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Riester- vs. Rürup-Rente - Unterschiede?

gefragt von berndbernd am 09.08.2006 um 10:09 Uhr

In welchen Punkten unterscheidet sich eigentlich die Rürup- von der Riester-Rente?

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Finanzen x 23.751 Geld x 22.749 Rente x 1.547 Altersvorsorge x 330

anonym
beantwortet von lyssi am 26. Januar 2007 19:48
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Hallo, bei der Rüruprente gibt es keine Zuschüsse vom Staat. Bei der Riesterrente bekommt man selbst 154 Euro und für Jedes Kind 185 Euro Zuschuss vom Staat. Das heißt die Riesterrente ist sehr sinnvoll für Geringverdiener. Hausfrauen die gar kein Einkommen haben wegegen Ihrer 4 Kinder.Bei einigen Versicherungen (Volksfürsorge) können diese schon für 10 Euro montlich eine Rente abschließen. Ohne Bruttoeinkommen muß der Ehepartner beruftätig sein und nicht selbstständig. Diese Hausfrau würde selbst 120 Euro einzahlen und einen Zuschuss von 894 Euro bekommen. Nach 30 Jahren baut sich ein beachtliches Vermögen auf. Ob Riester oder Rürup muß für jeden einzeneln persönlich geprüft werden.Falls mehr erläuterungen bitte mailen lysshaja@aol.com

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 23. Mai 2007 08:52

Der Beitrag zu einer Rürup-Rente kann in 2007 mit 64 % von 20.000 € also 12.800 € in die Vorsorgeaufwendungen für die Alteresvorsorge eingesetzt werden. Dadurch kann man das zu versteuernde Einkommen reduzieren und Steuernsparen.


jheart
beantwortet von jheart am 27. Februar 2007 21:40
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Die Rürup Rente ist wie eine gesetzliche Rente, nur dass man privat anspart und nicht in das staatliche Umlageverfahren.

Sie ist auch für Selbständige möglich.

Vorteil: Im Gegensatz zur staatlichen Rente hat man etwas angespart.

Nachteil: Es ist nur eine Rente, d.h. wenn der Begünstigte (was niemand erwarten will) kurz nach Rentenbeginn stirbt, ist alles weg. Es gibt auch nichts zu vererben. Lediglich eine Witwenrente ist enthalten.

Vorteil 2: bis zu 50% der Beiträge können für eine Berufsunfähigkeitsrente gewidmet werden. Diese unterliegen dann dem Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen.

Bei der Rieste Rente zahlt der Staat direkt dazu. Selbständige können diese Anlageform nicht nutzen (außer über den Ehegatten, wenn dieser als Angestellter die Riester Rente nutzen darf). Vorteil: Es gibt direkt eine steuerfrei Förderung in der Ansparphase. Nachteil: Im Gegenzug sind die Auszahlungen in der Rentenbezugszeit zu 100% zu versteuern. Vorteil: bis zu 30% können bei Rentenbeginn kapitalisiert (=auf einmal ausgezahlt werden). Der Rest hängt wieder von der persönlichen Lebensdauer ab. Nachteil: Die Beträge sind relativ gering, so dass man noch recht jung sein muss, um einen einigermaßen merkbaren Betrag zu erhalten.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 12. April 2007 09:34
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Diese Frage ist im Rahmen dieses Forums nicht so einfach zu erklären. Alle Antworten sind nur ein Auschnitt aus dem was Riester- Rente und Rürup-Rente wirklich ist. Die Rürup-Rente gehört zur Schicht 1 der Basisversorgung (Gesetzliche Rente und Basisrente) . Die Riester-Rente gehört zu Schicht 2 der Zusatzversorgung(Betriebliche Altersversorgung und Riesterförderung). Beide Rentenarten haben ihre Berechtigung und sollten in eine Altersvorsorge eingebaut werden. Ob sich eine der beiden Renten für jemanden lohnt, kann nur individuell geprüft werden. Es gibt zuviel Faktoren, die in die Entscheidung mit einfließen müssen, ob eine Riester-Rente oder ein Rürup-Rente in Frage kommt. Das wären z.B. Familienstand, Alter, Selbständig oder Angestellter, Anzahl Kinder, Höhe des Jahresbruttogehaltes, Steuersatz und vieles mehr. Wichtig ist auf jeden Fall, dass man sich nicht nur auf die gestzliche Rente verläßt. Solltest du dich mit dem Gedanken tragen deine Altersvorsorge aufzubauen, so suche dir einen seriösen Berater, der über alle drei Schichten der Altersvorsorge berät. Am besten ist dies ein banken- und versicherungsunabhängiger Berater.

Beste Grüße Edgar Niklaus


kermit
beantwortet von kermit am 9. August 2006 11:05
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Bei der Riesterrente wurden nur die Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung gefördert. Die Rürup-Rente umfasst auch die nicht rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen. Bei der Riesterrente ist bei Rentenbeginn eine Kapitalauszahlung möglich, bei der Rüruprente nicht. Da wird das Geld nur in Form der monatlichen Rente ausgezahlt. Es gibt noch mehr Unterschiede, die ich aber im Einzelnen nicht kenne.

