Rohrbruch über uns, keine Hausrat. Was nun?

10 Antworten

Wer kommt wir die entstandenen Schäden auf? (Renovierung, Unbewohnbarkeit der Wohnung aller Vorraussicht nach für mehrere Wochen, Möbel und Elektrogeräte)

1, Unbewohnbarkeit: Vermieter darüber informieren, Mietminderung aussprechen

2, Renovierung: habt ihr renoviert odr war die Wohnung renoviert? War die Wohnung renoviert ist der Vermieter in Zugzwang. Habt ihr renoviert, ist der Verursacher zur Schadenbeseitigung / Kostenerstattung verpflichtet.

3, Möbel, Elektrogeräte etc.: Zeitwert wird vom Verursacher ersetzt

Ob und wie der Vermieter und Verursacher eine Versicherungen hat / involviert, kann euch egal sein.

Ich empfehle euch, die Sachen nach Möglichkeit stehen zu lassen und Fotos von allen beschädigten Gegenständen zu machen. Auf keinen Fall schon etwas wegwerfen!

Für die spätere Schadensregulierung ist es ratsam, alle beschädigten Gegenstände und deren Anschaffungswert und -jahr schriftlich festzuhalten. Ohne diese Angaben wird der Wert geschätzt, und das meist nicht zu Gunsten des Geschädigten.

Ich hoffe, ihr habt trotzdem noch ein paar schöne Feiertage, trotz des ganzen Ärgers.

PS: Wenn der Gutachter kommt zeigt ihm jede noch so kleine Beschädigung, dann könnt ihr sichergehen, dass er nichts übersieht.

"wenn der Mieter keine Hausratversicherung hätte, dann würden der Schaden des Mieters über die Haushaftpflicht des Vermieters abgewickelt, es sei denn es gäbe noch einen anderen Verursacher. Diese Schadensabwicklung geht allerdings nur zum Zeitwert.

Wenn eine Hausratversicherung besteht, dann ist es völlig Wurscht wer der Verursacher ist. Die Schadensabwicklung geschieht zum Neuwert. Natürlich darf es keine vorsätzliche Beschädigung durch den Versicherungsnehmer gewesen sein." http://www.juraforum.de/forum/mietrecht/rohrbruch-was-steht-dem-mieter-zu-307802

und auch hier http://www.focus.de/immobilien/mieten/versicherungsschutz-bei-rohrbruch-was-tun-wenn-die-wohnung-unter-wasser-steht_aid_712772.html steht beschrieben, das im Normalfall die eigene Hausratversicherung eintritt. Wenn diese nicht vorhanden ist - oder zu vermuten ist das der Schaden durch den Nachbarn oder Vermieter verursacht wurde, dann kann man den Schaden auch über deren Haftpflichtversicherung regulieren. Wobei du dann (so wie bereits oben beschrieben) nur den Zeitwert - nicht den Neuwert - ersetzt bekommst. Die größte herausforderung wird dabei wohl sein die Schuld nachzuweisen, so das die Haftpflicht auch den Schaden übernimmt.

Meine Meinung:

Um alle Schäden am Gebäude (Renovierung), und entstehende Kosten (Trocknung) musst du dich nicht kümmern. Hier ist die Gebäudeversicherung des Eigentümers verantwortlich. Auch um die Schadenregulierung (Fotos machen, etc) muss sich der Eigentümer kümmern.

Eine Hausratversicherung besteht offensichtlich nicht. Hier würde man die Hausratgegenstände zum Neuwert ersetzt bekommen und auch entstehende Kosten (Hotelkosten etc.)

Um einen Haftpflichtanspruch geltend zu machen, bedarf es auch eines Verursacher, welchen ein Verschulden trifft. Dies ist unabhängig von einer bestehenden Haftpflichtversicherung. Daher ist zu prüfen: Trifft dem Eigentümer ein Verschulden (Ist er seinen Instanthaltungspflichten nachgekommen)? Oder trifft dem Installationsbetrieb gar ein Verschulden? Falls dies zu bejahen ist, dann kann man sich mit seinen Ansprüchen entweder an den Eigentümer wenden, oder an die Installationsfirma.

Besteht eine Rechtsschutzversicherung? Diese würde u.U. die Kosten dafür übernehmen, den Anspruch geltend zu machen (aber nur für deinen Hausrat und deine Kosten, nicht die der Mitbewohner).

nach meiner Meinung müßte hier die Haftpflicht des Vermieters zahlen.