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Rückgaberecht bei digitalen Produkten

gefragt von panachepanache am 12.05.2008 um 16:31 Uhr

Ein Kunde hat bei Mir eine Website bestellt. Die wurde auch gemacht und der Kunde und sein Mitarbeiter bekammen eine Schulung, wie man sich der Seite bedient.Die Rechnung wurde vollständig begliechen. Der Kunde sollte sich selbst die Texte auf die Website einpflegen, danach sollte Suchmaschinenoptimierung folgen. Aber der Kunde hat die Zugangsdaten zu dem Administratorbereich einer anderen Person übertragen, die wahrscheinlich etwas falsch gemacht hat und irgendwelche Inhalte verlorengegangen sind. Jetzt behauptet Der K.das sich den zweiten Teil des Auftrags nicht erfüllt habe(Optimierung)-stimmt, aber die Texte sind noch nicht da. Der K. will "vom Vertrag zurücktreten". Hat er recht dazu?


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Reply


regideur
beantwortet von regideur am 12. Mai 2008 16:57
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Ich würde diesen Vertrag wandeln. Einen Teil hast Du erfüllt und den muss dein Kunde auch bezahlen. Den 2. Teil kannst Du nicht erfüllen deshalb solltest Du ihn auch nicht in Rechnung stellen. Ich versuch das mal an einem Beispiel deutlich zu machen. Du bestellst eine Hose bei einem Schneider weil Du sie schnell brauchst wird sie nur geschneidert und noch nicht gefärbt. Du nimmst die Hose mit nach Hause und trägst sie. Dabei geht sie Dir kaputt (selbstverschuldet!). Die Hose musst Du natürlich bezahlen, das färben nicht.




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