Hallo zusammen, der Fall sieht folgendermaßen aus. Der Nachbar meiner Mutter und meine Mutter teilen sich einen Abwasserkanal. Bei ihm im Haus kam es jetzt immer wieder zu Verstopfungen und sein Keller lief im vergangenen Jahr öfters voll. Wir haben jetzt einer Kanalsanierung zugestimmt, da im Grundbuchamt verankert ist, dass wir die Kosten gemeinsam tragen müssen. Jetzt flatterte uns ein Schreiben von dem Nachbar ins Haus in dem er uns auffordert alle Rechnungen, die er im vergangenen Jahr mit seinem Keller hatte zur Hälfte zu begleichen. Wir wussten das ganze vergangene Jahr nicht dass diese Probleme bestanden. Er hat uns dies nie mitgeteilt und somit sehen wir keinen grund die Rechnungen zur Hälfte zu begleichen. Oder müssen wir das doch tun. Wir wissen ja noch nicht einmal ob bei diesen Verstopfungen der Hauptkanal schuld war, dies geht aus den rechnungen nicht hervor.
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Fragen Sie mal bei dem Handwerker, der die Rechnungen ausgestellt hat nach, ob die geimeinsame Abwasserleitung betroffen und ursächlich war. Dann haben Sie Gewissheit und können ohne die Kosten eines Rechtstreites zahlen oder begründet ablehnen!

Habt ihr zwei getrennte Hausanschlüsse? Wenn das der Fall ist, so lag die Verstopfung in seinem Abwasserstrang, denn ihr hattet ja keine.

Nachdem ihr bei der Reinigung des hauptabwasserkanalrohres zugestimmt habt, word euch nichts anderes übrig bleiben als mitzuzahlen....den grund für die verstopfung ist seine eigene sache und hat mit dem nichts zu tun
Ja,ihr habt dem zugestimmt und werden zahlen müssen.nun ist doch alles bereinigt,seid froh das ihr den schaden und de sauerei nicht hattet
Questor am 12. Januar 2009 10:14 Nur was den Kanal selbst betrifft, also Verstopfungen oder Rohrbruch. Aber sie müssen doch nicht die Renovierung vom Keller des Nachbarn mit finanzieren, welche Logik soll das denn sein!?

Ihr seid nur am gemeinsamen Abwasserkanal beteiligt, nicht an seinem Haus oder Keller. Was ist das denn für ein Spaßvogel? Am besten wäre es, du lässt die Rechnung von einer geeigneten Stelle prüfen.