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Rücklastschriftgebühren bei Ebay zulässig??

gefragt von weisseFederweisseFeder am 24.10.2007 um 1:01 Uhr

So...da bin ich nochmal...mir ist doch noch ne Frage eingefallen. Folgendes..habe eine Ebay-Rechnung am 13.09.07 bezahlt.Da der Kontoinhaber nicht mit mir übereinstimmte, jedoch alle relevanten Daten(Mitgliedsname, Rechnungsnummer, ect.) richtig waren muss man ja bei Ebay gesehen haben das die Rechnung bezahlt wurde.Nun hat Ebay am 11.10.07 den gleichen Betrag nochmals abgebucht, den ich aber wieder storniert habe.Jetzt seh ich eben das Ebay mir auf die aktuelle Rechnung 8.-€ Rücklastschriftgebühren berechnet haben.Dürfen die das obwohl die Rechnung schon vor über einen Monat bezahlt war??


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Reply


Lola60
beantwortet von Lola60 am 24. Oktober 2007 06:43
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ganz einfach: NEIN


andreas48
beantwortet von andreas48 am 24. Oktober 2007 06:54
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sind lt. Gesetzgebung nicht zulässig und erst recht nicht, wenn von dir der geforderte Betrag ordnungsbemäß überwiesen wurde, dabei ist es völlig egal, ob du der Kontoinhaber bist oder nicht, den Zahlungsgrund und Empfänger sind die relevanten Größen

Kommentar von 2d8cac448cd95e7db31c9a7d3abc86ecsmallweisseFeder am 24. Oktober 2007 07:10

Hallo...er wurde ordnungsgemäß überwiesen,aber anscheinend konnten die das nicht richtig zuordnen denn ich bekam eine Mitgliedskontosperrung bis ich den Kontoauszug dorthin geschickt hatte..aber angeblich wurde das Geld erst am 11.10.07 bei Ebay gutgeschrieben...

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 24. Oktober 2007 08:02

hatte das auch so verstanden, damit ist Ebay nicht berechtigt in irgendeiner Art und Weise Kohle abzuziehen..wenn die es nicht zuordnen können, ist das wahrlich nicht dein Problem..mach Stunk bei denen

Kommentar von 2d8cac448cd95e7db31c9a7d3abc86ecsmallweisseFeder am 24. Oktober 2007 10:23

ok..danke Dir..habe Ebay nun angeschrieben um das zu klären..bin gespannt wie die sich nun rausreden wollen und was dabei raus kommt... L.G.


anonym
beantwortet von Exkaliebur am 24. Oktober 2007 16:16
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Hallo, schick Ebay eine Mail und erkläre den Vorfall. Normalerweiße müssen Sie dir aus Kulanz den Betrag erlassen.


anonym
beantwortet von laubfroschberlin am 18. Januar 2008 00:44
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vielleicht solltest du ebay nochmals darauf hinweisen, dass ebaynutzer udn kontoinhaber nicht übereinstimmen. die 8€ gebühren stehen in den ebay agbs.




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