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Rückgabe bei Ebay

Frage von Prya27 Prya27

Ich habe bei Ebay ein hundesofa ersteigert. Nachdem sie Ware angekommen ist habe ich es zusammengebaut und habe festgestellt das es nicht der Beschreibung und der abbildung entspricht! Nun wollte ich es dem gewerblichen Verkäufer zurüksenden!

Dieser schrieb mir das ich es schon zusammen gebaut habe und es es deswegen nicht zurücknimmt!

ist er im Recht oder muss er die Ware trotzdem zurücknehmen, trotz das ich es schon zusammengebaut habe?

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Antworten (5)

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    Antwort von Nellina Nellina

    Wenn das Sofa dem Kauf nicht entspricht, also dem Angebot, muss er es zurücknehmen. Öffne eine Reklamation über Ebay

    Kommentar von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4SUNFRIEND4

    Würd ich auch so machen

    Kommentar von Ruedi RuediRuedi

    Das Ergebnis ist zwar richtig, aber die hier genannten Voraussetzungen für die Rückgabe stimmen nicht.

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    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Du hast ein uneingeschränktes Recht auf Widerruf des Kaufvertrages bei einem Händler innerhalb von 4 Wochen nach Fernabsatzgesetz. Auch wenn Du das Sofa bereits zusammengebaut hast, denn das ist noch kein Gebrauch und mindert insofern noch nicht einmal den Wert der Sache.

    Also lass Dich nicht ins Bockshorn jagen. Der Händler versucht lediglich, sich vor seinen Verpflichtungen zu drücken.

    Kommentar von Ruedi RuediRuedi

    So ist es dem Grunde nach richtig. DH!

    Allerdings gibt es kein Fernabsatzgesetz mehr, sondern nur noch so genanntes Fernabsatzrecht, da die Paragrafen im BGB stehen. Ferner darf das Hundesofa aber auch nur in normalem Gebrauch sein. Ansonsten gibt es doch eine Minderung.

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    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Wenn der Artikel anders ist als in der Beschreibung hast Du auf jeden Fall das Recht der Rückgabe und Erstattung des Kaufpreises. Mit den Versandkosten sieht es da etwas anders aus, wenn der Kaufpreis unter 40 Euro ist.

    Kommentar von Ruedi RuediRuedi

    Bitte nicht böse sein, aber Du verbreitest juristisches Halbwissen.

    Kommentar von blumenfrau blumenfraublumenfrau

    und was wäre die JURISTISCH KORREKTE Antwort?

    Kommentar von Ruedi RuediRuedi

    Lies Dir die anderen Antworten durch, dort findest Du sie. Ich finde es nicht sinnvoll, mehrfach das gleiche zu schreiben. Zu viele Antworten verwirren mehr als dass sie helfen.

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    Antwort von ani883 ani883

    Er muss es innerhalb von einem Monat zurück nehmen.

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    Antwort von Sulla Sulla

    bei ebay gibbet glaube ich kein Rückgaberecht. Es sei denn es war ein Händler, also Unternehmer. Kommt auf die Kolanz des gegenübers an meine ich

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Oh je, oh je.

    Kommentar von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4SUNFRIEND4

    Huuhuu!!!!!!!! Ist zum Weinen

    Kommentar von ani883 ani883ani883

    Prya hatte ja geschrieben "gewerblicher Verkäufer". Also muss er es innerhalb eines Monats zurück nehmen.

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