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Rückgaberecht?habe im internet reinigungspaste gekauft,doch diese ist reine chemie

gefragt von Hansderkanns am 10.02.2009 um 11:16 Uhr

Beim arbeiten damit brennen die augen man muss ständig husten,schwindelgefühle und starke kopfschmerzen extrem beisender geruch zudem macht es garnicht richtig sauber.Im set sind sieben tuben wobei eine schon verbraucht ist der hersteller sagt ich habe kein recht es umzutauschen da eine tube schon verbraucht ist,doch ich kann damit nicht mehr arbeiten weil es auf deutsch gesagt krank macht und nicht den gewünschten effekt erziehlt wie im fernsehen.Meine frage was kann ich tun damit ich mein geld wieder bekomme das produkt heisst übrigens nova sun und ist der größte witz aller zeiten. danke für eure antwort mfg

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anonym
beantwortet von Hansderkanns am 11. Februar 2009 11:39
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Danke für eure antwort das nächste mal informiere ich mich richtig doch bei diesen betrug im fernsehen werde ich bestimmt nichts mehr bestellen es ist echt traurig anzusehen das man heut zu tage niemand mehr vertrauen kann jeder versucht jeden abzuzocken arme welt ps im internet bekommt man sowieso alles billiger und nochma kauft bitte nicht dieses produkt (nova sun XXL Reinigungspaste 7 tuben) jeder wo das verkauft ist ein betrüger. Achja hätte 6 tuben zu verschenken..........war ein witz das zeug landet im müll.


Karinmarie
beantwortet von Karinmarie am 10. Februar 2009 11:44
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Von einer Reinigungspaste wird Wunder erwartet, kein scheuern, kein schrubben, nur auftragen und simsalabim ist alles sauber. Natürlich geht das nicht ohne Chemie, wenn diese Mittel wirken sollen, natürlich muss man Handschuhe. Wie bei fast allen scharfen Reinigungsmittel, wie z. B. WC Reiniger, bei Gebrauch gut lüften, Handschuhe tragen oder es garnicht erst so schmutzig werden lassen. Kalk entferne ich mit verdünntem Essig, nach dem Duschen wische ich sofort alles trocken und in der Küche reinige ich nach jedem Kochen den Herd mit normalen Spülmittel.Nachdem Sie eine Tube verbraucht habe,wird das Zurückgeben nicht möglich sein, verbuchen Sie das als Lehrgeld. Karinmarie


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 10. Februar 2009 11:33
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Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 10. Februar 2009 11:19
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Nichts, Du hast die Packung ja angebrochen.


Bluehead
beantwortet von Bluehead am 10. Februar 2009 11:19
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Was sagen denn die AGB des Versenders? Also, angebrochene Ware zurückzugeben ist immer sehr sehr schwer. Was hast du für die Ware bezahlt?


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