28

Rückgaberecht

Frage von kuemmel kuemmel

Hallo zusammen! Ich habe vor anderthalb Wochen einen Verstärker bei Amazon ersteigert und der war auch recht teuer. Nun bin ich zu der erkenntniss gekommen das es sich für meine Zwecke garnicht lohnt soviel Geld für einen Verstärker auszugeben und jetzt würde ich gerne wissen ob ich den Verstärker zurückschicken kann und ob ich das recht habe die bestellung zu wiederrufen oder dergleichen. Gekauft habe ich die Ware direkt von Amazon und von keinem Unterhändler soweit ich weiss

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (7)

  • 2
    Antwort von tradaix tradaix

    Im Online-Handel geniessen Kunden laut Verbraucherzentrale oft ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Sofern die Produktverpackung geöffnet wurde, verfalle jedoch auch dieses Recht.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Sofern die Produktverpackung geöffnet wurde, verfalle jedoch auch dieses Recht.''

    Kann man so pauschal nicht sagen. Siehe BGB § 312d.

    Kommentar von tradaix tradaixtradaix

    Das bezieht sich auf die Verletzung von Siegel bei CD/DVD wegen möglicher Anfertigung von Kopien. Andere Sachen darf man selbstverständlich testen bzw. anprobieren.

    Kommentar von kuemmel kuemmelkuemmel

    ich wollte es auch nur wissen, ich behalte ihn nun doch weil es billiger leider nicht geht (das was ich mir vorstelle) trozdem danke

  • 2
    Antwort von vampire vampire

    Dann guck halt bei Amazon in die Geschäftsbedingungen oder schreib an den Support.

    Kommentar von kuemmel kuemmelkuemmel

    ich wollte es auch nur wissen, ich behalte ihn nun doch weil es billiger leider nicht geht (das was ich mir vorstelle) trozdem danke

  • 1
    Antwort von bocksta bocksta

    Bei Online Bestellungen hat man grundsätzlich zwei Wochen Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen (ausgenommen Hygene Artikel und Verbrauchsgegenstände...) wie bei Haustürgeschäften, gleiche Regelung. Nur ob man die Ware testen kann ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich denn ein Recht darauf hat man nicht. Also doch ein Blick in die AGB's vorm auspacken.

  • 0
    Antwort von kuemmel kuemmel

    ich wollte es auch nur wissen, ich behalte ihn nun doch weil es billiger leider nicht geht (das was ich mir vorstelle) trozdem danke

  • 0
    Antwort von Eddy21 Eddy21

    Gekauft ist gekauft !

    Bei einer Versteigerung gibt es kein wenn und aber !Wer den Zuschlag erhält ist der neue Eigentümer ! Amazon macht doch keine Versuchsversteigerung !

    Das einzigste was Du versuchen kannst, ist diesen Verstärker frei zu verkaufen, oder halt bei e-Bay in die Versteigerung zu setzen !

    Rückgaberecht hast Du mit Sicherheit keins !

  • 0
    Antwort von JoGerman JoGerman

    Mensch kuemmel. Du und deine Verstärker. Wenn du in der Nähe wohnen würdest, hätte ich schon mal einen Hausbesuch mit Fachberatung gemacht. Läuft der Marantz jetzt wenigstens?

    Kommentar von JoGerman JoGermanJoGerman

    Oder hab ich dich verwechselt?

  • 0
    Antwort von Wolfi0410 Wolfi0410

    Bei Amazon kann man nichts ersteigern.
    Wichtig ist zunächst mal, hast Du den Verstärker direkt bei Amazon gekauft, dann gelten deren AGB´s oder auf dem sog. Amazon Marketplace, dass sind private Anbieter die über Amazon verkaufen. Dann mußt du Dich an die AGB´s halten.
    Normalerweise gibt es ein Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz aber Deine Frage ist zu allgemein gehalten, dass kann man so nicht beantworten.

    Kommentar von Wolfi0410 Wolfi0410Wolfi0410

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Habe Deine Frage nicht zu ende gelesen. Also normalerweise 2 Wochen Rückgaberecht wenn du direkt bei Amazon gekauft hast. Wie das genau funktioniert mußt Du bei Amazon nachlesen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.