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Rote wand streichen bei auszug aus mietwohnung nach 14 monaten

gefragt von torben2507 am 17.05.2009 um 21:53 Uhr

Hallo zusammen, folgende frage ich bin im marz letzten jahres in eine mietwohnung gezogen, in dem das Wohnzimmer nur mit Raufasertapete Tapiziert wurde, aber micht gestrichen wurde laut aussage des vermieters ,,jeder Mieter soll das wohnzimmer so streichen wie es ihm gefällt '' also habe ich im Wohnzimmer erine wand richtig rot gestrichen, meine frage, muß ich die wand jetzt neu tapezieren oder muß ich gar nichts machen weil die wand war vorher ja auch nicht gestrichen

fürde mich über ernstgemeinte antworten freuen und am besten gleich mit paragraphen


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Tux31
beantwortet von Tux31 am 17. Mai 2009 21:55
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In der Regel muß sie wieder weiß gestrichen werden

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 17. Mai 2009 21:58

nein! Selbst wenn im Mietvertrag dies so steht, muß man es nicht in jedem Fall. Den Farbton darf ein Vermieter nicht vorschreiben. Er kann nur kräftige Töne beim Auszug vertraglich verhindern.


freddiefaulig
beantwortet von freddiefaulig am 17. Mai 2009 21:55
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mh warum hast du nciht einfach ein rotes tuch an die wand gehangen, dann hättest du das problem jetzt nicht. aber du kannst ja ein weißes davor hängen, dann merkt der vermieter das nicht.


Mismid
beantwortet von Mismid am 17. Mai 2009 21:56
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wenn im Mietvertrag nicht steht, dsß man nur Pastelltöne verwenden darf, mußt du nichts weiter machen. Tapezieren mußt du auf keinen Fall. Zur Not reicht 1 mal weiß drüberstreichen


britnet
beantwortet von britnet am 17. Mai 2009 21:59
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Generell könnte man ja sagen, du hast eine neue Tapete bekommen, da noch keine Farbe vorher drann war. Meistens ist es so, dass man seine Wohnung so hinterlassen muss, wie sie war. In deinem Fall also weiß. Rot ist eine wenig dezente Farbe und von Fall zu Fall muss das mir dem Vermieter abgeklärt werden, ob du sie so lassen darfst. Mit etwas Glück, wollen die nachmieter auch diese Farbe....


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