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Rückgabe bei Ebay

gefragt von Prya27Prya27 am 02.08.2009 um 23:27 Uhr

Ich habe bei Ebay ein hundesofa ersteigert. Nachdem sie Ware angekommen ist habe ich es zusammengebaut und habe festgestellt das es nicht der Beschreibung und der abbildung entspricht! Nun wollte ich es dem gewerblichen Verkäufer zurüksenden!

Dieser schrieb mir das ich es schon zusammen gebaut habe und es es deswegen nicht zurücknimmt!

ist er im Recht oder muss er die Ware trotzdem zurücknehmen, trotz das ich es schon zusammengebaut habe?


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Nellina
beantwortet von Nellina am 2. August 2009 23:28
3x
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Wenn das Sofa dem Kauf nicht entspricht, also dem Angebot, muss er es zurücknehmen. Öffne eine Reklamation über Ebay

Kommentar von SUNFRIEND4 am 2. August 2009 23:31

Würd ich auch so machen

Kommentar von Ruedi am 3. August 2009 15:53

Das Ergebnis ist zwar richtig, aber die hier genannten Voraussetzungen für die Rückgabe stimmen nicht.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 2. August 2009 23:32
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Du hast ein uneingeschränktes Recht auf Widerruf des Kaufvertrages bei einem Händler innerhalb von 4 Wochen nach Fernabsatzgesetz. Auch wenn Du das Sofa bereits zusammengebaut hast, denn das ist noch kein Gebrauch und mindert insofern noch nicht einmal den Wert der Sache.

Also lass Dich nicht ins Bockshorn jagen. Der Händler versucht lediglich, sich vor seinen Verpflichtungen zu drücken.

Kommentar von Ruedi am 3. August 2009 15:56

So ist es dem Grunde nach richtig. DH!

Allerdings gibt es kein Fernabsatzgesetz mehr, sondern nur noch so genanntes Fernabsatzrecht, da die Paragrafen im BGB stehen. Ferner darf das Hundesofa aber auch nur in normalem Gebrauch sein. Ansonsten gibt es doch eine Minderung.


Sulla
beantwortet von Sulla am 2. August 2009 23:29
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bei ebay gibbet glaube ich kein Rückgaberecht. Es sei denn es war ein Händler, also Unternehmer. Kommt auf die Kolanz des gegenübers an meine ich

Kommentar von Saarland60 am 2. August 2009 23:30

Oh je, oh je.

Kommentar von SUNFRIEND4 am 2. August 2009 23:31

Huuhuu!!!!!!!! Ist zum Weinen

Kommentar von ani883 am 2. August 2009 23:30

Prya hatte ja geschrieben "gewerblicher Verkäufer". Also muss er es innerhalb eines Monats zurück nehmen.


anonym
beantwortet von ani883 am 2. August 2009 23:29
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Er muss es innerhalb von einem Monat zurück nehmen.


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 2. August 2009 23:30
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Wenn der Artikel anders ist als in der Beschreibung hast Du auf jeden Fall das Recht der Rückgabe und Erstattung des Kaufpreises. Mit den Versandkosten sieht es da etwas anders aus, wenn der Kaufpreis unter 40 Euro ist.

Kommentar von Ruedi am 3. August 2009 15:53

Bitte nicht böse sein, aber Du verbreitest juristisches Halbwissen.

Kommentar von F90b73b9fcf28ef702dd61d96784e44bsmallblumenfrau am 4. August 2009 12:21

und was wäre die JURISTISCH KORREKTE Antwort?


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