weisseFeder am 24.10.2007 um 1:01 Uhr
So...da bin ich nochmal...mir ist doch noch ne Frage eingefallen. Folgendes..habe eine Ebay-Rechnung am 13.09.07 bezahlt.Da der Kontoinhaber nicht mit mir übereinstimmte, jedoch alle relevanten Daten(Mitgliedsname, Rechnungsnummer, ect.) richtig waren muss man ja bei Ebay gesehen haben das die Rechnung bezahlt wurde.Nun hat Ebay am 11.10.07 den gleichen Betrag nochmals abgebucht, den ich aber wieder storniert habe.Jetzt seh ich eben das Ebay mir auf die aktuelle Rechnung 8.-€ Rücklastschriftgebühren berechnet haben.Dürfen die das obwohl die Rechnung schon vor über einen Monat bezahlt war??

sind lt. Gesetzgebung nicht zulässig und erst recht nicht, wenn von dir der geforderte Betrag ordnungsbemäß überwiesen wurde, dabei ist es völlig egal, ob du der Kontoinhaber bist oder nicht, den Zahlungsgrund und Empfänger sind die relevanten Größen
weisseFeder am 24. Oktober 2007 07:10 Hallo...er wurde ordnungsgemäß überwiesen,aber anscheinend konnten die das nicht richtig zuordnen denn ich bekam eine Mitgliedskontosperrung bis ich den Kontoauszug dorthin geschickt hatte..aber angeblich wurde das Geld erst am 11.10.07 bei Ebay gutgeschrieben...
andreas48 am 24. Oktober 2007 08:02 hatte das auch so verstanden, damit ist Ebay nicht berechtigt in irgendeiner Art und Weise Kohle abzuziehen..wenn die es nicht zuordnen können, ist das wahrlich nicht dein Problem..mach Stunk bei denen
weisseFeder am 24. Oktober 2007 10:23 ok..danke Dir..habe Ebay nun angeschrieben um das zu klären..bin gespannt wie die sich nun rausreden wollen und was dabei raus kommt... L.G.
Hallo, schick Ebay eine Mail und erkläre den Vorfall. Normalerweiße müssen Sie dir aus Kulanz den Betrag erlassen.
vielleicht solltest du ebay nochmals darauf hinweisen, dass ebaynutzer udn kontoinhaber nicht übereinstimmen. die 8€ gebühren stehen in den ebay agbs.