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Rückerstattung von Lohnsteuern

gefragt von Spiderman1 am 28.10.2009 um 19:30 Uhr

Ich habe drei Kinder und mein Mann und ich verdienen ca. das gleiche in Klasse IV. Wie sieht es mit der Rückerstattung aus.

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Lohnsteuer x 457

powerfraqu6464
beantwortet von powerfraqu6464 am 28. Oktober 2009 19:34
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Probieren, hier wirst Du ja nicht dauerhaft veranlagt. Veranlagt und gezwungen werden nur die Kombis III und die V.


monibass
beantwortet von monibass am 28. Oktober 2009 19:34
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Das hängt ganz von den Abschreibungsmöglichkeiten ab. Es kann sein, dass es nichts gibt, aber u.U. auch einen größeren Betrag. An Steuerberater wenden oder kostengünstiger an einen Lohnsteuerhilfeverein. Einmal die Erklärung unter Mithilfe gemacht und sich davon eine Kopie geben lassen, nächstes Jahr geht es ohne Hilfe.


maxmuster1
beantwortet von maxmuster1 am 28. Oktober 2009 19:32
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diese frage kann man so nicht beantworten. zu wenig / gar keine infos zu werbungskosten, kinderbetreuungskosten ect.


Raller
beantwortet von Raller am 28. Oktober 2009 19:32
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Da mußt du natürlich eine Steuererklärung erst machen, bevor du etwas wieder bekommst!


meleaga
beantwortet von meleaga am 28. Oktober 2009 19:31
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müßtest eigentlich noch was zurückbekommen vom Finanzamt!!!!


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