kuemmel am 27.12.2007 um 14:34 Uhr
Hallo zusammen! Ich habe vor anderthalb Wochen einen Verstärker bei Amazon ersteigert und der war auch recht teuer. Nun bin ich zu der erkenntniss gekommen das es sich für meine Zwecke garnicht lohnt soviel Geld für einen Verstärker auszugeben und jetzt würde ich gerne wissen ob ich den Verstärker zurückschicken kann und ob ich das recht habe die bestellung zu wiederrufen oder dergleichen. Gekauft habe ich die Ware direkt von Amazon und von keinem Unterhändler soweit ich weiss

Im Online-Handel geniessen Kunden laut Verbraucherzentrale oft ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Sofern die Produktverpackung geöffnet wurde, verfalle jedoch auch dieses Recht.

Dann guck halt bei Amazon in die Geschäftsbedingungen oder schreib an den Support.
kuemmel am 29. Dezember 2007 21:35 ich wollte es auch nur wissen, ich behalte ihn nun doch weil es billiger leider nicht geht (das was ich mir vorstelle) trozdem danke
Bei Online Bestellungen hat man grundsätzlich zwei Wochen Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen (ausgenommen Hygene Artikel und Verbrauchsgegenstände...) wie bei Haustürgeschäften, gleiche Regelung. Nur ob man die Ware testen kann ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich denn ein Recht darauf hat man nicht. Also doch ein Blick in die AGB's vorm auspacken.

ich wollte es auch nur wissen, ich behalte ihn nun doch weil es billiger leider nicht geht (das was ich mir vorstelle) trozdem danke

Gekauft ist gekauft !
Bei einer Versteigerung gibt es kein wenn und aber !Wer den Zuschlag erhält ist der neue Eigentümer ! Amazon macht doch keine Versuchsversteigerung !
Das einzigste was Du versuchen kannst, ist diesen Verstärker frei zu verkaufen, oder halt bei e-Bay in die Versteigerung zu setzen !
Rückgaberecht hast Du mit Sicherheit keins !

Mensch kuemmel. Du und deine Verstärker. Wenn du in der Nähe wohnen würdest, hätte ich schon mal einen Hausbesuch mit Fachberatung gemacht. Läuft der Marantz jetzt wenigstens?
JoGerman am 27. Dezember 2007 15:04 Oder hab ich dich verwechselt?

Bei Amazon kann man nichts ersteigern.
Wichtig ist zunächst mal, hast Du den Verstärker direkt bei Amazon gekauft, dann gelten deren AGB´s oder auf dem sog. Amazon Marketplace, dass sind private Anbieter die über Amazon verkaufen. Dann mußt du Dich an die AGB´s halten.
Normalerweise gibt es ein Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz aber Deine Frage ist zu allgemein gehalten, dass kann man so nicht beantworten.
Wolfi0410 am 27. Dezember 2007 14:46 Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Habe Deine Frage nicht zu ende gelesen. Also normalerweise 2 Wochen Rückgaberecht wenn du direkt bei Amazon gekauft hast. Wie das genau funktioniert mußt Du bei Amazon nachlesen.
''Sofern die Produktverpackung geöffnet wurde, verfalle jedoch auch dieses Recht.''
Kann man so pauschal nicht sagen. Siehe BGB § 312d.
Das bezieht sich auf die Verletzung von Siegel bei CD/DVD wegen möglicher Anfertigung von Kopien. Andere Sachen darf man selbstverständlich testen bzw. anprobieren.
ich wollte es auch nur wissen, ich behalte ihn nun doch weil es billiger leider nicht geht (das was ich mir vorstelle) trozdem danke