Marvello am 14.01.2008 um 18:57 Uhr
Hallöle, ich habe mal gehört, daß wenn man "riestert", die Rente nicht ausbezahlt wird, wenn man seinen Wohnsitz nicht mehr in Deutschland hat. Ist da was wahres dran? Ich überlege, einen Vertrag abzuschließen, aber wenn das so ist. . .

Schädliche Verwendung
Die Zulagen vom Staat und die Steuervorteile müssen bei den nachfolgenden Sachverhalten zurückgezahlt werden. Zudem sind die im ausgezahlten Kapital enthaltenen Erträge, ähnlich der Besteuerung von Lebensversicherungen, dann noch zu versteuern.
* Kündigung des Riester-Vertrages.
Hiervon jedoch nicht betroffen ist die Übertragung des vorhandenen Kapitals auf einen anderen Tarif beim selben Anbieter oder auf einen anderen Anbieter.
* Tod des Anspruchsberechtigten vor Rentenbeginn.
Ausschließlich der Ehepartner kann, sofern er einen eigenen Riester-Vertrag hat, die Zulagen des Verstorbenen übernehmen. Die Kinder oder andere nahe Verwandte jedoch nicht.
* Eventuell wenn aus dem Riester-Vertrag Geld zum Erwerb von Wohneigentum entnommen wurde und dies nicht entsprechend den Vorgaben zurückgezahlt wurde. Insbesondere auch dann, wenn das Wohneigentum z. B. nicht der Altersvorsorge dient(e).
* Wenn der Hauptwohnsitz ins Ausland verlegt wird.
Bei folgendem Sachverhalt müssen die Zulagen nicht zurückgezahlt werden:
* Ruhestellung des Vertrages ohne Auszahlung des Guthabens.

die frage ist doch, kann man dem staat vertrauen?
egal wie sie die rente nennen, riester, oder sonst was, alles vom staat ist mit vorsicht zu geniessen!

Die Zulagen der Riester-Rente, werden von deutschen Steuern finanziert. Im Rentenfall ist die Riester-Rente deshalb auch voll zu versteuern.
Lebt man nun z.B. in Mallorca, gibt es in Deutschland keine Steuerpflicht. Aus diesem Grund müssen die geschenkten Zulagen wieder zurückgezahlt werden.
Derzeit gibt es aber eine EU-Klage gegen diese Praxis.