Guten Morgen, ich möchte gerne für mich und meine Frau eine Risikolebensversicherung über Kreuz abschließen um die event. anfallende Erbschaftssteuer zu umgehen. Darüber liegen mir nun zwei Angebote vor. 1. Hannoversche Leben - 2. Cosmos Direkt Hannoversche Leben ist EUR 18,00 teurer bei gleichen Angaben. Ich bin mir nun unschlüssig, welche ich abschliessen soll? Wo habe ich im Schadensfall die wenigsten Schwierigkeiten. Danke.

Wenn Du Dir die Versicherungsbedingungen im Detail ansiehst, dann ist es keine Frage mehr, welchen Vertrag Du abschließen sollst.
Die Cosmos wirbt ja immer mit ihren guten Test-Ergebnissen. Hast Du Dir den Test-Button schon mal genau angesehen? Da steht nicht drauf "Platz 1 - beste Versicherung" sondern es steht drauf: "Platz 1 - günstigste Versicherung".
Die günstigen Basis-Tarife der Cosmos kann man sich allerdings sparen, denn das ist beinahe so, als hätte man überhaupt keine Versicherung. Aber die Cosmos hat ja als Alternative auch Komfort-Tarife.
Und wenn Du die Komfort-Leistungen der Cosmos wählst, dann ist der Beitrag nicht mehr konkurenzfähig. Erübrigt sich also. Die wissen ganz genau, warum sie nur mit dem Preis-Sieger-Button werben...
Für die Hannoversche-Leben findest Du die Versicherungsbedingungen hier: http://link2it.de/3L3tpD7L => Das Bedingungswerk überzeugt ebenso wie der Beitrag
Schöne Grüße
justii
Ich rate weder zur Cosmos noch zur Hannoverschen Leben! Die Bedingungen der Cosmos sind wie der erste Beitrag bereits erwähnte, unterirdisch! Bei der Hannoverschen Leben hast du leider stets das Insolvenzrisiko, also du weißt nie wie lang es Sie so noch gibt. Sie wurde bereits von der VHV gekauft aber die stützen dieses Unternehmen nur bis zu einer festgelegten Schmerzgrenze! Siehe Geschäftsbericht VHV 2008!
Empfehlenswert sind z. Zt. die Dialog, Europa oder beispielsweise die Stuttgarter die haben neue Konditionen definiert und sind dadurch attraktiver geworden. Die Dialog gehört zum Generali Konzern (genau wie die Cosmos), die Europa gehört zur Continentale. Stuttgarter ist eigenständig und so gar eine VVaG! Die Finanzstärke ist bei der Stuttgarter definitiv stärker als bei allen Anderen! zu mindet momentan!
Also Finger weg von Cosmos & Hannoversche!

Die Leistungen aus der Risiko-Lebensversicherung gehört doch nicht zur Erbmasse... Bei der Lebensversicherung ist doch der Schadensfall immer sehr klar. Wenn jemand stirbt, dann gibt es Geld. Sofern nicht bei der vorvertraglichen Anzeigepflicht Krankheiten verschwiegen wurden und die versicherte Person sich in den ersten 3 Jahren das Leben nimmt, so sollte es theoretisch nicht zu Streitereien im Schadensfall kommen.
Die Leistungen aus der Risiko-Lebensversicherung gehört doch nicht zur Erbmasse..., trotzdem unterliegen Leistungen aus der Risiko-LV der Erbschaftssteuer, wenn sie auf Grund eines Bezugsrechts erworben werden. Wenn also Todesfall-Leistung und sonstige Vermögenswerte den Erbschaftssteuerfreibetrag überschreiten, ist die von One77 gewählte Variante sehr ratsam.
Sofern nicht bei der vorvertraglichen Anzeigepflicht Krankheiten verschwiegen wurden..., so sollte es theoretisch nicht zu Streitereien im Schadensfall kommen.
Es sei denn die eine oder auch beide Gesellschaften stellen Fragen, die nur schwierig zu beantworten sind. Kann man eine Frage wie "Sind Sie im Beruf oder in der Freizeit Gefahren ausgesetzt?" überhaupt verneinen? So gesehen bin ich sowohl als Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer immer irgendwelchen Gefahren ausgesetzt. Deshalb würde ich Gesellschaften bevorzugen, die an dieser Stelle nur nach besonderen Gefahren fragen.
toedti2000 am 28. Oktober 2009 15:38 Die Erbschaftssteuer kann man in dem Fall doch leicht umgehen...
http://www.anwalt.de/rechtstipps/lebensversicherung-erbschaftsteuer-muss-nicht-sein_001653.html
Achtung Erbschaftssteuer!
Wenn in einer Lebensversicherung ein namentliches Bezugsrecht vorhanden ist (also beispielsweise: "Im Todesfall soll die Versicherungssumme an meine Frau Maria Maxxelmüller, geb. am 26.11.1957 ausbezahlt werden"), dann fällt der Vertrag nicht in die Erbmasse.
Wenn in einer Lebensversicherung KEIN namentliches Bezugsrecht vorhanden ist (also beispielsweise: "Im Todesfall soll die Versicherungssumme an meine Frau ausbezahlt werden"), dann fällt der Vertrag in die Erbmasse.
Schon bei der Antragstellung unbedingt beachten.
Gruß justii
DH ein traum lieber JUSTII