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Rohrbruch in der Decke. Wer gleicht den Schaden aus? Hausrat- oder Gebäudeversicherung?

gefragt von kmpsiakmpsia am 09.10.2009 um 1:19 Uhr

In der Mietwohnung meiner Großeltern sind im vergangenen Jahr, durch einen Rohrbruch in den Wasserleitungen (in der Decke) Schäden entstanden. Also der Schaden geht von einem Dritten aus!

Beschädigt wurden die Gardinen. Inzwischen sind die Gardinen erneuert.

Wer muss jetzt versicherungsrechtlich für den Schaden aufkommen? Kann bitte auch rechtliche Verweise gegeben werden?

Die Gebäudeversicherung von der Hausverwaltung? Oder meine Hausratversicherung?

9 Stimmen : Die Gebäudeversicherung von der Hausverwaltung muss für den Schaden aufkommen. (6) ; Die Hausratversicherung der Großeltern muss den Schaden begleichen. (3)

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Diara1508
beantwortet von Diara1508 am 9. Oktober 2009 01:37
1x
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Hilfreichste Antwort

Das ist ein Schaden am Gebäude und den zahlt die Gebäudeversicherung des Vermieters

abgestimmt für: Die Gebäudeversicherung von der Hausverwaltung muss für den Schaden aufkommen.
Kommentar von 06c0ab0010e25d4f4e8b6fdc47446002smallDiara1508 am 9. Oktober 2009 01:39

Kommentar von 06c0ab0010e25d4f4e8b6fdc47446002smallDiara1508 am 9. Oktober 2009 01:40


Weitere gute Antworten


Westhighlandx
beantwortet von Westhighlandx am 9. Oktober 2009 01:23
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Gar nichts von Beiden!


Der Dritte (Verursacher) muss zahlen,
oder seine/Ihre Hausrat!


Niemand anderes!

Kommentar von Simple_avatar6smallkmpsia am 9. Oktober 2009 01:26

der dritte ist der vermieter... einfach ein rohr ist in der decke geplatzt...

Kommentar von Simple_avatar6smallkmpsia am 9. Oktober 2009 01:31

danke :-D

Kommentar von 0e3590c75420d9fba7929c0fab737d31smallWesthighlandx am 9. Oktober 2009 03:28

Nicht dafür!
Gern!


anonym
beantwortet von boboinunder am 9. Oktober 2009 01:20
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abgestimmt für: Die Gebäudeversicherung von der Hausverwaltung muss für den Schaden aufkommen.

ravelinepower
beantwortet von ravelinepower am 9. Oktober 2009 01:21
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abgestimmt für: Die Gebäudeversicherung von der Hausverwaltung muss für den Schaden aufkommen.

biggie55
beantwortet von biggie55 am 9. Oktober 2009 01:21
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rohrbruch=schaden am haus=gebäudeversicherung.

abgestimmt für: Die Gebäudeversicherung von der Hausverwaltung muss für den Schaden aufkommen.

Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 9. Oktober 2009 01:22
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Der Vermieter!


RickyEU
beantwortet von RickyEU am 9. Oktober 2009 01:22
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außer deine Großeltern haben den Rohrbruch verursacht.

abgestimmt für: Die Gebäudeversicherung von der Hausverwaltung muss für den Schaden aufkommen.

esperado
beantwortet von esperado am 9. Oktober 2009 01:24
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Schaden durch Rohrbruch, also Gebäudeversicherung!

abgestimmt für: Die Gebäudeversicherung von der Hausverwaltung muss für den Schaden aufkommen.
Kommentar von Simple_avatar6smallkmpsia am 9. Oktober 2009 01:28

danke für die antworten! die hausverwaltung fühlt sich für den schaden nicht verantwortlich. weiß du vielleicht wie ich beweisen kann, dass er trotzdem verantwortlich ist?

Kommentar von 06c0ab0010e25d4f4e8b6fdc47446002smallDiara1508 am 9. Oktober 2009 01:41

Frage die Monteure die den Schaden beseitigt haben um einen Bericht wie der Rohrbruch zustande kam


anonym
beantwortet von nordfriese007 am 9. Oktober 2009 09:55
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Für den Schaden an den Gardinen sollte die Hausratversicherung der Großeltern aufkommen:

http://vergleiche4you.de/welche-schadenschaden-deckt-die-hausratversicherung-ab

Schäden am Gebäude deckt die Gebäudeversicherung der Hausverwaltung ab.

abgestimmt für: Die Hausratversicherung der Großeltern muss den Schaden begleichen.

PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 9. Oktober 2009 14:19
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die frage kann man nicht beantworten ohne, den genauen sachverhalt zu kennen! daher....wären theoretisch gesehen eventuell alle 3 versicherungen betroffen wenn es mehr schäden gibt....die gebäude für die gebäudeschäden...die hausrat für den betroffen hausrat, da diese alles zum neuwert entschädigt und die haftpflicht/betriebshaftpflicht des verursachers, wenn dieser eindeutig feststellbar ist

abgestimmt für: Die Hausratversicherung der Großeltern muss den Schaden begleichen.

Anjosh
beantwortet von Anjosh am 22. November 2009 01:49
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I.d.R. liegt bei einem Rohrbruch kein Verschulden vor. Gardinen gehören zur Wohnungseinrichtung und sind somit Hausrat und kein Gebäudebestandteil, deswegen leistet die Hausratversicherung.

abgestimmt für: Die Hausratversicherung der Großeltern muss den Schaden begleichen.

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