hallo,guten tag,
auch uns ging es so,nur mit dem unterschied dass
meine frau hartz 4 empfängerin ist,Als der neue antrag kam,habe ich wie überall kreuze gemacht,habe auch angekreuzt,daß mein sohn in-
zwischen eine lehre angefangen hat.Vergesse hatte ich aber,das einkommen des sohnes anzugeben.Da ja das die arge diebezüglich keine
rückfragen hält(vermutlich hat es dort niemand
bemerkt)zahlten sie weiter,und erst beim nächsten
antrag wurde man auf die veränderung aufmerksam,
verglich wahrscheinlich mit dem vorhergegangenen
und forderte dann das geld zurück.Nicht nur,was
für den azubi gezahlt wurde,sondern auch für die anderen 2 geschwister sowie für meine frau.
Sie konnte aber ratenzahlung vereinbaren.
Zurückzahlen mußt du es auf alle fälle.
Diese Zusatzinfos sind unwichtig, er muss das Geld in jedem Falle zurück zahlen.
Nein, diese Zusatzinfos sind nicht unwichtig. Er muß eine Arbeitsaufnahme sofort melden, hat er da gemacht, ist er nicht des Sozialbetruges schuldig. Er kann verdienen was er will, aber der Arbeitgeber muß auch zahlen, ist auch nicht selbstverständlich.... und der Monat der Zahlung ist ausschlaggebend. Und zu guter letzt ergänzt er erstmal seinen Lebensunterhalt selber durch Arbeit.... das Gehalt spielt auch eine Rolle. L.G.