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Riester-Rente: Volle Kinderzulage trotz anteiligem Kindergeld?

gefragt von sunnyla am 03.07.2009 um 15:04 Uhr

Ich habe für unseren Sohn Kindergeld bekommen, allerdings nicht für das gesamte Jahr, sondern nur für wenige Monate. Erhalte ich folglich bei der Riester-Rente auch nur einen Teil der Kinderzulage oder steht mir die komplette Kinderzulage zu?


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anonym
beantwortet von dantes am 3. Juli 2009 15:06
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Hilfreichste Antwort

Du bekommst sie voll: Anspruch auf die Kinderzulage besteht für die Kinder, für die im Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Kindergeld bezogen wurde (gemäß BMF-Schreiben vom 17. November 2004 – RZ 26).

Kommentar von riestermeister am 19. Oktober 2009 16:18

Die passende Riester-Rente findest du am besten über einen Vergleich verschiedener Anbieter. Es gibt nämlich einiges bei der Förderung zu beachten. Um sich vorab ein wenig zu informieren, ist hier eine sehr gute Seite: http://kuerzer.de/KgMUuXf40


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anonym
beantwortet von marcool am 3. Juli 2009 15:06
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soviel ich weiß gilt die Kinderzulage nur für Kinder bis 18. Wenn es dann das letzte Jahr ist denke ich gibt es die Zulage noch komplett!!

Kommentar von Simple_avatar2smallhumoer am 5. September 2009 11:52

Kinderzulage gibt es solange es für das Kind Anspruch auf Kindergeld gibt. Max. 27. Lebensjahr.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 4. Juli 2009 10:30
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www.klicktipps.de/geldtipps-riester-rente.php#zulagen_kinder :

"Für den Anspruch auf Kinderzulage reicht es aus, dass in dem Beitragsjahr, für das die Kinderzulage beansprucht wird, pro Kind mindestens für einen Monat Kindergeld an den Zulageberechtigten ausgezahlt wurde. ..."

Extremfall:

Kind hat nur für einen Tag Anspruch auf Kindergeld --> Es gibt einen Monat Kindergeld --> Es gibt volle RiesterZulage pro Kind


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