hallo, ich hatte grad eben einen rollerunfall mit nem kumpel seinem roller der schaden beträgt ca. 800 ich hatte keinen führerschein was kann ich machen das ich nichts zahlen muss

Sofort in ein Land ohne Auslieferungsabkommen mit Deutschland flüchten!

Wenn du minderjährig bist musst du nichts zahlen. Dann macht das Papa für dich.
bonitas am 5. August 2009 01:15 So jung kann er gar nicht sein, dafür müßte er nämlich jünger als 7 Jahre sein!
Arschkrampe2009 am 5. August 2009 01:17 Unter 7 Muss garniemand Zahlen (ausser bei grober vernachlässigung der Aufsichtspflicht die Eltern oder deren Haftpflicht) ab 7 dann die eltern und ab 18 zahlt dann jeder für sich.
bonitas am 5. August 2009 01:20 Tut mir leid, Du irrst Dich gewaltig! Vorausgesetzt, die Aufsichtspflicht wurde nciht verletzt, dann ist es so: Unter 7 haftet niemand, zwischen 7 und 18 gibt es eine beschränkte Haftung, ab 18 haftet man voll. Die Eltern spielen keine Rolle, sofern die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde!
Arschkrampe2009 am 5. August 2009 01:26 Irgendwer muss und wird auch bezahlen. Ein Versicherung wird es nicht sein. Der Bursche mit 15 nur wenn er das Geld hat. Wahrscheinlich also auch nicht. Wer bleibt dann noch?
bonitas am 5. August 2009 01:39 800 EUR bleiben hängen, das ist eine Summe, die er irgendwann aufbringen kann. Die Eltern müssen das nicht bezahlen, kannste glauben.
Arschkrampe2009 am 6. August 2009 12:39 Okay. Das bedeutat also ein 15jähriger, nennen wir ihn der einfachheit halber Vollpfosten (VP), fährt mit einem Roller und ohne Führerschein meine 2 jährige Tochter nieder. Diese überlebt jedoch als lebenslanger Pflegefall. Der VP mit dem Roller und die Erzeuger von VP sagen einfach: "Nö, dafür zahlen wir nicht", und niemand muss die nächsten drei Jahre löhnen?

Du hast ganz schlechte Karten! Wir lernen für die Zukunft: Ich mache nicht das, was ich nicht machen darf!

Nichts. Ich finde auch, daß Du dazu stehen solltest, war ja schließlich Dein Fehler. Warum also soll jemand anders dafür zahlen und nicht Du??? Aber abgesehen davon wird der Roller sicherlich versichert gewesen sein. Der Schaden beim Unfallgegner wird also beglichen von der versicherung (die Dich aber in Regress nehmen könnte). Oder handelt es sich nur um einen Schaden an dem Roller und nicht um einen Schaden bei einem anderen Verkehrsteilnehmer? Einen Eigenschaden wirst Du selbst tragen müssen, für Roller gibt es nämlich keine Vollkaskoversicherung.
Naja, deine Versicherung dürfte das in einem solchem Fall nicht übernehmen... Musst wohl blechen!
ich bin 15
Arschkrampe2009 am 5. August 2009 01:13 Puh glück gehabt, dann löhnen deine Eltern.
bonitas am 5. August 2009 01:17 Pech gehabt, die Eltern löhnen ganz sicher nicht! Mit 15 weiß man nämlich schon ganz genau, daß man ohne Fleppen nicht fahren darf! Und die Aufsichtspflicht haben die Eltern wohl auch nicht verletzt, denn in diesem Alter bindet man Kinder nicht mehr zu Hause ans Tischbein!
Arschkrampe2009 am 5. August 2009 01:20 Aber mit 15 hat man noch kein Geld mit dem man Zahlen könnte. Also zahlen erstmal die Eltern. Die können das aber wieder einklagen dann in 3 Jahren.
bonitas am 5. August 2009 01:42 Das kann man so nicht sagen. Kinder von heute haben oft mehr Geld, als man denkt. Und rein rechtlich kann man mit Beginn seiner natürlichen Existenz Geld verdienen und besitzen, und es gibt Kinder, die haben tatsächlich ein gutes Einkommen! Also bitte nicht alle über einen Kamm! Die Eltern sind ganz sicher nicht dran. Und dass die dann ihren Sohn verklagen sollen, halte ich für sehr phantasievoll!
Warum sollen die Eltern zahlen. Das Kind muß. Der Gläubiger kann einen Titel erwirken und dann 30 Jahre vollstrecken, da ist der Kleine schon groß.

neben den 800 wird wohl noch irgendeine Strafe hinzukommen wegen Fahrens ohne Führerschein.
Aber sonst geht es Dir noch ganz gut, oder??? Im übrigen hast Du eine Straftat begangen nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder...
fast vom Stuhl fall vor Lachen :-DDD