Rollstuhl, von der Krankenkasse bezahlt, 1 Jahr alt: Wer kommt für defekte Verschleißteile auf?
Mein Freund bekam vor knapp 1 Jahr von seiner KK einen neuen Rollstuhl erstattet. Nun ist ein Radlager vorne abgelaufen, da er täglich mehrere Kilometer zurückzulegen hat.
Frage: Wer kommt (auch innerhalb eines solchen relativ kurzen Zeitraums) für den Austausch / Instandsetzung von Verschleißteilen auf? Normalerweise ja die Krankenkasse.
Aber da sagte ihm ein KK-Mitarbeiter, daß innerhalb der ersten 2 Jahre auf den gesamten Rollstuhl mit ALLEN Teilen, eine Gewährleistung durch den Hersteller vorliege – sogar einschließlich z.B. der Radlager, denn "das könne nicht normal sein, daß die schon nach knapp 1 Jahr defekt seien." Und sieht somit keinen KK-Erstattungsgrund!
Der Hersteller wiederum, gibt aber keine Gewähr auf Verschleißteile! (Es sei denn, es ließen sich Materialfehler nachweisen... )
Wer weiß, was hier in solchen Fällen die Rechte und Möglichkeiten von Hilfsmittel-empfängern sind?
Und gibt es irgendwelche Urteile o.ä. darüber, wann ein Verschleiß noch als "üblich" anzusehen und damit erstattungsfähig ist, oder ab wann nicht mehr?
5 Antworten
hilfsmittel werden sofern ärztlich verordnet, von den krankenkassen zur verfügung gestellt, die auch üblicherweise bei notwendigen reparaturen die kosten tragen. ich verstehe die formulierung "bekam erstattet" nicht. wenn das bedeuted, dass dein freund den rolli privat gekauft hat und er in dessen eigentum ist, muß er sich mit dem verkäufer auseinandersetzen. bei einer ärztlichen verordnung für den rolli, übernimmt die krankenkasse alle kosten für anschaffung, wartung und notwendige reparaturen.
Ich meinte damit, daß er ihn ausgesucht & beantragt hat (via Sanitätshaus) und genau der ihm von der Kasse bezahlt wurde - also es ist kein von der Kasse zugewiesener Rollstuhl.
Ich habe im Wohnheimbereich gearbeitet, da haben alle Rollifahrer mit einem Sanitätshaus o.ä. einen Wartungsvertrag gehabt.
Wenn dann etwas an den Rollstühlen war, kam jemand mit einem Werkstattwagen und hat versucht, den Schaden vor Ort zu beheben.
Abgerchnet wurde auch jeweils mit den Krankenkassen.
1 Jahr, Garantiefall, er soll auch mit diesem Argument bei der Kasse wegen der Reparatur anfragen, auch Rollstühle haben Garantien.
Fährt der mit dem Rollstuhl auf der Autobahn? Erst ein Jahr alt und schon das Radlager fertig, mei erster war 11 Jahre und es kam kein Radlager, ist auch egal. Ruft Eure Kasse an und sagt das es nicht sein kann das nach einem Jahr das Radlager fertig ist, die Mitarbeiter werden Euch schon Antworten.
Nein, nur jeden Tag zu "Fuß" (und Öffis) Hin+Rück zur Arbeit, mehrere Km...
Die Kasse muss das bezahlen. Radlager gehören ganz klar zu den Verschleissteilen, und der Hersteller muss dafür keinen Ersatz leisten.
das ist typisch deutschland...
ich habe keine ahnung diesbezüglich, aber ich würde an eurer stelle mich schlau machen:
bei der verbraucherzentrale
bei einem anwalt
event. bei der pflegekasse
Gilt das auch grad für Verschleißteile?? Denn eine Garantie gilt ja nur, wenn der Defekt nachweislich(!!) durch Materialfehler entstanden ist und nicht durch Abnutzung, oder?