In der Mietwohnung meiner Großeltern sind im vergangenen Jahr, durch einen Rohrbruch in den Wasserleitungen (in der Decke) Schäden entstanden. Also der Schaden geht von einem Dritten aus!
Beschädigt wurden die Gardinen. Inzwischen sind die Gardinen erneuert.
Wer muss jetzt versicherungsrechtlich für den Schaden aufkommen? Kann bitte auch rechtliche Verweise gegeben werden?
Die Gebäudeversicherung von der Hausverwaltung? Oder meine Hausratversicherung?
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Das ist ein Schaden am Gebäude und den zahlt die Gebäudeversicherung des Vermieters
Diara1508 am 9. Oktober 2009 01:39
Diara1508 am 9. Oktober 2009 01:40 
Gar nichts von Beiden!
Der Dritte (Verursacher) muss zahlen,
oder seine/Ihre Hausrat!
Niemand anderes!
der dritte ist der vermieter... einfach ein rohr ist in der decke geplatzt...
danke :-D
Westhighlandx am 9. Oktober 2009 03:28 Nicht dafür!
Gern!


rohrbruch=schaden am haus=gebäudeversicherung.

außer deine Großeltern haben den Rohrbruch verursacht.
Schaden durch Rohrbruch, also Gebäudeversicherung!
danke für die antworten! die hausverwaltung fühlt sich für den schaden nicht verantwortlich. weiß du vielleicht wie ich beweisen kann, dass er trotzdem verantwortlich ist?
Diara1508 am 9. Oktober 2009 01:41 Frage die Monteure die den Schaden beseitigt haben um einen Bericht wie der Rohrbruch zustande kam
Für den Schaden an den Gardinen sollte die Hausratversicherung der Großeltern aufkommen:
http://vergleiche4you.de/welche-schadenschaden-deckt-die-hausratversicherung-ab
Schäden am Gebäude deckt die Gebäudeversicherung der Hausverwaltung ab.
die frage kann man nicht beantworten ohne, den genauen sachverhalt zu kennen! daher....wären theoretisch gesehen eventuell alle 3 versicherungen betroffen wenn es mehr schäden gibt....die gebäude für die gebäudeschäden...die hausrat für den betroffen hausrat, da diese alles zum neuwert entschädigt und die haftpflicht/betriebshaftpflicht des verursachers, wenn dieser eindeutig feststellbar ist
I.d.R. liegt bei einem Rohrbruch kein Verschulden vor. Gardinen gehören zur Wohnungseinrichtung und sind somit Hausrat und kein Gebäudebestandteil, deswegen leistet die Hausratversicherung.