht ein seltsames Rechtsvertändnis.


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