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Rückforderung von Versicherung nach Autounfall - Verjährung

gefragt von SydneyBristowSydneyBristow am 13.06.2008 um 12:02 Uhr

Ich hatte im November nen Autounfall. Nun habe ich Angst, dass die Versicherung das Geld von mir zurückholt, da das Auto für unter 23-jährige (also für mich) nicht versichert war (es war der Wagen von dem Chef eines Freundes). Allerdings kann man mit diesem Chef nicht sprechen, also ob es nun versichert war oder nicht. (lange Geschichte)

Meine Frage ist jetzt: Wie lange kann die Versicherung das Geld von mir zurückholen, also wann Verjährt diese Forderung?


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Pinbuster
beantwortet von Pinbuster am 13. Juni 2008 12:09
1x
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Der Versicherungsschutz erlischt in einem solchen Fall nicht, es wird maximal eine entsprechende Beitragsnachforderung und eine Strafe geben. Dann wendet sich die Versicherung aber an den Versicherungsnehmer, da dieser die Verantwortung hat, wer mit dem Auto fährt.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 13. Juni 2008 12:04
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wenn die Versicherung geleistet hat, dann sind ja alle Ansprüche geprüft worden und du brauchst keine Angst mehr zu haben, daß hier ein Regreß auf dich zukommt..

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 13. Juni 2008 12:10

Das ist so nicht ganz richtig, wenn die Versicherung nachforscht, was die Stichprobenartig machen, können sie selbstverständlich nachfordern. Allerdings muss diese Nachforderung seitens der Versicherung innerhalb von 12 Monaten geltend gemacht werden. Davon unberührt bleibt die Verjährungsfrist von 2 Jahren


monja1995
beantwortet von monja1995 am 13. Juni 2008 12:05
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In der Regel verjähren solche Forderungen nach 2 Jahren. Und die Versicherung kann das Geld von Dir fordern. Es unterliegt Deiner Pflicht, wenn Du ein Auto leihst, Dich zu erkundigen, ob das Fahrzeug so versichert ist, dass Du es fahren darfst.

Kommentar von D86986ef5d293f39f97fcfd7ad44240esmallSydneyBristow am 13. Juni 2008 12:57

Das Problem bei der ganzen Sache ist, dass man mit dem Chef nicht reden kann, das ist ein verrückter Choleriker! Er sagt einem jeden Tag etwas anderes! Ich habe schon gefragt, ob ich denn mit dem Auto fahren darf, und einmal war die Antwort Ja, dann Nein, dann wieder Ja. Ich bin an diesem Tag auch das erste Mal mit dem Auto gefahren. Aber das spielt ja keine Rolle.

@Monja1995: Das heißt, sie könnten die Ansprüche nur innerhalb 12 Monaten gegen mich geltend machen?

Diese Sache nimmt echt nie ein Ende! :-(

Danke für eure Antworten!


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 13. Juni 2008 12:09
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http://www.brennecke-partner.de/44595/Verjaehrung-von-Schadensersatzanspruechen hier mal Infos...von Versicherung zu Versicherungsnehmer gelten aber bestimmt andere Fristen... Frag doch einfach mal bei einer KFZ Versicherung nach...musst ja nicht deine fragen!


manu1979
beantwortet von manu1979 am 13. Juni 2008 12:10
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Dachte mir grad die Frage kommt mir bekannt vor... http://www.gutefrage.net/frage/autounfall-versicherung


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