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Rohrbruch - Versicherung

gefragt von JulepeJulepe am 29.06.2009 um 13:56 Uhr

meine freundin hat mir grad folgendes erzählt: letzte woche hatte der mieter über ihr einen wasserrohrbruch. da er nicht da war, ist der schaden dementsprechend groß. 4 räume sind in mitleidenschaft gezogen worden, sämtliche möbel unbrauchbar und der komplette boden muss raus. Jetzt sagt die vermieterin, das die versicherung meiner freundin alles erstmal vorstrecken soll, und die versicherung des anderen den schaden später bezahlt. Das ist doch niemals rechtens! sie weiß jetzt nicht was sie als nächstes machen muss. Kann jemand helfen?


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anonym
beantwortet von dantes am 29. Juni 2009 13:58
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Doch, das ist sogar noch anders: Die Hausratversicherung deiner Freundin muss die Hausratschäden zahlen. Die Gebäudeschäden zahlt die Wohngebäudeversicherung. Der Mieter über euch muss NICHTS zahlen. Ihn trifft kein Verschulden. Die Haftpflichtversicherung von ihm würde, wenn nötig, vor Gericht diese Ansprüche von euch zu vollem Recht abwehren.

Kommentar von dantes am 29. Juni 2009 14:02

Ach ja: Ich mach das jetzt einige Jahre und hab das auch mal ordentlich gelernt...

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayaNr1 am 29. Juni 2009 14:08

GAAANNZZZ GENAU HERR SCHADEN BEARBEITER :-)

Kommentar von dantes am 29. Juni 2009 14:09

YES! :-) :-) :-)

Kommentar von guterwolf am 29. Juni 2009 14:13

nur mal so nebenbei gefragt: soll ja Leute geben, die "brauchen" keine Hausratversicherung.

Wer kommt dann für den Schaden auf?

Kommentar von dantes am 29. Juni 2009 14:18

Die Person selber, wenn den Mieter z.B. oben drüber kein Verschulden trifft. Dann bleibst du eben auf den Kosten sitzen. Wer keine Hausrat braucht, trägt dieses Risiko selbst. Btw.: Ich halte einen Hausratversicherung auch nicht für elementar nötig. Die Schadensumme ist begrenzt. Viel wichtiger sind: Haftpflichtversicherung, Wohngebäudeversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung. Hausrat ist eine sinnvolle Ergänzung. Aber kein absolutes Muss. Ich kann auch mal ein halbes Jahr mit nur improvisierter oder alten Möbeln leben. ;-) Nur wer teuren Schmuck, etc. hortet sollte sich genauer noch mal Gedanken machen.

Kommentar von guterwolf am 29. Juni 2009 14:32

danke Also ich halte die schon für nötig. Wenn ich mir vorstelle unser Haus brennt ab und ich muss alles neu kaufen, das sind nicht mal eben peanuts.

Kommentar von dantes am 29. Juni 2009 14:45

Klar, das muss jeder selbst wissen. Ich kanns gut nachvollziehen und habe selbst auch eine Hausrat. So ists nicht. Aber ich erlebe Menschen, die kündigen ihre Haftpflichtversicherung und schließen eine Hausrat ab. Das ist irre.


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anonym
beantwortet von anjanni am 29. Juni 2009 13:57
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Das ist vollständiger Unsinn.

In diesem Fall muß die Gebäudeversicherung leisten. Und das muß die Vermieterin veranlassen.

Kommentar von D58301607e274712f52c3e1269c7b78dsmallDjango80 am 29. Juni 2009 13:58

DH

Kommentar von dantes am 29. Juni 2009 13:59

Nein, die Hausratschäden übernimmt NUR die Hausratversicherung (z.B. Möbel)

Kommentar von anjanni am 29. Juni 2009 13:59

Als Folgeschäden des Rohrbruchs???

Ich hatte gerade einen verschuldeten Wasserschaden (wird auch von der Gebäudeversicherung übernommen) und bin nach weiteren Ansprüchen von der Hausverwaltung befragt worden...

Kommentar von dantes am 29. Juni 2009 14:00

Aber natürlich. Die Wohngebäudeversicherung ist eine Schadensversicherung für das Gebäude. Folgeschäden an nicht versicherten Sachen sind nicht versichert.

Kommentar von dantes am 29. Juni 2009 14:03

Was für einen verschuldeten Wasserschaden? Dann zahlt maximal für deine Möbel die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Aber: Die zahlt nur den Zeitwert. Eine Hausrat ist eine Neuwertversicherung. Du bist also besser beraten dieses auch deiner Hausrat zu melden.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 29. Juni 2009 13:58
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Die eigene Versicherung muss gar nichts vorstrecken. Der Verursacher muss den Schaden seiner Versicherung melden, die schickt dann einen Gutachter und dann wird die Sache geregelt
Wobei bei Wasswerrohrbruch nicht der Mieter, sondern der Vermieter als Ursacher zu sehen ist

Kommentar von dantes am 29. Juni 2009 14:01

Ja? Wo liegt sein Verschulden? Quatsch.

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 29. Juni 2009 14:27

Die Rohre gehören zum Gebäude und dafür muss der Vermieter eine Gebäudeversicherung haben, daher wird er als Verursacher angesehen

Kommentar von dantes am 29. Juni 2009 16:04

Quatsch. Das ist völliger Quatsch. Die einzige Versicherung, welche sich um das Verschulden kümmert, sind Haftpflichtversicherungen (glaub mir, ich machs täglich!). Die wird die Ansprüche aber abwehren, da ein Rohrbruch in der Regel ein unabwendbares Ereignis ist. Nun gibts noch die Wohngebäudeversicherung. Die ist aber an die versicherte Sache gebunden. Und in der Wohngebäude ist nur das Wohngebäude eben versichert. Es gibt keine Wohngebäudeversicherung in Deutschland, welche Folgeschäden an Hausratgegenständen zahlt. Das kann nur die Hausratversicherung (hier ist, wie der Name schon sagt, der Hausrat die versicherte Sache). Ansonsten ist ja die versicherte Gefahr des Leitungswasserschadens bei der Hausratversicherung ein wenig idiotisch, nicht? Glaub mal etwas jemandem, der das beruflich Tag für Tag bearbeitet.


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