Kommentar von poisonyvi2410 am 12. Dezember 2006 17:28

Bei der Riesterrente ist lediglich eine Teilkapitalisierung möglich, der Rest muß auch als Rente ausbezahlt werden. Aber gefördert werden auch die Ehefrauen der Pflichtversicherten und die Beamten und deren Kinder. Die Rürup Rente ist nur für Selbständige oder rentenversicherungspflichtige Spitzenverdiener geeignet.


anonym
beantwortet von einem Gast am 17. Januar 2007 18:26
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Tipp: Gerling bietet eine Kombination aus Rürup und Riester Rente an. Somit kriegt man die Vergünstigungen (Zulagen, Steuerersparniss) aus beiden Modellen.


anonym
beantwortet von berndstein am 11. Mai 2007 09:10
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Personenkreis

Riester: Nur für bestimmte Personengruppen möglich: Rentenversicherungspflichtige und Personen (400 € Jobber)die auf die Befreiung von der rentenversicherungspflicht verzichten siehe auch http://www.versicherung-portal-1.de/riesterrente/

Rürup-Rente: Grundsätzlich für alle möglich

Förderung: Riester: Zulagen und/oder steuerl. Förderung über Sonderausgabenabzug.

Rürup: nur steuerliche Förderung, aber am Anfang deutlich geringer als bei Riester


anonym
beantwortet von Lissa am 16. März 2007 08:37
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iwantyou
beantwortet von iwantyou am 9. März 2007 20:24
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Rentenversicherungspflichtige (= Arbeitnehmer über 400.-Euro)können "riestern". Ehepartner derselben auch ohne RV-pflichtig zu sein (z.B. Hausfrau/ Hausmann/ Selbstständige = sogen. KOMBI-Ehe) Zulage 2007: 114.- für Riestersparer & Ehepartner, zzgl. 138.- pro Kind (üblicherweise Kinderzulage im Vertrag der Mutter) (WENN: 3% des RV-pflichtigen Bruttos des VORJAHRES pro Jahr angelegt werden (alternativ: NETTOBeitragsverfahren = 3% minus Zulage) Höchstbetrag € 1575.- 2006/2007


Ab 2008 154.- (je Kind 185.-) (dann bei 4% der Vorjahres-RV-Bruttos). Höchstbetrag € 2010.- ab 2008.


Darüberhinaus Steuervorteile, wenn die Steuerersparnis die Zulagen übersteigt.


Konkretes Beispiel wenn Du Daten sendest. Kontaktaufnahme via PAYPAL --> sende € 1.- Euro SYMBOLISCH.


RÜHRUP: sende 2.- €

:-))

Kommentar von Lissa am 16. März 2007 08:39

Auch Leute mit Minijob können riestern, wenn sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und den Beitrag, den der Arbeitgeber sowieso schon zahlt, aufstocken.


anonym
beantwortet von rahaa am 5. März 2007 14:31
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Den vielen richtigen Antworten will ich denn auch noch ein Mosaiksteinchen hinzufügen: Riester können auch "mittelbar" Anspruchsberechtigte machen, wenn der unmittelbar Anspruchsberechtigte einen eigenen Vertrag hat, z.B. der rentenversicherungspflichtige Partner und der nicht rentenversicherungspflichtige (egal ob Hausfrau oder Selbstständig) kann mit 0 € Eigenbetrag einen zulagenoptimierten Vertrag abschliessen. Bei Rürup gibt es sehr wohl eine staatliche Förderung, da die Beiträge bis zu 20.000 € (bei Verheirateten 40.000 €) als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden können - z.Zt. 64%.


sparaffenland
beantwortet von sparaffenland am 22. Dezember 2006 14:08
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Die details hier zu erläutern ist eher sinnlos das lass dir lieber von einem Erfahrenem Vermögensberater erläutern!


anonym
beantwortet von ThoHoff am 2. Dezember 2009 21:14
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Ich sehe das wie t321webs. Es ist unterschiedlich für wen welche Variante sinnvoll ist. Bei Kindern beispielsweise ist es zu bedenken, dass man da beim Riestern ordentlich extra Förderungen erhält! Es gibt auf der Seite www.riestermeister.de einige Videos zum Thema Riester mit Beispielen. Vielleicht ist das schonmal eine Hilfe! Ansonsten von einem Fachmann beraten lassen!


anonym
beantwortet von t321webs am 6. Oktober 2009 13:13
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Habe jetzt mal alle Antworten zu diesem Thema genauer durchgelesen und bin der Meinung von drei vier Forumsbeiträgen !

man kann die Förderungen egal ob Riester oder Rürup nicht so einfach pauschalisieren!

Es muß individuell für jede Person eine genaue Aufstellung gemacht werden (basisdaten z.B. Kinder Einkommen ledig usw .) Dann kann man jemand in Riester oder Rürup gliedern!

Bei genaueren Fragen die ins Detail gehen steh ich gern zur Verfügung !

t321webs@aol.com


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