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Rollerverkauf! Wer ist im Recht?

gefragt von mbknitro am 27.04.2009 um 17:35 Uhr

Hallo Ich habe meinen Roller verkauft welcher einen gebrauchten Austauschmotor hat. Der Roller lief und ich bin auch noch selbst damit gefahren. Ich habe ihn bei mobile zum Verkauf reingesetzt worauf sich ein Interessent gemldet hat. Nun hat sich etwa nach 1 1/2 Wochen der Großvater des Käufer gemeldet welcher den Roller auseinandergenommen hat und meint dass der Motor total schrott sei. Ich habe am Motor aber keine Veränderungen vorgenommen und wusste von nichts. Nun will er dass ich die Kosten übernehme oder den Roller zurücknehme ansonsten leitet er weitere Schritte ein. Meine Frage ist wer ist im Recht? Muss ich überhaupt für etwas aufkommen? Im Vertrag steht auch Gekauft wie besichtigt und dass der Verkäufer keinerlei Haftung übernimmt. Er ist auch Probe gefahren und hat nichts beanstandet.

Ich würde mich über Antworten freuen. Danke

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Recht x 35.359 Roller x 1.807 Verkauf x 1.106

anonym
beantwortet von mbknitro am 27. April 2009 17:46
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Es steht in meinem Vertrag: Der Verkäufer verkauft hiermit das nachstehend bezeichnete gebrauchte Kraftfahrzeug an den Käufer privat weiter. Unter Ausschluß der Sachmängel-Haftung wird das Kfz verkauft, soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird (Buchstabe C.). Für Schadenersatzansprüche aus Sachmängel-Haftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Verkäufer Pflichten beruhen,sowie...

Ja auf jeden Fall hab ich keine besondere Vereinbarung von wegen dass ich Garantie übernehme. Und ich hab ja dazu geschrieben gekauft wie besichtigt.


anonym
beantwortet von mbknitro am 27. April 2009 17:40
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Wenn ich das richtig verstanden habe will er sich auch einen Anwalt dann nehmen.


anonym
beantwortet von Arcsh am 27. April 2009 17:39
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Wenn steht, dass du keinerlei Haftung übernimmst, dann ist es auch wohl auch so!?


magura99
beantwortet von magura99 am 27. April 2009 17:38
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Ich würde erst einmal warten was für Schritte er einleitet. GGfls. kannst du immernoch einen Anwalt einschalten/ befragen.


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