Buegelfee am 30.07.2008 um 21:05 Uhr
wir möchten unserem Sohn einen 50er Roller kaufen. Das ist ein älteres Modell, nicht frisiert und fährt locker über 60km/h. Unser Sohn hat den Führerschein fürs Auto darf also nur 50er fahren. Er meint die Regelung wären auch nicht schneller als 45km/h. Wir sind der Meinung das es egal ist wie schnell der Roller ist, er ist ja nicht frisiert. Wer hat Recht?

Es ist vollkommen egal, wer den Roller frisiert hat; verantwortlich ist der Halter. (Nein, ein unfrisierter 50er-Roller fährt nicht über 60 Km/h; das sehe nicht nur ich so, sondern auch der zuständige Richter.)
Als Kleinkrafträder gelten auch - Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind. - Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Ansonsten: Wenn es ein gebrauchter Roller ist, würde ich dieses Fahrzeug in einer Fachwerkstatt prüfen lassen. Das Geld für diese Überprüfung dürfte gut angelegt sein. Die Folgen der Benutzung eines "frisierten" Rollers dürften wesentlich kostspieliger sein. Angefangen: Verstoß gegen das Fahrerlaubnisrecht = Straftat mit vielen Punkten und einem möglichen Verbot, Führerscheine jedweder Art in den nächsten Monaten zu erwerben Zivilrecht: Bei einem Unfall könnte die Haftpflichtversicherung den Halter in Regress nehmen: bis zu 5000€ sind angesagt.
Wir sind halt nicht so im Thema und können auch nicht erkennen ob das stimmt. Wir verlassen uns da auf den Besitzer der versichert das nie etwas am Roller gamacht wurde. Es ist ein Honda Roller 24 Jahre alt?