Rückgaberecht? Auch unter diesen Bedingungen?

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Widerrufsrecht bezieht sich auf den Widerruf der Bestellung. Was Du meinst, ist ein Rückgaberecht bzw. Umtausch in bestellter Farbe. Wenn der Abbau ohne Beschädigungen erfolgen kann, muß das möghlich sein, schließlich mußt doch sehen können, wie die Wand aussieht. Ruf bei Baur an, eigentlich sind die ganz nerr, frage nach den Versandbedingungen. De Schrauben und das Kleinzeug schön wieder in Beutelchen erpacken, die Einzelteile natürlich auch. Hat das ein Spediteuer gebracht oder per Logistik - Hermes?

Ja Hermes. Der Aufbau ist soweit ohne Schaden erfolgt jedoch ist es dann nicht mehr orginal verpackt noch verpackungsfähig! Die Originale Verpackung ist ( da es riesige Kartons waren) auch zu Schaden gekommen und wurde entsorgt. Das kuriose. Es gab 3 teile im Packet die nicht zur Wohnwand gehörten davon waren 2! In der richtigen Farbe und befanden sich oben drauf (also täuschend beim auspacken) in der RICHTIGEN Farbe!!!!! Was da schieflief weiß ich auch nicht, ich habe nur Angst das wir auf der falschen wohnwand sitzen bleiben - da falsche Farbe :-(

@CaroSonnschein

Ausgepackt werden mißte das ja auf jeden Fall, wie hättest Du sonst erkennen sollen, was geliefert wurde oder war das alles in durchsichem Plastik gehüllt? Ich rate, bei Baur anzurufen und zu sagen, daß beim Auspacken festgestellt wurde, falsche Farbe, falsche Teile etc.. Die Kartonagen sind dadurch zerstört, wie Du das jetzt wieder verpacken sollst. Vom dem Aufbau würde ich nichts sagen.

@Reanne

Danke für den Stern.

Am Besten ihr wendet euch direkt an den Verkäufer - ihr müsst ja nicht erwähnen, dass es bereits aufgebaut wurde, aber eben ausgepackt.... normalerweise könnt ihr es zurücksenden (zumal es ja die FALSCHE Farbe war), unter der Voraussetzung es sind KEINE SCHÄDEN am Produkt entstanden (für die müsstet ihr dann nämlich aufkommen und das wird teuer), ihr habt ja 14 Tage lang Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgeschäft - aber: Oft wird dabei erwähnt, dass das Produkt im Originalzustand sein muss (z.B. Preiskärtchen bei TShirts).

Ich habe sowie so vor morgen anzurufen, da wir allerdings die original Verpackung nicht haben da man sie meistens nicht unbeschadet aufmachen kann, besonders bei solch großen Kartons muss ich ja zugeben das diese ausgepackt und nicht so leicht wieder verpackungsfähig ist! Dazu stand allerdings hier etwas auf der hp von Baur: ich zitiere mal: "Im Falle einer Rücksendung nutzen Sie bitte einen der über 14.000 PaketShops von Hermes. Nicht paketversandfähige Ware wird von Hermes direkt bei Ihnen abgeholt." Wenn ich diese Bedingung aus der AGB von Baur und die Bedingung "Unser Tipp: Fassen Sie bei der Rücksendung mehrere Teillieferungen möglichst zu einem Paket zusammen" betrachte, versteh ich doch richtig das es weder "verpackungsfähig" noch "orginalverpackt" sein muss? Verpackungsfähig wäre doch alles, was noch in Einzelteilen ist? Was ist dann nicht verpackungsfähig ? Ich würde es gern wissen die wohnwand lässt mich einfach nicht schlafen, den so eine wohnwand kostet nunmal auch viel Geld und das haben wir nicht! Danke für weitere Antworten.

@CaroSonnschein

Ich denke die Pakete (Kartons) an sich sind egal. Falls die Wohnwand nochmal extra eingepackt war (Plastikbeutel oder sowas), va Kleinteile, wär ich mir nicht so sicher. Sollten aber wie gesagt keine Schäden an dem Produkt entstanden sein, habt ihr rein rechtlich gute Karten. Nur ob das Unternehmen das auch sofort so leicht einsieht ist die andere Frage,

Mach dir keine Gedanken, i.d.R. sind die Interessiert zufriedene Kunden zu haben die da gerne erneut einkaufen.

Stell dir vor, du hast die Wohnwand bestellt und an dem Tag der Anlieferung kannst du dir keinen Urlaub nehmen. Also beauftragst du einen guten Freund damit, die Wohnwand anzunehmen und, da er ja handwerklich geschickt ist, baut er dir das gut Stück auch auf. Nun, als du am Abend ins Haus kommst, bist du schier entsetzt, dass es der falsche Holzton ist. Erbost reklamierst du die Wohnwand und verlangst einen kostenlosen und schnellen Austausch. Da die Ware ja unbeschädigt ist, fragst du nach, ob du die Wohnwand wieder einpacken sollst oder ob das die mit dem Austausch beauftragten Spediteure machen. Wo ist dein Problem? Ich möchte nicht wissen, was die so in der Woche an Wohnwänden und sonstigen Möbeln un- oder schlecht verpackt und in lausigem Zustand zurückerhalten.

Hierbei handelt es sich um einen reklamationsgrund. Ihr habt eine andere Farbe bestellt. Nun weiß ich allerdings nicht wie sich das bei Baur bei bereits aufgebauter Ware verhält. In den AGBs steht meistens nicht alles drin. Ruf bei Baur an. Daseist das besten schildere ihnen das eine Farbaweichung zu der von euch bestellten wäre vorliegt. Bei manchen Möbellhäusern ist es auch so das sie extra reinschreiben, dass es farbabweichungem geben kann, da es sich um Naturmaterialien handelt. Allerdings, sind das meistens Folien die durch Hitze und Druck auf Pressholz, wenn überhaupt Holz, aufgebügelt werden.

Anrufen bei der kundenhotline.

Wenn man einen Schrank ohne Montage geliefert bekommt und stellt nach dem Öffnen des ersten Packstückes fest,dass es sich nicht um die bestellte Farbe handelt,dann lässt man alles in der ungeöffneten Verpackung und hebt auch die Verpackung des ersten Teiles auf,und reklamiert die Falschlieferung.Man macht sich dann doch nicht noch die Arbeit und baut die komplette Wand auf,es sei denn,man ist mit der gelieferten Farbe einverstanden.Es würde mich nicht wundern,wenn die Reklamation wegen der Montage nicht anerkannt wird.

Gut das ich es jetzt besserweiss und mit aller Sicherheit sagen kann das es Blödsinn ist, was du antwortest.

Zur Überprüfung des Möbelstücks gehört das Aufbauen. Denn ich habe mir ja auch die falsche Farbe mal ansehen dürfen ob ich damit einverstanden bin. Der Aufbau ist keine Einwilligung das ich mit der fehlieferung zufrieden bin.