Schmusisussy am 31.12.2008 um 14:42 Uhr
Habe jetzt die eine oder andere Frage bzgl. Umtauschrecht verfolgt und viele schreiben, dass es das nicht gibt. Hab' ich was verpasst? Was ist denn mit dem gesetzlichen 14tägigen Rückgaberecht?Oder ist das was anderes?

zum wiederholten und öfteren Male:
im Direktverkauf in Deutschland gibt es kein gesetzliches Rückgabe- und Umtauschrecht
der Händler kann aber damit werben und solche Sachen an bestimmte Bedingungen knüpfen, es ist und bleibt eine reine Kulanzfrage
Auch dieses Gesetz gibt es, außer in den Köpfen einiger Du...., auch nicht.
Du musst unterscheiden zwischen einem Kauf im Laden, wo es kein Rückgaberecht gibt und dem Kauf per Telefon, Internet oder schriftlicher Bestellung. Hier kannst du den Kaufvertrag innerhalb der 14 Tagen widerrufen.
Kapiert?
andreas48 am 31. Dezember 2008 14:48 zum Glück sind wir schon zwei, die das wissen..Guten Rutsch
Es gibt aber doch ein Rückgaberecht und zwar im Versandhandel und da befristet. Das wird vom Verkäufer eingeräumt und lautet sinngemäss, dass bei Nichtgefallen Rücknahme erfolgt und erfolgte Zahlungen rückerstattet werden
andreas48 am 31. Dezember 2008 14:52 ich schrieb aber Direktverkauf..der Versanhandel hat andere Bedingungen, aber das steht ja auch schon geschrieben
MarcSu am 31. Dezember 2008 14:57 Das ist aber kein ERückgaberecht. Du schreibst ja selbst, daß der Verkäufer die Rücknahme einräumt, das ist aber nicht gesetzlich verankert.

Es gibt kein Rückgaberecht!!!!! Versehst du kein Deutch????
primusvonquack am 31. Dezember 2008 14:52 Peinlich: Das s vergessen, aber was unser Altkanzler kann, kann ich schon lange

Vielen Dank für die Antworten...man lernt nie aus und sorry, dass ich nicht so bewndert bin wie andere. Ein Tip für Leute, die von manchen Fragen genervt sind: einfach ignorieren und nicht antworten ansonsten könnte es etwas unfreundlich rüberkommen. Gruß Schmusisussy
ist wohl nur bei versandhäusern so.
Richtig. Und zwar, weil du die Ware vorher nur im Katalog gesehen hast, muss dir das Recht eingeräumt werden ohne Kaufzwang die Ware im Original anzuschauen.
Die Läden können die Sachen zurück nehmen müssen sie aber nicht

es gibt ein Rüvkgabe/Umtausch recht steht meistens auf den kassenbon achja den kassenbon braucht man
andreas48 am 31. Dezember 2008 14:45 FALSCH
primusvonquack am 31. Dezember 2008 14:45 Hier wurde nach einem gesetzlichen Rückgaberecht gefagt, das gibt es nicht.
und wenn ein mangel besteht?
dann hat der Hersteller das Recht den Mangel zu beseitigen..wie er das macht, ist seine festlegung...
Dann darf der Händler 2x reparieren bevor du eventuell das Geld zurück bekommst.
oder eine Wandlung innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf
Dies aber auch erst nach 3 Nachbesserungsversuchen
rüschtüsch :-)) und gesundes neues Jahr und guten Rutsch