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Rückgaberecht im Onlinehandel? Wie lange gilt das und muss ich die Rückgabe begründen?

gefragt von HannesZZZ am 26.03.2007 um 17:02 Uhr

Wenn man Online Ware bestellt gibt es doch spezielle Möglichkeiten der Rückgabe, oder?


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Tigerjan
beantwortet von Tigerjan am 26. März 2007 19:34
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Begründen muß man die Rückgabe nicht. Ist ja keine Geltendmachung der Garantie, bei welcher die Angabe eines Mangels erforderlich wäre.

Schriftlich genügt dabei völlig der Satz:

"Hiermit mache ich von meinem Rückgaberecht Gebrauch. Rechnung Nr.: ..."

Freundlichkeitsfloskeln kann man ja einfließen lassen. Kopie der Rechnung vielleicht noch dazu. Oft sind die betreffenden Modalitäten dafür auch in den AGB auf der jeweiligen Webseite genannt.


anonym
beantwortet von hellmi am 26. März 2007 17:40
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soweit ich informiert bin, sind das 14 tage. aber bei einmen privaten käufer (z.b. bei ebay) gibt es diese mögichkeit oft nicht, also nur bei gewerblichen anbietern. auf keinen fall die frist versäumen, schriftl. zurücktreten und sich eine kopie anfertigen und dann schriftl. bestätigen lassen.


Computermagic
beantwortet von Computermagic am 26. März 2007 20:54
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Will man Ware direkt über das Internet bestellen, so sollte man ein besonderes Augenmerk auf die AGBs des Händlers werfen.

Weil Einkäufe über das Internet immer populärer werden, wurde das Fernabsatzgesetz geschaffen, welches den Käufern u.a. ein 14-tägiges Rückgaberecht auf bestellte Waren einräumt - und dies ohne Angabe von Gründen. Sollte der Verkäufer einem über diesen Umstand nicht ordnungsgemäß aufklären, verlängert sich diese Frist sogar auf vier Monate.

Betreiber von Online-Shops sind z.B. verpflichtet, den Kunden vor dem Kauf über seine Rechte aufzuklären, und dabei müssen diese den Kunden auch über die Identität des Anbieters mit dessen Anschrift und auch über das Widerrufsrecht informieren.

Nach Ansicht des OLG Frankfurt/Main (AZ: 6 W 37/01) reicht es hier übrigens nicht, wenn die Informationen lediglich über einen Link erreichbar sind.

>> Auszug aus dem Computerguide 2007 by www.computermagic.ded


Hasipop
beantwortet von Hasipop am 26. März 2008 15:32
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Das 14 tägige Rückgaberecht besteht nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB - also für Privatkunden, die für den Eigenverbrauch bestellen und den Preis plus Mehrwertsteuer bezahlen. Der Privatkunde kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und der Belehrung über das Rückgaberecht. Die Belehrung (meist in Form der AGB) kommt in der Regel als Anhang zur Bestellbestätigung.

Für Geschäftskunden besteht kein gesetzl. Rückgaberecht. Es kann aber vom Händler individuell gehandhabt werden, z.B. Rücknahme auf Kulanz nach Rücksprache.

Zur Zeit wird diskutiert, ob die Rücknahmekosten, also eine geringe Pauschale und die Portkosten in Zukunft dem Kunden angelastet werden könnten, da sich Betrugsfälle (Ware bestellen, ausleihen, benutzen, zurückgeben) häufen. (Interessanter Artikel: http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/01/22/netzzeitung-internet-versandhandel-l...)


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