roller von 50 auf 25 drosseln

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Ja, die Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO die Du jetzt hast machen lassen bestätigt nur, das Dein Roller jetzt technisch gesehen ein Mofa ist. Rechtlich gilt aber noch die alte Betriebserlaubnis als Roller. Du mußt nun Durch Eure Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis als Mofa erteilen lassen (auch obwohl das Fahrzeug zulassungsfrei ist). Dazu fährst Du zu Eurem Strassenverkehrsamt und legst die Betriebserlaubnis und die Änderungsabnahme vor, den Roller brauchst Du nicht mitzunehmen. Die kopieren i.d.R. den Text mit den neuen Daten aus der Änderungsabnahme und heften diesen dann gesiegelt an Deine BEtriebserlaubnis vom Roller. Kosten an Gebühr unter 10 EUR. Wenn Du Dir die Änderungsabnahme genau durchliest, dann steht da auch irgendwo ein sinngemäß ein Satz wie "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich. Ein alleiniges Mitführen der Änderungsabnahme reicht definitiv NICHT aus, den die Betriebserlaubnis erteilt nicht der TÜV / DEKRA sondern immer die Zulassungsstelle als untere Verwaltungsbehörde.