Ich habe drei Kinder und mein Mann und ich verdienen ca. das gleiche in Klasse IV. Wie sieht es mit der Rückerstattung aus.

Probieren, hier wirst Du ja nicht dauerhaft veranlagt. Veranlagt und gezwungen werden nur die Kombis III und die V.

Das hängt ganz von den Abschreibungsmöglichkeiten ab. Es kann sein, dass es nichts gibt, aber u.U. auch einen größeren Betrag. An Steuerberater wenden oder kostengünstiger an einen Lohnsteuerhilfeverein. Einmal die Erklärung unter Mithilfe gemacht und sich davon eine Kopie geben lassen, nächstes Jahr geht es ohne Hilfe.

diese frage kann man so nicht beantworten. zu wenig / gar keine infos zu werbungskosten, kinderbetreuungskosten ect.

Da mußt du natürlich eine Steuererklärung erst machen, bevor du etwas wieder bekommst!

müßtest eigentlich noch was zurückbekommen vom Finanzamt!!!!