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Rotlichtverstoß - Foto erhalten, Stellungnahme erwünscht - bitte um Tipps....

gefragt von rosiS04 am 10.08.2009 um 19:59 Uhr

Hi, ich war vor kurzem in einer Großstadt unterwegs. Mein Opa war dort im Krankenhaus und ich hatte viele organisatorische Dinge zu erledigen, ich bin in der Stadt an diesem Tag oft hin und her gefahren.

Einmal wurde ich bei Rot an einer Ampel geblitzt, nun wurde ich angeschrieben und soll Stellung nehmen.

Auf dem Foto bin ich eindeutig zu erkennen.

Es steht: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage,

§37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 Bkat

  1. Frage) geht daraus eine Strafe, eine Zeit hervor (wielange Rot war)?

2.Frage) ich soll Stellung nehmen, was schreibe ich? Ich hatte viel um die Ohren und es hat wirklich in diesem Moment von Gelb auf Rot geschalten, ich dachte ich schaffe es

War für kranken Opa unterwegs und hatte viel um die Ohren.

Opa ist mittlerweile (vor 3 Tagen) verstorben.

Wie sollte meine Stellungnahme aussehen, ist aus den § schon eine Strafe zu erkennen?

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Fahrverbot x 63 rote Ampel x 42 Rotlichtverstoß x 3

augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 10. August 2009 20:01
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Auch die Krankheit deines Opas rechtfertigt kein zu schnelles Fahren. Bist du psychisch derart durcheinander darfst du nicht einmal das Auto fahren. Schreib in der Stellungnahme, das du der Fahrer bist und gib die Schuld ohne langes Erklären zu.


stefvol
beantwortet von stefvol am 10. August 2009 20:06
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die Beweise sind ja hieb- und stichfest - also hat es keinen Zweck sich zu winden wie ein Aal.


anonym
beantwortet von rosenstrauss am 10. August 2009 20:04
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au backe, da kommst du schwer, um nicht zu sagen überhaupt nicht raus. rote-ampel-fahren ist tabu und wird gnadenlos geahndet. gib den verstoß zu, vielleicht haben die polizisten ein einsehen. kannst ja von deinem kranken opa erzählen, das gilt aber nicht als entschuldigung.

daß dein opa verstorben ist, tut mir leid.


anonym
beantwortet von finna am 10. August 2009 20:01
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Zugeben, denn die Beweise sind eindeutig...da hilf auch ein vertorbener bzw. kranker Opa nichts....rot ist rot! Da kann unter Umständen auch der Führerschien weg sein...kommt drauf an, wie lange es schon rot war...


Silvie1407
beantwortet von Silvie1407 am 10. August 2009 20:04
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Im Normalfall sollte man garnichts schreiben, sondern sich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht nehmen, der dann erst einmal die Akte anfordert.

In deinem Fall denke ich, wird es schon stimmen und bei einer roten Ampel gibt es wohl nicht viel zu diskutieren. Wenn du also zugibst, dass es so war, dann brauchst du keine großen Erklärungen abgeben. Auf jeden Fall nichts schreiben, wie "ich dachte ich schaffe es noch", daraus kann dir Vorsatz unterstellt werden.

Kommentar von C5666c8e3ce53e2f62c151316d613f0bsmallapriket am 10. August 2009 20:12

Wenn du bei Rot gefahren bist und ein Foto existiert, auf dem du eindeutig zu erkennen bist, was soll dann der Anwalt machen?

Kommentar von 41658e6a1ae8b1755a5e7034a987cf96smallSilvie1407 am 10. August 2009 20:16

Zum Beispiel dafür sorgen, dass du keine Aussagen tätigst, die dich noch tiefer reinreiten.

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 10. August 2009 21:57

Wenn die Schuld eindeutig ist kostet der Anwalt nur zusätzlich Geld. Die Strafe ist erträglich, bezahlbar und berechtigt. Und die wird mit Anwalt nicht weniger.


anonym
beantwortet von rotius am 10. August 2009 20:03
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also bevor die vorschnell, irgendwas zugibst, berate dich zuerst mit einem anwalt.wenn dein fs in gefahr ist und du ihn brauchst, wäre das wohl erst mal der beste weg.

Kommentar von 6c91e7ec3aec4850edd122ad42c3793fsmallmineiro am 10. August 2009 20:04

Wenn er eindeutig zu erkennen ist, kann auch der Anwalt nicht mehr helfen!

Kommentar von C5666c8e3ce53e2f62c151316d613f0bsmallapriket am 10. August 2009 20:08

Finde ich immer wieder besonderas witzig, wenn Leute anderen in vollkommen aussichtslosen Fällen raten, einen Anwalt zu nehmen. So n Anwalt kostet ja nichts ...

Kommentar von rotius am 10. August 2009 20:20

naja, wie gesagt,das wird jemand, der was davon versteht wohl am besten einschätzen können :-)


chucky313
beantwortet von chucky313 am 10. August 2009 20:01
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ich weiß ja nich,aber kannst du nich einfach schreiben das dein hintermann dir so nah aufgefahren ist,das es gekracht hätte wenn du gebremst hättest?

Kommentar von 6c91e7ec3aec4850edd122ad42c3793fsmallmineiro am 10. August 2009 20:02

So ein Quatsch!

Kommentar von 0529505074634d95fad47fa03bd78253smallchucky313 am 10. August 2009 20:03

war ja nur ne idee...

Kommentar von lslya am 10. August 2009 20:04

Das wäre eine Möglichkeit. Ich würde erstmal googeln was in diesem § steht und dann kommt es bei der Strafe ja noch drauf an wie lange rot war.


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