demosthenes am 25.11.2007 um 11:44 Uhr
Ich habe ein neues KFZ gekauft, das nicht annähernd die angegebene Höchstgeschwindigkeit erreicht, auch nicht nach 20 km "warmfahren".
Vor zwei Wochen war es deshalb schon mal in der Werkstatt des Händlers, wo aber nichts besonderes festgestellt wurde und es nur hiess, ich müsste etwas Geduld haben und es müsste erst alles einlaufen.
Abgesehen davon, dass es hier keine offizielle "Einfahrphase" gibt, ist mir natürlich klar, dass ein Motor nicht "sofort" die volle Leistung bringt, aber an die 20% unter der Höchstgeschwindigkeit laut Prospekt scheint mir doch etwas viel.
Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Situation und einen hilfreichen Rat?

Eine gewisse Toleranz hinsichtlich der Prospektangaben ist nach ständiger Rechtsprechung hinzunehmen. Eine Minderleistung von 20% ist aber nicht mehr davon erfaßt.
Wenn der Händler nicht bereit ist, umzutauschen bzw. zu mindern, solltest Du ihm schriftlich ankündigen, daß Du Dich an einen Anwalt wenden wirst. Dabei solltest Du ihn darauf aufmerksam machen, daß die entsprechenden Kosten auf ihn zukommen werden. (Das gilt natürlich nur, wenn Du gewinnst, aber davon sollte auszugehen sein.)
Wenn das nichts hilft, geh zum Anwalt. Der macht das schon.

Das ist ja der bare Hammer! Unsere Nr.1 outet sich als Raser..:-) Wer hätte das hier vermutet? Also wenn im Prospekt was von 360 Kmh steht und die Ente tuckert mit schlappen 288 über die Bahn ist das doch bestimmt ein Grund vom Vertrag "per Beginn" zurückzutreten! Allrdings könnten die "Hochgeschwindigkeitswinterreifen" die Angaben etwas verzerren. Gruss Solf
HelmutRn am 25. November 2007 11:59 LOL!
demosthenes am 25. November 2007 12:06 @Solf:
Deine Phantasie in allen Ehren, aber hier handelt es sich um einen Roller, der offiziell 118 fahren sollte.
Mit den maximal 98 kann ich nicht mal auf der Bundesstrasse fahren, ohne jeden zweiten PKW zum Überholen zu provozieren und dadurch fühle ich mich häufig gefährdet.
tinchen44 am 25. November 2007 12:15 Glaub mir, Autofahrer überholen dich auch noch,wenn du 118 Sachen fährst. Als Rollerfahrer gilt man nämlich automatisch als "langsam" - leider...

20% unter der Höchstleistung scheint mir etwas wenig. Mein Auto ist mit einer Höchstgeschwindigkeit von ca. 220 km/h. angegeben, läuft aber locker über 230 km/h. So etwa war es bei meinen letzten Autos auch, immer ein wenig mehr als angegeben!
emjay am 25. November 2007 11:58 Aber nur laut Tacho
HelmutRn am 25. November 2007 12:00 Demosthenes hat auch nur den Tacho, oder glaubst Du der mißt mit der Stoppuhr???
demosthenes am 25. November 2007 12:08 @HelmutRn:
Ich habe nicht nur den Tacho - der zeigt bei knapp 100 schon 7-8 km/h zuviel an - sondern ich schreibe hier über die "echte", gemessene Geschwindigkeit.
Und gemessen wurde das nicht etwa mit einer Stoppuhr, sondern mit einer "offiziellen", von der Polizei aufgestellten Messeinrichtung, die sicher nicht gerade zu wenig anzeigen wird.
bisschen teuer diese methode seine höchstgeschwindigkeit zu testen...
diese höchstgeschwindigkeiten werden immer unter idealen bedingungen von profis "erfahren". in freier wildbahn siehts da anders aus. machts denn wirklich einen unterscheid, ob man sich mit 190, oder mit 210 die rübe einfährt?
demosthenes am 25. November 2007 11:53 @ratpacker:
190 oder 210 spielen sicher keine entscheidende Rolle, aber wenn ich wegen der zu geringen Geschwindigkeit auf Bundesstrassen nicht mehr "mithalten" kann und deshalb häufig überholt werde, dann fühle ich mich schlicht gefährdet.
dann besteh auf nachbesserung und danach auf wandelung!
Bevor du die besagten Pferde (Anwälte & Co.) scheu machst, solltest du die Geschwindigkeit deines Rollers mit einer Stoppuhr, die eine Tachymeterskala hat messen.
Vielleicht lügt ja nur der Tacho.
demosthenes am 25. November 2007 12:38 @Regenmacher:
Gemessen wurde das nicht etwa mit einer Stoppuhr, sondern - noch besser - mit einer "offiziellen", von der Polizei aufgestellten Messeinrichtung, die sicher nicht gerade zu wenig anzeigen wird.
und die advocard nicht vergessen...