Rückgaberecht bei onlinekauf .

4 Antworten

Ich würde sagen: einen Versuch ist es Wert. Kannst eine kleine Beschwerde dazulegen. Und den Artikel schlecht bewerten. VG und LG, Hanna

Das Teil hat Garantie bzw es unterliegt der Gewährleistung. Schicke es zurück mit dem Vermerk, dass es vor der Benützung 1x gewaschen wurde.

Wo besteht da jetzt der Zusammenhang zur Feage? Das Widerrufsrecht hatmit der Gewährleistung schlicht nichts zu tun.

@jurafragen

Wenn das Ding nach dem ersten Waschen ausgeblichen ist, so ist es Mangelware. Umgangssprachlich Garantiefall. Es entspricht nicht dem, was es beim Kauf war.

Sieht schlecht aus. Er hat durch das waschen, wie du bereits gesagt hast, Mängel.

Ja, und?

@jurafragen

Sie muss ggf. Wertersatz leisten. Aber eher nicht.

Gebrauchte Sachen kannst Du nicht zurück geben.

Das wirst Du sicher am Gesetzestext belegen können. Oder auch nicht, weil Deine Annahme nämlich falsch ist.