Hi, ich war vor kurzem in einer Großstadt unterwegs. Mein Opa war dort im Krankenhaus und ich hatte viele organisatorische Dinge zu erledigen, ich bin in der Stadt an diesem Tag oft hin und her gefahren.
Einmal wurde ich bei Rot an einer Ampel geblitzt, nun wurde ich angeschrieben und soll Stellung nehmen.
Auf dem Foto bin ich eindeutig zu erkennen.
Es steht: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage,
§37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 Bkat
2.Frage) ich soll Stellung nehmen, was schreibe ich? Ich hatte viel um die Ohren und es hat wirklich in diesem Moment von Gelb auf Rot geschalten, ich dachte ich schaffe es
War für kranken Opa unterwegs und hatte viel um die Ohren.
Opa ist mittlerweile (vor 3 Tagen) verstorben.
Wie sollte meine Stellungnahme aussehen, ist aus den § schon eine Strafe zu erkennen?

Auch die Krankheit deines Opas rechtfertigt kein zu schnelles Fahren. Bist du psychisch derart durcheinander darfst du nicht einmal das Auto fahren. Schreib in der Stellungnahme, das du der Fahrer bist und gib die Schuld ohne langes Erklären zu.
die Beweise sind ja hieb- und stichfest - also hat es keinen Zweck sich zu winden wie ein Aal.
au backe, da kommst du schwer, um nicht zu sagen überhaupt nicht raus. rote-ampel-fahren ist tabu und wird gnadenlos geahndet. gib den verstoß zu, vielleicht haben die polizisten ein einsehen. kannst ja von deinem kranken opa erzählen, das gilt aber nicht als entschuldigung.
daß dein opa verstorben ist, tut mir leid.
Zugeben, denn die Beweise sind eindeutig...da hilf auch ein vertorbener bzw. kranker Opa nichts....rot ist rot! Da kann unter Umständen auch der Führerschien weg sein...kommt drauf an, wie lange es schon rot war...

Im Normalfall sollte man garnichts schreiben, sondern sich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht nehmen, der dann erst einmal die Akte anfordert.
In deinem Fall denke ich, wird es schon stimmen und bei einer roten Ampel gibt es wohl nicht viel zu diskutieren. Wenn du also zugibst, dass es so war, dann brauchst du keine großen Erklärungen abgeben. Auf jeden Fall nichts schreiben, wie "ich dachte ich schaffe es noch", daraus kann dir Vorsatz unterstellt werden.
apriket am 10. August 2009 20:12 Wenn du bei Rot gefahren bist und ein Foto existiert, auf dem du eindeutig zu erkennen bist, was soll dann der Anwalt machen?
Silvie1407 am 10. August 2009 20:16 Zum Beispiel dafür sorgen, dass du keine Aussagen tätigst, die dich noch tiefer reinreiten.
augustkoenigin am 10. August 2009 21:57 Wenn die Schuld eindeutig ist kostet der Anwalt nur zusätzlich Geld. Die Strafe ist erträglich, bezahlbar und berechtigt. Und die wird mit Anwalt nicht weniger.
also bevor die vorschnell, irgendwas zugibst, berate dich zuerst mit einem anwalt.wenn dein fs in gefahr ist und du ihn brauchst, wäre das wohl erst mal der beste weg.
mineiro am 10. August 2009 20:04 Wenn er eindeutig zu erkennen ist, kann auch der Anwalt nicht mehr helfen!
apriket am 10. August 2009 20:08 Finde ich immer wieder besonderas witzig, wenn Leute anderen in vollkommen aussichtslosen Fällen raten, einen Anwalt zu nehmen. So n Anwalt kostet ja nichts ...
naja, wie gesagt,das wird jemand, der was davon versteht wohl am besten einschätzen können :-)

ich weiß ja nich,aber kannst du nich einfach schreiben das dein hintermann dir so nah aufgefahren ist,das es gekracht hätte wenn du gebremst hättest?
mineiro am 10. August 2009 20:02 So ein Quatsch!
chucky313 am 10. August 2009 20:03 war ja nur ne idee...
Das wäre eine Möglichkeit. Ich würde erstmal googeln was in diesem § steht und dann kommt es bei der Strafe ja noch drauf an wie lange rot war.