Nina2407 am 04.11.2009 um 14:31 Uhr
Hallo meine Lieben,
hab da mal eine Frage zum Thema Rückgaberech! Also ... mein Freund hat gestern einen Motor für die Satalittenschüssel gekauft ( bitte fragt mich nicht für was er den genau gebraucht hat) jedenfalls braucht er den nicht (hat ihn gestern gekauft und ihn getestet und es ohne Motor geschafft was er wollte) jetzt will er den zurück geben doch der Verkäufer will ihm nur eine Gutschrift geben ihm also kein Bargeld zurückgeben. Darf der Verkäufer das? Bzw hat mein Freund keine Anspruch auf das Geld?
Danke für eure Hilfe Lg Nina
Rückgabe im Laden ist nur Kulanz.. Gesetzlich gilt das nur durch das Fernhandelabsatzgesetz.. dazu muss er das bestellt haben (telefon, email, internet).. dann hat er 14tägiges Rückgaberecht. Im Laden gibts sowas nicht. das gesetz soll ja das probieren wie im Laden simulieren.. Er soll sich den Gutschein geben lassen und dem nächsten Kunden für nen Euro weniger diesen Gutschein verkaufen..

Ja, das stimmt. Der verkäufer hätte ihm nicht mal den Gutschein geben müssen.
Man muss nämlich gar nichts zurücknehmen, wenn es nicht gefällt oder so, das ist immer reine Kulanzsache des geschäftes.
Nina2407 am 4. November 2009 14:32 auch wenn er in der rückgabefrist ist?
Zickedeluxe am 4. November 2009 14:33 Es gibt keine Rückgabefrist.
Nina2407 am 4. November 2009 14:36 rückgaberecht mein ich sorry :)
Zickedeluxe am 4. November 2009 14:36 Gibt es auch nicht. Wer sagt denn immer sowas?
Nina2407 am 4. November 2009 14:37 bei h&m geht das schon
niaweger am 4. November 2009 14:41 Es gibt kein grundsätzliches Rückgaberecht - es gibt nur dann ein Rückgaberecht, wenn der Verkäufer dieses Recht beim Kauf einräumt. Aber er muss das keineswegs einräumen - er kann auf Erfüllung des Vertrages bestehen.
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Ein Rückgabe- oder Umtauschrecht gibt es lediglich dann, wenn die Ware fehlerhaft geliefert wurde - d. h., die Ware muss schon bei Übergabe Fehler gehabt haben. Indem von dir beschriebenen Fall war die Ware anscheinend einwandfrei - also kein Recht auf Rückgabe.
Nina2407 am 4. November 2009 14:51 ja ok bei mir war ein loch im pulli das ich beim kauf nicht sah! naja er hat sich jetzt eh eine gutschrift geholt kann man nichts machen! aber danke für die hilfe

Ja, der Verkäufer darf das. Er ist nicht verpflichtet die Ware gegen Geld zurück zu nehmen. Genau genommen braucht er sie, einwandfreie Funktion vorausgesetzt, gar nicht zurück nehmen. Der Gutschein ist schon ein Kulanzangebot.

Dein Freund ist grundsätzlich an seinen Kaufvertrag gebunden. Die Rückgabe der Ware hätte er sich vor Vertragsabschluss vorbehalten müssen, und auch das Recht auf "Geld-zurück" gibt es nur dann, wenn es bei Vertragsabschluss vereinbart wurde. Schon die Rücknahme des Motors und das Ausstellen eines Gutscheins ist lediglich Kulanzverhalten des Verkäufers - schon dazu ist er in keinster Weise verpflichtet...
das mit dem gutschein verkaufen ist eine gute idee :D danke!
Freut mich wenn ich helfen konnte.. dann drück doch hier auf "hilfreiche antwort" :)