Roter Zettel am Auto. Wie lange habe ich Zeit, das Auto zu entfernen?

6 Antworten

denn da steht keine Frist ich soll es nur sofort entfernen,

Das ist die Frist: SOFORT.

132606 Sie ließen das nicht zugelassene Fahrzeug an der Stelle stehen, wodurch der Verkehr gefährdet/erschwert *) werden konnte.

§ 32 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 123 BKat

  • 40€ Bußgeld
  • 1 Punkt
  • 28,50€ Gebühren

Du solltest das Fahrzeug schnellstens entfernen [z.B. auf ein Privatgrundstück/Garage] oder ersatzweise mit einem Kurzzeitkennzeichen zulassen, denn es kann auch auf Deine Kosten abgeschleppt werden.

Es wurde schon mehrfach darauf hingewiesen, dass du das Auto wirklich ohne weiteres Zögern dort wegbekommen musst. Aus der Verwaltungspraxis empfehle ich dir, dich mit der zuständigen Ordnungsbehörde in Verbindung zu setzen und das zu erklären. Oft werden Autos erst nach Wochen bis Monaten mit dem roten Aufkleber versehen, wenn sie schon geschlachtet wurden. Trotzdem wirst du es entfernen müssen.

Denn das ist das nächste, was ich dir empfehle. Nimm das Auto aus der Öffentlichkeit, denn sonst ist es als abgemeldetes Kfz potenzielles Ausschlachteobjekt für nächtliche Bösewichte. Mit Verkaufen ist dann nicht mehr viel.

Und ganz wichtig: Verkaufe das Kfz keines Falls weiter an den nächsten! Du hast einen Käufer und musst dich mit diesem auseinandersetzen. Denn wenn du das Fahrzeug anderweitig verkaufst, und er auf die ihm zustehende Erfüllung des Kaufvertrags - den ihr definitiv habt - besteht, kann er aus diesem Schadenersatzansprüche geltend machen. Setze ihn davon in Kenntnis und in Verzug, indem du ihm eine angemessene Frist setzt (14 Tage). Sollte nix passieren, trete vom Kaufvertrag zurück. Speichere alles ab (E-Mails besser ausdrucken). Erst dann sieht es für ihn schlecht aus, dass er keine Ansprüche mehr durchsetzen kann. Dann erst kannst du den Wagen wieder zum Verkauf freigeben.

Doch, es steht ein Zeitpunkt bis wann > sofort. Sofort ist nicht dehnbar.

Den Wagen aus eigener Kraft wegzufahren, wäre auch rechtlich das Schlimmste, was Du machen könntest, denn das Fahren eines nicht zugelassenen Wagens gibt richtig Ärger.

Habt Ihr die Möglichkeit, den Wagen auf ein Privatgrundstück zu schieben?

MIt einem Bußgeld ist zu rechnen - da Du über Ebay einen Kaufvertrag geschlossen hast, müsstest Du dem Käufer aber eine Frist zur Vertragserfüllung setzen (falls nicht schon passiert), bevor Du den Wagen anderweitig verkaufst.

Du hast ein nicht zugelassenes Auto auf öffentlichem Grund stehen und wenn jetzt schon der rote Zettel daran klebt, dann solltest Du es umgehend dort entfernen - da steht sicher nicht "sofort", denn das wäre juristisch unsinnig - wenn Du eine teures Abschleppen verhindern willst.

"Umgehend" bedeutet unter Juristen "ohne schuldhaftes Verzögern" und sicher nicht, bis Du einen Käufer gefunden haben wirst.