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Rückgaberecht

gefragt von kuemmelkuemmel am 27.12.2007 um 14:34 Uhr

Hallo zusammen! Ich habe vor anderthalb Wochen einen Verstärker bei Amazon ersteigert und der war auch recht teuer. Nun bin ich zu der erkenntniss gekommen das es sich für meine Zwecke garnicht lohnt soviel Geld für einen Verstärker auszugeben und jetzt würde ich gerne wissen ob ich den Verstärker zurückschicken kann und ob ich das recht habe die bestellung zu wiederrufen oder dergleichen. Gekauft habe ich die Ware direkt von Amazon und von keinem Unterhändler soweit ich weiss

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recht x 35.338

tradaix
beantwortet von tradaix am 27. Dezember 2007 15:04
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Im Online-Handel geniessen Kunden laut Verbraucherzentrale oft ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Sofern die Produktverpackung geöffnet wurde, verfalle jedoch auch dieses Recht.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 27. Dezember 2007 15:09

''Sofern die Produktverpackung geöffnet wurde, verfalle jedoch auch dieses Recht.''

Kann man so pauschal nicht sagen. Siehe BGB § 312d.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 27. Dezember 2007 15:15

Das bezieht sich auf die Verletzung von Siegel bei CD/DVD wegen möglicher Anfertigung von Kopien. Andere Sachen darf man selbstverständlich testen bzw. anprobieren.

Kommentar von 9fb1f50749b0857491bfc09041ffda37smallkuemmel am 29. Dezember 2007 21:35

ich wollte es auch nur wissen, ich behalte ihn nun doch weil es billiger leider nicht geht (das was ich mir vorstelle) trozdem danke


vampire
beantwortet von vampire am 27. Dezember 2007 14:36
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Dann guck halt bei Amazon in die Geschäftsbedingungen oder schreib an den Support.

Kommentar von 9fb1f50749b0857491bfc09041ffda37smallkuemmel am 29. Dezember 2007 21:35

ich wollte es auch nur wissen, ich behalte ihn nun doch weil es billiger leider nicht geht (das was ich mir vorstelle) trozdem danke


anonym
beantwortet von bocksta am 27. Dezember 2007 14:44
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Bei Online Bestellungen hat man grundsätzlich zwei Wochen Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen (ausgenommen Hygene Artikel und Verbrauchsgegenstände...) wie bei Haustürgeschäften, gleiche Regelung. Nur ob man die Ware testen kann ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich denn ein Recht darauf hat man nicht. Also doch ein Blick in die AGB's vorm auspacken.


kuemmel
beantwortet von kuemmel am 29. Dezember 2007 21:34
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ich wollte es auch nur wissen, ich behalte ihn nun doch weil es billiger leider nicht geht (das was ich mir vorstelle) trozdem danke


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 27. Dezember 2007 17:01
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Gekauft ist gekauft !

Bei einer Versteigerung gibt es kein wenn und aber !Wer den Zuschlag erhält ist der neue Eigentümer ! Amazon macht doch keine Versuchsversteigerung !

Das einzigste was Du versuchen kannst, ist diesen Verstärker frei zu verkaufen, oder halt bei e-Bay in die Versteigerung zu setzen !

Rückgaberecht hast Du mit Sicherheit keins !


JoGerman
beantwortet von JoGerman am 27. Dezember 2007 15:02
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Mensch kuemmel. Du und deine Verstärker. Wenn du in der Nähe wohnen würdest, hätte ich schon mal einen Hausbesuch mit Fachberatung gemacht. Läuft der Marantz jetzt wenigstens?

Kommentar von 5d45023d3e5d9393f73d0d9d4e0e38a9smallJoGerman am 27. Dezember 2007 15:04

Oder hab ich dich verwechselt?


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 27. Dezember 2007 14:44
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Bei Amazon kann man nichts ersteigern.
Wichtig ist zunächst mal, hast Du den Verstärker direkt bei Amazon gekauft, dann gelten deren AGB´s oder auf dem sog. Amazon Marketplace, dass sind private Anbieter die über Amazon verkaufen. Dann mußt du Dich an die AGB´s halten.
Normalerweise gibt es ein Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz aber Deine Frage ist zu allgemein gehalten, dass kann man so nicht beantworten.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 27. Dezember 2007 14:46

Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Habe Deine Frage nicht zu ende gelesen. Also normalerweise 2 Wochen Rückgaberecht wenn du direkt bei Amazon gekauft hast. Wie das genau funktioniert mußt Du bei Amazon nachlesen.


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