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Rückforderung

gefragt von xSonnenscheinx am 25.08.2008 um 23:35 Uhr

Hallo,

mein Sohn ist ALG II Empfänger und hat für zwei Monate einen Job angenommen. Dies wurde dem ARGE mittgeteilt, trotzdem wurde vom ARGE weiterhin gezahlt. Nun wollen sie das Geld wieder haben. Mein Sohn ist allerdings nicht in der Lage die Kosten zurück zu erstatten. Was kann ich tun?

Danke

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Finanzen x 23.784 ALG2 x 376 rueckforderung x 24

Lamai
beantwortet von Lamai am 25. August 2008 23:36
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Nichts, Dein Sohn muss das GEld zurück zahlen, selbst wenn der Fehler bei der Arge lag. Er hätte es nicht ausgeben dürfen.


Resistance
beantwortet von Resistance am 25. August 2008 23:38
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Er hat das Geld ja zu Unrecht kassiert, also hätte er es auch nicht ausgeben dürfen. Das Geld muss zurückgezahlt werden, zur Not in Raten + Zinsen.


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 25. August 2008 23:38
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Du kannst gar nichts tun. Dein sohn muss das geld zurückzahlen. Und wenn er zu ARGE hingeht kann er auch mit denen abklähren ob er auch eine Ratenzahlung machen kann. Normalerweise machen sie dies dann auch.

LG


Qetan
beantwortet von Qetan am 25. August 2008 23:37
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Das Geld muß irgendwiezurückgezahlt werden. Versucht es mit Ratenzahlung.


AJWhv
beantwortet von AJWhv am 25. August 2008 23:36
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Er muß es zurückzahlen, am besten abklären ob er es in raten zahlen kann!


anonym
beantwortet von Truckermanfred am 26. August 2008 06:41
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hallo,guten tag, auch uns ging es so,nur mit dem unterschied dass meine frau hartz 4 empfängerin ist,Als der neue antrag kam,habe ich wie überall kreuze gemacht,habe auch angekreuzt,daß mein sohn in- zwischen eine lehre angefangen hat.Vergesse hatte ich aber,das einkommen des sohnes anzugeben.Da ja das die arge diebezüglich keine rückfragen hält(vermutlich hat es dort niemand bemerkt)zahlten sie weiter,und erst beim nächsten antrag wurde man auf die veränderung aufmerksam, verglich wahrscheinlich mit dem vorhergegangenen und forderte dann das geld zurück.Nicht nur,was für den azubi gezahlt wurde,sondern auch für die anderen 2 geschwister sowie für meine frau. Sie konnte aber ratenzahlung vereinbaren. Zurückzahlen mußt du es auf alle fälle.


Tonica
beantwortet von Tonica am 25. August 2008 23:38
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Was hat Dein Sohn verdient? wann wurde es gezahlt? Wann wurde es gemeldet und was hat das Amt gemacht? So ist das etwas zu wenig. L.G.

Kommentar von 1cd1f15294071f97e27d53455f97fbfdsmallLamai am 25. August 2008 23:39

Diese Zusatzinfos sind unwichtig, er muss das Geld in jedem Falle zurück zahlen.

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 25. August 2008 23:45

Nein, diese Zusatzinfos sind nicht unwichtig. Er muß eine Arbeitsaufnahme sofort melden, hat er da gemacht, ist er nicht des Sozialbetruges schuldig. Er kann verdienen was er will, aber der Arbeitgeber muß auch zahlen, ist auch nicht selbstverständlich.... und der Monat der Zahlung ist ausschlaggebend. Und zu guter letzt ergänzt er erstmal seinen Lebensunterhalt selber durch Arbeit.... das Gehalt spielt auch eine Rolle. L.G.

Kommentar von Simple_avatar3smallResistance am 25. August 2008 23:44

Völlig unwichtige Informationen, zuviel gezahltes Geld muss immer zurückgezahlt werden.

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 25. August 2008 23:47

Die Arge macht auch nicht alles richtig.... L.G.


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 25. August 2008 23:38
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die akzeptieren sicherlich ratenzahlungen.


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