Rote Ampel an Straßenbahnhaltestelle

3 Antworten

Zu einem Gerichtsverfahren wird es nicht kommen.

Angenommen der Fahrer erstattet Anzeige. Dann bekommst Du von der Bußgeldbehörde einen Anhörungsbogen in dem Du Dich zur Sache äußern kannst wenn Du möchtest.

Dann wird die Bußgeldbehörde alles werten und wahrscheinlich einen Bußgeldbescheid erlassen der folgenden Inhalt hat:

Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.

§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat

  • 90€ Bußgeld
  • 3 Punkte
  • 28,50€ Gebühren

Sollte es zu einer Gefährdung von Personen gekommen sein dann wird es teurer:

Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährdeten dadurch Andere.

§ 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG

  • 200€ Bußgeld
  • 4 Punkte
  • 1 Monat Fahrverbot
  • 28,50€ Gebühren

Ob das stimmt weiß ich nicht, aber danke für die mühe.

Eine Anzeige ist theoretisch möglich, aber er muss beweisen, dass DU am Steuer gesessen hast. Und überhaupt, er braucht bereits Zeugen dafür, DASS Du die rote Ampel überfahren hast.

Ein Gerichtsverfahren klingt für mich dystopisch, aber rein theoretisch ist ein Bußgeld natürlich denkbar, so die Beweiskraft gegeben ist.

Kann aber sein, dass er auch nur ein wenig geblufft hat, um dir Angst einzujagen. Achte einfach in Zukunft auf die Ampel.

aber er muss beweisen, dass DU am Steuer gesessen hast. Und überhaupt, er braucht bereits Zeugen dafür, DASS Du die rote Ampel überfahren hast.

Der Straßenbahnfahrer ist hier Zeuge, seine Aussage zählt als Beweis.

@Crack

Hm, dann verstehe ich aber nicht, wo der Unterschied dazu ist, sich z. B. an eine Kreuzung zu stellen und jeden, der über Rot fährt, anzuzeigen....

Und wäre das nicht Verleumdung, wenn man die Anschuldigung nicht beweisen kann?

@DeltaHeaven

Dazu muss man die rechtliche Stellung eines Zeugen und eines Betroffenen betrachten:

Die Aussage eines Zeugen [Straßenbahnfahrer] muss immer vollständig und wahrheitsgemäß sein sonst macht er sich der Falschaussage nach § 153 StGB strafbar.

Der Betroffene [Fragesteller] dagegen muss überhaupt nicht aussagen und darf sogar ungestraft lügen, dafür kann er nicht bestraft werden.

Daraus ergibt sich dem Zeugen gegenüber eine höhere Glaubwürdigkeit da er ja bei einer Falschaussage mit einer Strafe rechnen muss, der Beschuldigte aber nicht.


Wenn also jemand einen Anderen fälschlicherweise beschuldigt bei Rot gefahren zu sein muss er davon ausgehen das er selbst bestraft wird, denn er begeht damit eine Straftat. Und, rechtlich gesehen reicht auch vor Gericht oft eine Zeugenaussage als Beweis aus wenn sie glaubhaft erscheint.

@Crack

Danke für die Aufklärung.

So schlimm wird das schon nicht sein. Ich kann deine Sorge aber gut verstehen, aber wenn man über eine rote Ampel fährt und es ist nichts passiert, kann nicht mehr als eine kleine Geldstrafe bei dir eintreffen. Wer weiß ob der Straßenbahnfahrer überhaupt genug beweise hat. Ich hoffe ich konnte dich ein bisschen "beruhigen" LG Felix